Landtag, 8. Sitzung vom 24.11.2021, Wörtliches Protokoll - Seite 61 von 68
Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Abg. Schober. Ich erteile ihm das Wort.
Abg. Mag. Marcus Schober (SPÖ): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin! Sehr geehrte Kollegen und werte ZuschauerInnen dort im Internet!
Bevor ich auf die Bauordnung komme, möchte ich noch auf einige Punkte eingehen, die bereits hier besprochen worden sind, einerseits vom Kollegen Kowarik die Leerstandsabgabe. Ich kann mich sehr gut an die Diskussion im Wohnbauausschuss erinnern, wo wir darüber diskutiert haben und wo die Frau Vizebürgermeisterin auch klargestellt hat, dass es nicht um eine Leerstandsabgabe geht, sondern es geht darum, den Leerstand zu mobilisieren. Wir haben uns das dann auch historisch angeschaut. Wien ist ja die einzige Stadt oder das einzige Land, das eine Leerstandsabgabe bereits hatte, nämlich im Jahr 1982. Der Verfassungsgerichtshof hat dann diese Leerstandsabgabe 1985 aufgehoben und hat klargestellt, dass es sich hier um Bundes- und nicht um Ländersache handelt. Natürlich kennen wir die Diskussionen, die in Salzburg und Tirol geführt werden. Aber dort in diesen Ländern liegt noch nicht einmal ein Gesetzesentwurf vor, und das ist wichtig, dass man sich das anschaut. Man muss eben genau hinschauen, weil Wohnungen sind dafür da, dass Menschen ein Zuhause haben. Und weil heute auch schon einige Zitate gefallen sind - Licht, Luft und Sonne -, das ist das Erbe auch des Roten Wien und das nehmen wir sehr ernst und schauen da auch sehr darauf. Aber klar ist auch, dass wir da dementsprechend den Blick drauf haben müssen. Die VBgm.in Kathrin Gaál und der Finanzstadtrat Peter Hanke haben sich in einem Brief an die BundesministerInnen Schramböck, Zadić, Blümel und Mückstein gewendet. Dort geht es nicht um einen Ruf nach einer Leerstandsabgabe, sondern, wie schon erwähnt, um eine Leerstandsmobilisierung.
Im türkis-grünen Regierungsübereinkommen steht auch dezidiert, dass die Bundesregierung das Angebot an Wohnungen vergrößern möchte und zu diesem Zweck gemeinsam mit den Ländern Leerstand mobilisieren wird. - Ich hoffe also, dass Sie in Anbetracht all Ihrer aktuellen Diskussionen und Krisen auch das nicht vergessen, denn das ist ein ganz wichtiges Thema für die Stadt Wien.
Ganz wichtig ist auch das, was wir jetzt ebenfalls diskutiert haben, dass nämlich in den letzten Jahren gewerbliche Bauträger zunehmend Einfamilienhäuser und Gartensiedlungsgebiete als Auktionsfelder erkannt haben. Da geht es um Betongold, und gerade in der Bauklasse I ist das der Fall. Durch die Ausnutzung verschiedener baurechtlicher Möglichkeiten sind gerade in den letzten Jahren vermehrt nutzflächenmaximierte Mehrparteienwohnhäuser entstanden, die das gewohnte Stadtbild verändern und auf die Infrastruktur nicht ausgelegt sind.
Außerdem möchte ich auch die Verdichtung ansprechen. Natürlich verdichten wir, wir versuchen aber, in Wien dort zu verdichten, wo es passt und wo es verträglich und vor allem sozial verträglich ist. Darauf möchte ich dezidiert hinweisen.
Vor all diesen Hintergründen hat sich die Wiener Fortschrittskoalition im Koalitionsabkommen dazu bekannt, Strategien zu entwickeln, wie zukünftig mit diesen Gebieten umzugehen ist, und der vorliegende Entwurf einer kleinen Bauordnungsnovelle umfasst einige Punkte.
Ich möchte einiges ansprechen: Es wurde hier auch schon ausführlich darüber berichtet, was zum Beispiel die Reduktion der maximal bebaubaren Fläche betrifft, wie bereits gesagt, von 470 auf 350 m². Das bedeutet eine geringere Ausdehnung der Gebäude und mehr unbebaute Flächen und Grünflächen, was auch dazu beiträgt, die Versiegelung des Bodens zu verhindern.
Es geht um die Erweiterung der Mindestabstände größerer Gebäude zu den benachbarten Gebäuden. Das heißt kurz, dass in der Bauklasse I aktuell 6 m Mindestabstand von der Nachbargrenze vorgeschrieben sein werden, und zwar mit der Möglichkeit, mit gewissen Gebäudeteilen auf bis zu 3 m heranzurücken. Was die Giebelflächen betrifft, hat Kollegin Arapović schon genau erklärt, was die Halbierung bedeutet. Die Halbierung von 50 auf 25 und von 100 auf 50 m² wird auch da eine Verbesserung bringen. Betreffend Firsthöhen wird es um eine Eindämmung der überdimensionalen Dachbauten, die wir in manchen Gebieten sehen, und um die Wahrung der Proportionalität zwischen Gebäude und Dach gehen.
Ich glaube, dass wir damit heute ganz wichtige Entscheidungen treffen, die wir in dieser Stadt auch spüren und sehen werden und die das Stadtbild erhalten werden, das wir gewohnt sind und das wir auch sehr schätzen.
Es wurde auch erwähnt, dass es weitere Änderungen gibt. Kollege Kowarik hat die Seveso-Betriebe angesprochen. Dabei geht es darum, Maßnahmen zu setzen, um schweren Unfällen vorzubeugen, und bei der Begrenzung geht es auch darum, dass wir die menschliche Gesundheit und die Umwelt schützen.
Ich glaube, wir alle sind uns darüber einig - Kollege Sittler und auch Kollege Kowarik haben es angesprochen -, dass wir betreffend Bauordnung ein klares Ziel haben, um den Schutz der UNESCO-Welterbe-Stätten ausdrücklich festzuschreiben und dem Schutz von erhaltungswürdigen Bauten noch mehr Gewicht mit dieser Novelle zu geben.
Ich glaube, betreffend den Abriss von Gründerzeitbauten - Kollege Prack hat das erwähnt - war es ganz wichtig, dem 2018 einen Riegel vorzuschieben. Wir gehen davon aus, dass die Festsetzung der Höchststrafen mit 300.000 EUR und 30.000 EUR bei vorsätzlichem Handeln der richtige Weg ist, und wir werden sehen, dass auch das zu einer Verbesserung führen wird.
Das ist, wie gesagt, die kleine Bauordnungsnovelle, und es wird auch eine größere geben, daran wird gearbeitet. Ich glaube, es sind wichtige Themen, die wir da behandeln werden im Bereich des Klimaschutzes, im Bereich des leistbaren Wohnens und hinsichtlich des Potenzials zur Reduktion der Baukosten, was, glaube
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