«  1  »

 

Landtag, 8. Sitzung vom 24.11.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 57 von 68

 

was man da für Einschränkungen für Eigentümer umsetzen will.

 

Was ich auch noch einbringen will ganz kurz zuletzt, was wirklich, glaube ich, die Preistreiberei in Wien ein bisschen einschränken würde, wäre endlich, endlich, endlich eine Adaptierung des Wiener Ausländergrunderwerbsgesetzes. Hier gibt‘s ja mehr oder weniger nicht wirklich eine Bestimmung für Drittstaatsbürger oder, besser gesagt, da gibt‘s nicht wirklich eine Einschränkung für juristische Personen, Personengesellschaften, die in Wirklichkeit wirtschaftlich Drittstaatspersonen zuzurechnen sind. Es gibt ganz, ganz leichte Möglichkeiten, das auszuheben. Also das ist eine Schachtelkonstruktion mit zwei GesmbHs untereinander und man ist Inländer. Oder auch ein Share Deal ermöglicht es hier ganz, ganz, ganz einfach, wie gesagt auch ausländischen Investoren, in den Wiener Markt zu kommen. Und genau das sollte ja verhindert werden. Also hier fordern wir nicht zum ersten Mal auf und wir haben auch hier schon ganz, ganz, ganz konkrete Gesetzesvorhaben eingebracht. Im Zuge einer Gesetzesnovelle des Ausländergrunderwerbsgesetzes haben wir das schon eingebracht.

 

Es wurde auch vor der Wahl, da gibt es einen Pressetext von Bgm Ludwig, wo er genau das sagt, dass das jetzt angegangen wird. Ich habe davon bis jetzt nichts mehr gehört, leider Gottes. Also das wäre eine Möglichkeit, wo man tatsächlich tätig werden kann und sollte. Ja, meine Damen und Herren, so viel dazu.

 

Ich darf noch einmal zusammenfassen: Viele Bestimmungen, die geändert werden, sind in Ordnung. Die Einschränkungen in der Bauklasse I sind so aus unserer Sicht allerdings nicht zu akzeptieren. Wir werden daher der Bauordnungsnovelle nicht zustimmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

 

Präsident Ernst Woller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Arapović. Ich erteile ihr das Wort.

 

15.31.17

Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapović (NEOS)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Landeshauptmann-Stellvertreterin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher!

 

Ich muss ehrlich sagen, ich freue mich, dass wir diesen Entwurf der Änderung der Bauordnung vor uns liegen haben und hoffentlich heute auch zum Beschluss bringen werden. Herr Kollege Kowarik hat das wirklich sehr ausführlich dargestellt, worum es hier geht. Ich werde mich eher kürzer halten und möchte irgendwie schauen beziehungsweise mich auf die Punkte fokussieren: Worum geht‘s eigentlich in all diesen Punkten, die die Änderungen betreffen? Wenn man sie unter einen Nenner stellen würde, all diese Punkte, die jetzt in der Bauordnung geändert werden, würde dieser Nenner „der Schutz“ heißen. Den Schutz des Welterbes haben wir uns angeschaut, den Schutz vor illegalen Abbrüchen, den Schutz für Leben und Gesundheit und den Schutz der Grünräume vor Versiegelung. Ganz besonders und an erster Stelle möchte ich die nun explizite Aufnahme des Schutzes der UNESCO-Welterbe-Stätte in ihrem außergewöhnlichen universellen Wert in die Ziele der Stadtplanung erwähnen. Ich glaube, der Herr Präsident ist auch recht froh darüber, das war jetzt ein langes, langes Anliegen auch von uns NEOS. Wir entsprechen auch nicht nur den Anforderungen der Welterbe-Kommission. Dadurch heben wir tatsächlich auch den Schutz des Welterbes in Wien auf die nächste höhere Stufe und das ist schon mal ganz, ganz gut und sehr zu begrüßen.

 

In eine ähnliche Richtung geht es weiter mit dem Einführen der Geldstrafen zum ersten Mal für den illegalen Abbruch von Bauten, die vor 1945 entstanden sind beziehungsweise sich auch in Schutzzonen befinden. Strafrechtlich verantwortlich für diese Abbrüche sind sowohl die Eigentümerinnen und Eigentümer, die Bauwerberin und der Bauwerber, aber auch die Bauführerin beziehungsweise der Bauführer. Der Schaden, der durch diesen illegalen Abbruch für unser Gemeinwohl entstehen kann, ist eigentlich recht groß und tatsächlich unwiederbringlich. Daher finde ich es auch recht begrüßenswert, dass nun auch die verwaltungsstrafrechtlichen Folgen bei dieser Straftat angehoben werden, spürbar sind, und hoffentlich dadurch viele von dieser Tat auch in Zukunft abschrecken werden. Was mich besonders freut, ist, dass wir in der Begutachtungsphase auch die vorgesehenen Strafen, Mindeststrafe und Höchststrafe, 20.000 beziehungsweise 200.000 bei der Höchststrafe, auf 30.000 bei der Mindeststrafe beziehungsweise auf 300.000 bei der Höchststrafe anheben konnten.

 

Beim Schutz von Gesundheit und Leben geht es um die Umsetzung der sogenannten Seveso-Richtlinie der EU, die schon längst hätte passieren sollen. Jetzt holen wir das nach, das ist ganz wichtig. Was sind die Seveso-Betriebe? Das sind die Betriebe, in denen sich schädliche Stoffe befinden, gefährlich für das Leben und die Gesundheit, die Mengenschwellenwerte auch überschreiten. Nun ist es so, dass ab jetzt für den Neu-, Zu- und Umbau dieser Betriebe eine Bewilligung erteilt wird, wenn diese auch erhebliche Erhöhungen des Risikos oder der Folgen eines schweren Unfalls ausschließen beziehungsweise auch abwenden können. Der traurige Anlass für diese Richtlinie war der sich 1996 ereignete schwere Chemieunfall in der Gegend von Seveso in Norditalien. Um diese und ähnliche Unfälle in weiterer Folge auf der EU-Ebene zu verhindern, ist diese Richtlinie eigentlich eingeführt worden. Dadurch ist es wirklich notwendig, dass wir sie auch in unsere Gesetzgebung implementieren.

 

Und jetzt komme ich zur Bauklasse I und zu diesen Einschränkungen. Ein großer Teil dieser Einschränkungen bezieht sich darauf: Wie können wir wertvolle, tatsächlich wertvolle Grünräume, wertvolle auch Lebensumgebung vor zusätzlicher Bebauung schützen? Dazu gibt es mehrere Maßnahmen, die zusammengefasst wurden und die wir jetzt ändern werden. Einerseits, wie schon vorher erwähnt, soll die bebaubare Fläche pro Grundstück von 470 m² auf 350 reduziert werden. Dabei bleibt aber die maximale Bebauung von einem Drittel pro Grundstück weiterhin erhalten. Durch die Abstandsregeländerung, wo zum ersten Mal auch die Gebäudehöhe eine wesentliche Rolle spielt bei den Abständen zu den Nachbargrundstücken, wollen wir verhindern, dass

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular