Landtag, 46. Sitzung vom 25.06.2020, Wörtliches Protokoll - Seite 4 von 79
Präsident Ernst Woller: Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Gara gestellt. Ich erteile Ihnen das Wort.
Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Guten Morgen, Frau Landesrätin!
Ich finde es ja positiv, dass wir jetzt endlich diesen Schritt in Richtung einer solarfreundlichen Bauordnung machen, das ist seit Jahren eine unserer Forderungen. Ich habe mich über die Worte sanfter Einstieg in die Solarenergie ein bisschen gewundert. Also ich erinnere mich, 2010 hat damals Bgm Häupl die Solarhauptstadt Wien ausgerufen, zehn Jahre später sprechen wir vom sanften Einstieg, und das unter der Voraussetzung, dass wir von der Klimahauptstadt reden. Ich glaube, diese Dinge passen eben überhaupt nicht zusammen.
Um diese 600 Megawatt zu erreichen, brauchen wir 100.000 Solardächer in Wien. Mit dieser Anforderung ist das bei Weitem nicht machbar. Meine konkrete Frage: Wie werden Sie vorgehen, um die echten Möglichkeiten der Dächer auszunutzen und, ich sage einmal, nicht nur so ein Solaretikett auf die Dächer zu pflastern?
Präsident Ernst Woller: Bitte, Frau Landesrätin.
Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Von einem Solaretikett möchte ich da wirklich nicht sprechen. Es ist dem einen die Höhe der Verpflichtung zu niedrig, dem anderen ist grundsätzlich die Verpflichtung überhaupt schon zu viel. Ich spreche deshalb von einem sanften und moderaten Einstieg, da mir, wie gerade erwähnt, natürlich vor allem im Wohnbau wichtig ist, dass wir den Gemeinnützigen keinen zusätzlichen Rucksack geben. Die Kooperation mit Wien Energie funktioniert aber sowohl, was Wiener Wohnen als auch die Gemeinnützigen betrifft, sehr, sehr gut. Wir haben wirklich schon viele, viele Flächen zur Verfügung gestellt, um gemeinsam etwas zu entwickeln. Was mir aber auch wichtig war, ist, dass wir, da Sie ja vor allem auch Photovoltaik angesprochen haben, auch in Zukunft noch genügend Flexibilität haben, um auch vielleicht noch etwas anderes zuzulassen, wie zum Beispiel einen Gemeinschaftsgarten, wie zum Beispiel eine Dachbegrünung. Aber natürlich, wie auch gerade bei der Frage des Kollegen Baron schon gesagt, werden wir das laufend evaluieren, wir werden uns das anschauen, wie das ausgenutzt wird, wie von der Ausnahme Gebrauch gemacht wird, um da dementsprechend zu reagieren.
Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung.
Wir kommen zur 2. Anfrage (FSP-522169-2020-KFP/LM). Die 2. Anfrage wurde von Herrn Abg. Haslinger gestellt, sie ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (Der IS-Kämpfer Azad G. ist letztes Jahr in die Schlagzeilen gekommen, da er als österreichischer Staatsbürger 2012 nach Syrien ging, um sich dem Islamischen Staat für Kampfhandlungen anzuschließen. Eine im Terrorkrieg erlittene Schussverletzung ließ er sich in Wien behandeln, um dann wieder in den IS-Krieg zu ziehen. Azad G. bezog in Wien laut Medienberichten ungefähr 12.000 EUR Mindestsicherung. Ein über Ihr Bestreben, Herr Landeshauptmann, eingeleitetes und von der MA 35 durchgeführtes Verfahren hätte die Aberkennung der Staatsbürgerschaft zur Folge. Nun wurde vom Wiener Landesverwaltungsgericht diese Entscheidung wieder aufgehoben. Welche weiteren Schritte werden Sie in dieser Angelegenheit unternehmen?)
Ich erteile dir das Wort.
Lhptm Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Hoher Landtag! Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter!
Das Land Wien hat gegen die in Ihrer Anfrage genannte Person ein amtswegiges Verfahren zur Entziehung der österreichischen Staatsbürgerschaft geführt und einen Entziehungsbescheid erlassen. Grundlage für diesen Entziehungsbescheid waren die Ermittlungsergebnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, die eine aktive Teilnahme in Kampfhandlungen durch den Genannten auf Seiten des sogenannten Islamischen Staates in Syrien ergaben.
Hinsichtlich der Voraussetzung nach dem Staatsbürgerschaftsgesetz, wonach eine Entziehung nur zulässig ist, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird, führte das Land Wien auf meinen ausdrücklichen Wunsch wie in allen Entziehungsverfahren ein umfassendes Ermittlungsverfahren durch. In dieses Ermittlungsverfahren werden nicht nur sämtliche relevante Informationen, die bei der Staatsbürgerschaftsbehörde bereits vorhanden sind, einbezogen, sondern es erfolgt auch eine entsprechende Befragung von Angehörigen sowie sonstigen Zeuginnen und Zeugen, darüber hinaus wurden weitere relevante Informationen eingeholt. Wie seitens der zuständigen Fachabteilung betont wurde, sind all diese Ermittlungsschritte natürlich auch im in Rede stehenden Entziehungsverfahren durchgeführt worden. Diese Ermittlungen ergaben laut zuständiger Fachabteilung keinen konkreten Anhaltspunkt dafür, dass die in Ihrer Anfrage genannte Person durch eine Entziehung staatenlos werden würde. Infolge dessen war von der Behörde daher der Entziehungsbescheid zu erlassen.
Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens beim Verwaltungsgericht Wien kam dieses allerdings zum Schluss, dass der Genannte keine weitere Staatsangehörigkeit besitzt. Auf Grund dessen wurde der Beschwerde seitens des Verwaltungsgerichtes Wien Folge gegeben und der Entziehungsbescheid aufgehoben. Wie mir mitgeteilt wurde, ist das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes Wien rechtskräftig, womit die Angelegenheit endgültig entschieden worden ist. Seitens der hiesigen Rechtsexpertinnen und -experten wurde in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es somit unzulässig ist, da ein weiteres Entziehungsverfahren auf Grund der Handlungen der von Ihnen genannten Person durchzuführen und weitere Schritte in Richtung einer Entziehung der Staatsbürgerschaft daher rechtlich nicht möglich sind.
Ich halte nur abschließend fest, dass für die Überwachung einer allfälligen Einreise nach Österreich die Sicherheitspolizei beziehungsweise die Justiz des Bundes zuständig ist. Von daher werden wir sehr darauf achten, auch in Kooperation mit den Einrichtungen des Bundes, dass die genannte Person, falls sie die Einreise nach Österreich begehrt, an der Grenze festgehalten wird und
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