Landtag, 8. Sitzung vom 24.11.2021, Wörtliches Protokoll - Seite 6 von 68
tungsantrag beim Innenminister stellen, und wenn dem Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens vom Minister für Inneres stattgegeben wird, dann beginnt eine dritte Stufe zu laufen, und zwar der Eintragungszeitraum. Die Stufe kennen wir alle: Sie dauert acht Tage, ist festzusetzen vom Innenministerium und muss in einem Zeitraum von mindestens acht Wochen nach der Verlautbarung liegen. Außerdem ist es so, dass die Proponentinnen und Proponenten einen Druckkostenbeitrag in der Höhe von 2.250 EUR an den Bundesminister für Inneres überweisen müssen.
Im Gegensatz dazu haben wir in Wien ein lediglich einstufiges Verfahren gewählt. Was meine ich damit? Die Proponentinnen und Proponenten können jederzeit einen Antrag auf Erlassung eines Landesgesetzes beim Magistrat stellen. Dem Antrag kann man die Unterstützungserklärungen, also die sogenannten Volksbegehrenserklärungen gleich in erforderlicher Zahl anschließen, und unbeachtlich ist auch die Außerachtlassung von gesetzestechnischen Regelungen im Gesetzesentwurf, wenn jetzt der Sinn nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Die können jederzeit abgegeben werden ohne vorherige Anmeldung oder Zulassung eines Verfahrens und sie können auch abgegeben werden, ohne dass ein Kostenbeitrag geleistet werden muss.
Warum habe ich jetzt so weit ausgeholt? Ich glaube, Sie sehen alle, dass wir in Wien Regelungen gewählt haben, die einen wesentlich niederschwelligeren Zugang als der Bund vorsehen. Wir glauben daher, dass es auch nicht notwendig ist, daran zu rütteln, wir sind eigentlich sehr stolz auf diese Regelungen, sie sind nämlich insgesamt wesentlich bürgernäher als jene des Bundes.
Wenn ich das jetzt schon ausgeführt habe, möchte ich vielleicht noch auf eine zweite Sache hinweisen, diese betrifft nämlich alle Volksbegehren und betrifft im Grunde genommen auch Wahlen. Es ist, glaube ich, in der Eintragungswoche zu beobachten, dass die Eintragungslokale sehr stark frequentiert werden, unabhängig davon, ob das jetzt auf Bundesebene auch anders möglich ist, ob man die Unterschrift auch elektronisch abgeben könnte. Und natürlich gerade im Hinblick auf die bestehende Covid-Situation möchte ich das auch nutzen, um ganz besonders denjenigen zu danken, die für die Organisation dieser Abgabe in den Eintragungsstellen verantwortlich sind, das ist ganz besonders die MA 62. Nicht nur, dass die vergangenen Volksbegehren trotz der schwierigen Rahmenbedingung wirklich reibungslos abgelaufen sind - und wir hatten jetzt schon ein paar unter erschwerten Bedingungen -, es sind auch wirklich außergewöhnliche Serviceleistungen für die Bürgerinnen und Bürger erbracht worden. Daher möchte ich das zum Gegenstand nehmen, um dafür ein großes Dankeschön auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sagen. Wie man bei der Gemeinderatswahl und bei der Bezirksvertretungswahl und eben auch bei den Volkbegehren gesehen hat, besteht ja auch die Möglichkeit, dass an Covid erkrankte Personen auf Wunsch zu Hause ihre Stimmen abgeben können, dort von speziell geschultem und medizinisch ausgestattetem Personal besucht werden. Und da sieht man auch, es handelt sich in der Regel um ältere Personen, die gar nicht über eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur verfügen.
Also lange Rede, kurzer Sinn: Wir bemühen uns sehr, erstens einen niederschwelligen Ablauf zu garantieren und zweitens aber auch innerhalb dieses niederschwelligen Ablaufes dafür zu sorgen, dass wirklich jede und jeder seiner Stimme abgeben können.
Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von Abg. Gasselich gestellt. Ich erteile ihm das Wort.
Abg. Mag. Patrick Gasselich (ÖVP): Danke, Herr Landesrat, für die Antwort. Ich glaube, dass man gerade über das, was Sie gesagt haben, durchaus diskutieren könnte. Deswegen auch meine Frage in die Richtung, wie Sie generell zum Thema Demokratiepaket stehen, sei es mit Themen direkte Demokratie, sei es auch mit Geschäftsordnung im Gemeinderat, Landtag, auch Bezirksdemokratie, hier eine Arbeitsgruppe einzurichten unter Beiziehung aller Fraktionen hier im Gemeinderat, so ähnlich, wie das bei der Untersuchungskommission schon der Fall war. Wie stehen Sie dazu, so eine Arbeitsgruppe einzurichten?
Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Demokratien sehen ja unterschiedliche Möglichkeiten vor, neben den Rahmenbedingungen der repräsentativen Demokratie Bürgerinnen und Bürger mit einzubeziehen. Heute treffen wir uns gerade mitten in der Pandemie unter massiven Sicherheitsmaßnahmen, natürlich gibt es neben der wichtigsten Zusammenkunft, nämlich die der gesetzgebenden Körperschaft, andere Möglichkeiten. Auch und gerade in diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass wir uns in der Fortschrittskoalition vorgenommen haben, die Untersuchungskommission zu reformieren, und jetzt den nächsten Schritt angehen, nämlich das Petitionsgesetz zu überarbeiten. Das wird in den nächsten Wochen und Monaten passieren und das ist ein nächster weiterer wichtigerer Schritt in einem umfassenden Demokratiebegriff. Dazu gibt es dann natürlich auch eine Diskussion aller Fraktionen im Haus. Ich freue mich auf diesen nächsten Schritt, und schauen wir, was dann der übernächste und überübernächste sein werden.
Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird von Abg. Kowarik gestellt, und ich erteile ihm das Wort.
Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Herr Landesrat, danke für Ihre Ausführungen, die ich zur Kenntnis nehme und die ja auch nicht falsch sind. Sie haben gesagt, Wien muss sich im Rahmen der Bundesverfassung bewegen. No na ned, machen wir auch, wenn man sich die Frage vom Kollegen durchliest, nimmt diese aber konkret Bezug auf die Unterschrift, also eine elektronische Abgabe der Unterstützungserklärung eben für dieses Instrument der direkten Demokratie bei Volksbegehren. Auf Bundesebene ist das bereits möglich, also das wäre durchaus auch bei uns möglich, da bewegen wir uns nicht außerhalb der Bundesverfassung, wenn wir das auch machen. Sie haben auch - ich möchte fast sagen - geschwärmt von der Niederschwelligkeit der Wiener Regelung. Das stimmt schon teilweise, nur noch nieder
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