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Landtag, 46. Sitzung vom 25.06.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 52 von 79

 

stadt und Artenvielfalt kein Widerspruch sein müssen. Es gibt sehr viele Arten, bei denen wir in Wien sprichwörtlich die Nase vorn haben. Wir sind die Spechthauptstadt Europas und auch in vielen anderen Bereichen sehr, sehr gut mit vielen verschiedenen Arten bestückt, und ich glaube, es ist wichtig, dass man da dran bleibt, auch in einer wachsenden Stadt dafür zu sorgen, dass es weiterhin Artenvielfalt gibt.

 

Ja, natürlich richtet sich mein Dank auch an die Umweltanwältin. Liebe Andrea Schnattinger, vielen Dank für deinen Einsatz! Bitte leite das unbedingt auch an dein Team weiter. Ich weiß, ihr seid eine wichtige erste Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger in vielen Umweltfragen, auch in vielen kleineren oder größeren Beschwerdeangelegenheiten, und es ist ganz wichtig, dass ihr ihnen da mit Rat und Tat und konkreter Unterstützung zur Seite steht. Ich weiß, dass ihr auch in vielen Bereichen tätig seid, die man euch jetzt nicht auf den ersten Blick zuordnen würde, bei denen es sich halt im Laufe der Zeit so eingebürgert hat, dass ihr euch darum kümmert, wobei es aber für die Stadt ganz, ganz wichtig ist, dass es dafür mit euch einen Ansprechpartner gibt.

 

Also wirklich vielen herzlichen Dank für die tolle Arbeit, die geleistet wird, und bitte richte auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den expliziten Dank des Gemeinderates und von mir aus.

 

Präsident Ernst Woller: Danke.

 

14.42.37 Ich bitte jetzt jene Mitglieder des Wiener Landtages, die den vorliegenden Tätigkeitsbericht der Wiener Umweltanwaltschaft zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über zwei vorliegende Beschluss- und Resolutionsanträge.

 

Der erste Beschluss- und Resolutionsantrag, eingebracht von Abgeordneten der SPÖ und der GRÜNEN, betrifft das Thema „Wien isst G.U.T.“ - weiterer Text ist bekannt. Ich lasse daher über diesen Antrag abstimmen. Wer diesem Beschluss- und Resolutionsantrag zustimmen will, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen zum zweiten Beschluss- und Resolutionsantrag, ebenfalls von SPÖ und GRÜNEN eingebracht, betreffend Wiener Wald- und Wiesen-Charta. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen von SPÖ, GRÜNEN und Team HC gegen die anderen drei Parteien beschlossen. Ich danke schön.

 

14.43.46 Wir kommen nun zu Postnummer 5. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes über begleitende Maßnahmen betreffend die Verordnung Nummer 511/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen für die Nutzer zur Einhaltung der Vorschriften des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile in der Union sowie die Durchführungsbestimmungen. Berichterstatterin hiezu ist Frau Amtsf. StRin Sima. Ich erteile ihr das Wort.

 

14.44.26

Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.

 

Präsident Ernst Woller: Gemäß § 30 Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung einen Einspruch erhoben? - Wenn das nicht der Fall ist, gehe ich so vor.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Dr. Koderhold. Ich erteile ihm das Wort.

 

14.44.58

Abg. Dr. Günter Koderhold (FPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Ich freue mich, dass ich über dieses Thema, das Protokoll von Nagoya, reden darf, es ist ein Thema, das mich sehr interessiert. Und um das auch anhand von Beispielen zu erklären, erlaube ich mir zunächst einmal, mit etwas dürren Worten etwas davon zu beschreiben - verzeihen Sie, wenn Sie es schon wissen, aber ich werde es sicherheitshalber noch einmal erklären -: Es geht hier um die kommerzielle Weiterentwicklung natürlich vorkommender biologischer Materialien, wie beispielsweise Blättern der Steviapflanze, durch eine Organisation oder eine Firma, wie zum Beispiel Coca Cola, ohne dass dem Land, wo diese biologische Ressource vorkommt, im Fall dieses Beispiels der Steviapflanze Brasilien, eine faire Entschädigung des Landes oder des Volkes oder der Bauern, je nachdem, wer dafür zuständig ist, zugedacht wird.

 

Das hat natürlich eine Vorgeschichte: 1994 gab es im Rahmen des TRIPS-Abkommens der Welthandelsorganisation eine sehr strikte und auch mittels Verhängung von Handelsstrafsanktionen erfolgende Patentschutzumsetzung, Urheberrechtsumsetzung, die das Urheberrecht auf 50 Jahre einzementiert hat und auch keine lokalen Ausnahmen, den sogenannten Fair Use, erlaubt hat. Dass das natürlich überzogen ist, war relativ leicht zu erkennen, eben am Beispiel dieser Steviapflanze, aber auch an anderen Beispielen.

 

So gab es schon wenige Jahre später die Convention on Biological Diversity - das war dann kurze Zeit später -, und da ging es vor allem darum, dass nicht nur die biologische Vielfalt erhalten wird, sondern dass die Bestandteile auch nachhaltig genutzt werden. Nachhaltige Nutzung bedeutet, wenn man beispielsweise Mandeln von einem Mandelbaum erntet, dass man ihn nicht absägt - das ist nicht nachhaltig -, sondern die Mandeln entsprechend aufwändig pflückt. - Nicht lachen! Das ist alles schon passiert.

 

Wichtig ist natürlich die gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung ergebenden Vorteile - das bezeichnet man an sich mit dem Terminus Benefit-Sharing. Dies hat ursprünglich vor allem Pflanzenmaterial zur Entwicklung von Medikamenten, Nahrungsmitteln, Futtermitteln betroffen, betrifft mittlerweile aber auch andere biologische Ressourcen im Bereich der Medizin, und deshalb ist es für uns so wichtig. Ich hätte mir vor fünf Monaten auch nicht gedacht, dass das Protokoll von Nagoya auf einmal für Österreich wichtig sein wird. Ich dachte, das ist nur

 

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