Landtag, 49. Sitzung vom 25.09.2020, Wörtliches Protokoll - Seite 39 von 44
Zum Akt selber, zum Initiativantrag, der ursprünglich eingebracht wurde, kann ich mich auch kurz halten. Es ist auch schon in der Fragestunde darüber debattiert worden und die Frau Stadträtin hat auch schon dazu Stellung genommen. Sie hat auch gesagt, dass es ein moderater sanfter Einstieg in diese Periode ist und der Ausstieg aus Öl und Gas ist sozusagen etwas, das wir natürlich anstreben und das man bei den Neubauten jetzt vollkommen macht. Wir wollen aber nicht durch eine sozusagen überstürzte Vorgangsweise den Wohnbau beeinträchtigen, genau das ist es, was wir wieder nicht wollen, sondern wir machen moderate richtige Schritte in die richtige Richtung. Deshalb haben wir ja auch das Gesetz sehr klug formuliert, die Ausnahmemöglichkeiten beim Einsatz von solaren Energieträgern für neue Nichtwohngebäude sollen entfallen und eingeführt werden soll aber auch die Pflicht zur Schaffung von Ersatzflächen, sofern die Errichtung von Solaranlagen auf den Gebäuden aus rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist.
Kollege Gara hat sich dann erkundigt, was wirtschaftliche Gründe sind. Das ergibt sich sozusagen dann aus der Anwendung des Gesetzes. Wir gehen davon aus, dass das richtig angewendet wird, und wenn nicht, dann können wir da nachbessern.
Weiters ist es so, dass wir neben dieser Verpflichtung zum Ausstieg von Öl und Gas auch noch drinnen haben, dass man beim Neubau von Wohngebäuden eine zentrale Wärmebereitstellungsanlage zu errichten hat. Im Umkehrschluss sind damit schon auf Grund der Wiener Bautechnikverordnung 2020 dezentrale Wärmebereitstellungsanlagen beim Neubau von Wohngebäuden verboten. Das muss man also auch sagen.
So gesehen meine ich, dass wir da eine sehr gute gesetzliche Grundlage haben. Es ist logisch, dass manche in der Opposition noch mehr, noch deutlichere Schritte wollen, aber, wie gesagt, wir machen den sanften Einstieg, aber einen konsequenten, der eben erfolgsträchtig sein wird und weiterhin sowohl die Klimaziele erfüllen wird wie aber auch keine negativen Aspekte, wie eine Einschränkung des Wohnbaues, nach sich ziehen wird. - Danke schön.
Präsidentin Veronika Matiasek: Der nächste Redner ist Herr Abg. Fürnkranz. Bitte.
Abg. Georg Fürnkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Stürzenbecher!
Ja, das, was Sie da gerade geschildert haben, dass man eigentlich die Fragestunde schon im Zeichen eines Initiativantrages gesehen hat, finde ich jetzt ehrlich gesagt nicht besonders prickelnd, denn eigentlich sollte man sich erwarten, dass die Fragen, und das waren ja wesentliche Fragen, schon im Antrag oder Geschäftsstück entsprechend ausführlich beantwortet werden. Deswegen halte ich diese Vorgangsweise nicht für besonders glücklich, auch wenn die Solarverpflichtung wahrscheinlich durchaus eine Angelegenheit ist, die ernsthaft in Erwägung zu ziehen ist.
Sie können sich aber vorstellen, dass diese Aspekte nicht unbedingt der Kern des Interesses meiner Person an der Bauordnung sind. Als ich die Vorlagen das erste Mal gesehen habe, habe ich mich eigentlich gefreut und mir gedacht, so, jetzt wird endlich das, was bei der Bauordnungsnovelle an Punkten immer offen geblieben ist, vielleicht doch noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt, nämlich wesentliche Dinge, die verhindern hätten können, dass ein solcher stadtbaulicher Super-GAU wie der Fall Heumarkt sich wiederholen kann.
Meine Damen und Herren, wir erinnern uns, es sind wesentliche Lücken in der Bauordnung, die es überhaupt erst einmal so weit kommen lassen konnten, dass diese Situation entsteht, dass ein Bauprojekt das Stadtbild in einem so hohen Ausmaß zu beschädigen droht, dass die UNESCO uns das Prädikat Weltkulturerbe aberkennen will. Wie gesagt, für mich ist das der städtebauliche Super-GAU. Sie haben jetzt nichts unternommen, um das für die Zukunft zu verhindern, und Sie haben auch nichts unternommen oder zumindest noch nichts Wirksames unternommen, um diese Situation im konkreten Fall in Ordnung zu bringen, und das kritisiere ich ganz entschieden.
Worum geht es konkret? An erster Stelle steht die Frage, in welcher Form der völkerrechtliche Vertrag, den Österreich mit der UNO, insbesondere mit der UNESCO, über das Weltkulturerbe Wien abgeschlossen hat, im Wiener Recht umzusetzen ist. Das fehlt nach wie vor. Das könnte in der Bauordnung stehen, sollte meiner Meinung nach in der Bauordnung stehen. Das ist nicht geschehen. Deswegen war es überhaupt möglich, dass eine solche Vorlage, wie dieser Flächenwidmungsplan, der in einigen Punkten eben nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist, hier in diesem Haus vorgelegt worden ist und dann auch beschlossen worden ist, meine Damen und Herren. Das wäre ein ganz wesentlicher Punkt.
Es gibt aber auch noch einige andere Dinge: Es wäre zum Beispiel sinnvoll und notwendig, wenn es wenigstens für die Bevölkerung Instrumente gäbe, dagegen juristisch vorzugehen. Gibt es auch nicht, weil die Nachbarschaftsrechte auf 20 m reduziert sind, und diese 20 m sind ganz einfach durch breite Straßen in diesem Fall nicht gegeben, was aber natürlich nicht heißt, dass ein Hochhaus nicht trotzdem Auswirkungen auf diese Häuser hat, und es stehen rundherum, nicht rundherum, aber an drei Seiten stehen Häuser. Also auch das wäre ein wesentlicher Punkt, den man verändern hätte können.
Und last but not least, sondern ganz im Gegenteil, einer der wichtigsten Punkte ist dieses Regime der 1a-Verträge, das die Grundlage für das sattsam bekannte System Chorherr war, das eben intransparente Vorgänge ermöglicht. Das ist auch in keiner Weise geklärt worden, obwohl völlig klar ist, dass dieser 1a-Vertrag beziehungsweise die Flächenwidmung deswegen ungültig zustande gekommen sind, weil ausdrücklich in der Bauordnung drinnensteht, dass es verboten ist, das voneinander abhängig zu machen. Es ist aber voneinander abhängig gemacht worden.
Ich hätte mir erwartet, dass wenigstens diese drei Dinge in Ordnung gebracht werden, wenn man schon in der letzten Sitzung noch eine Bauordnungsnovelle beschließt, meine Damen und Herren.
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