Landtag, 42. Sitzung vom 28.01.2020, Wörtliches Protokoll - Seite 67 von 72
lage die dort verbrennen können. Möglicherweise ist das der zweite Effekt, den Sie hier im Hinterkopf haben. Frau Stadträtin, Sie können mir nicht erzählen, wenn wir eine Regelung haben, die funktioniert, wo es keine Beschwerde gibt, dass Sie das mit aller Gewalt mit gesetzlichen Regelungen hier abdrehen wollen. Wir haben ja auch ein Gutachten vom Herrn Prof. Dr. Christian Piska, der sagt: „Vorab ist festzuhalten, dass von der Altkleidersammlung weder eine erhebliche Gefahr für den einzelnen Bürger“ - nachvollziehbar - „noch für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder eine Gefahr für die Gesundheit ausgeht. Zudem besteht in Wien derzeit ein flächendeckendes, haushaltsnahes und umweltgerechtes Altkleidersammelsystem,“ - das ist uns allen bekannt, 4.000 Sammelstellen, verschiedene karitative Organisationen, die das tun - „an welchem sowohl gewerbliche als auch karitative Sammler beteiligt sind. Das geplante Duplizierungsverbot § 24 Abs. 1b und 1c ist kompetenzwidrig.“, schreibt er als Erstes. Weiterhin schreibt er: „Altkleidercontainer, wenn man das Gesetz umsetzt, dann verletzt man das Grundrecht auf die Unverletzbarkeit des Eigentums. Da gibt es Judikatur dazu aus Deutschland. Weiters ist das Grundrecht der Erwerbsfreiheit gefährdet. Weiter muss man dazu sagen, dass das Gesetz nicht erforderlich ist“ - das haben wir schon angesprochen - „und auch unverhältnismäßig ist.“ Ein Duplizierungsverbot in diesem Bereich ist einfach schlicht und ergreifend unverhältnismäßig. Dann weiter entspricht es nicht dem Determinierungsgebot: „Der Gesetzgeber hat es verabsäumt, die Vorgaben des Grundrechtseingriffes in einer Weise zu konkretisieren, die einen einheitlichen, vorhersehbaren und verlässlichen Vollzug gewährleistet. Die geplante Regelung verstößt mangels ausreichender Rechtfertigung gegen das allgemeine Sachlichkeitsgebot. Die Errichtung des abfallwirtschaftlichen Monopols ist in der geplanten Form unionsrechtswidrig und überschießend. Das Duplizierungsgebot greift in die unionsrechtlichen Grundfreiheiten ein wie bereits ausjudiziert.“
Frau Stadträtin, wenn wir ein Rechtsgutachten der Universität Wien haben und Sie trotzdem auf Ihrem Gesetz bestehen, so hat das nur einen Zweck: Die Taschen der Stadt Wien zu füllen, für was Sie das Geld auch immer verwenden. Aber wenn man Sie kennt, weiß man, dass Sie keine gute Hand für vernünftigen Einsatz von Finanzmitteln haben. Frau Stadträtin, nein! Ich bin dafür, dass die karitativen Organisationen das weiter betreiben können. Ich bin dafür, dass die Bürger nicht abgezockt werden, wenn sie einmal in falsche Mistkübel das Falsche reinhauen. Frau Stadträtin, wir werden dieses Gesetz nicht unterstützen und ich finde es eigentlich beschämend, dass Sie den Weg gewählt haben, wie dieses Gesetz eingebracht wurde.
Da wir ja morgen eine Klimadebatte haben, darf ich noch einen kurzen Beschlussantrag einbringen, weil wir ja ein Plastiksackerlverbot haben, das bald in Kraft tritt. Es würde mich freuen, wenn wir das auch auf andere Plastikbehälter ausweiten können. Wir haben irrsinnig viele Hundekotsackerln. Sie rühmen sich immer damit, wie viel hier in Wien tagtäglich im Einsatz sind, was eine gute Geschichte ist. Andere Städte haben es vorgelebt, es gibt biologisch abbaubare Materialien. Sie haben sich bis heute geweigert, diese Materialien einzusetzen, was ich bedauerlich finde. Sie werden morgen sehr viel über Klimaschutz reden. Dann nehme ich an, dass Sie meinem Antrag, in Zukunft diese Plastiksackerln biologisch abbaubar zu gestalten, auch zustimmen werden. Ich freu‘ mich auf Ihre Zustimmung. Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsidentin Veronika Matiasek: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abg. Valentin zum Wort gemeldet.
Abg. Erich Valentin (SPÖ): Frau berichterstattende Landesrätin! Bevor ich mich zur argumentativen Wortmeldung melde, möchte ich sicherstellen, dass die Diskussion nicht in die falsche Richtung läuft und offensichtlich auf Grund der Arbeitskapazität eines Abgeordneten eine Fehlinformation dieses Kreises und dieser ... (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Drei Tage vor der Sitzung!) Am 26.11., Kollege Guggenbichler, wurde der gesamte Akt - 26.11.2019, also nicht ein paar Tage vor der Sitzung, sondern am 26.11.2019. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Drei Tage vor der Sitzung!) Nein, mit der regulären Post wurde der Antrag versendet und nicht vor der letzten Sitzung. Das ist unrichtig, was Sie gesagt haben. Ich kann nichts dafür, dass offensichtlich Sie die Post in anderen Zyklen öffnen, als ich es tu‘. Nachweislich am 26.11. ist der gesamte Akt ausgesandt worden. (Heiterkeit bei Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc.) Er wurde in nachfolgender Sitzung vertagt, weil der Bericht, die Notifizierung aus Brüssel, noch ausgestanden ist, Punkt 1.
Punkt 2: Es ist ebenso unrichtig, und wenn Sie den Akt gelesen hätten - das unterstelle ich jedem Ausschussmitglied, das sich ordentlich vorbereitet -, dann hätten Sie erkennen müssen, dass es natürlich einen Begutachtungszeitraum gegeben hat. Dieser war zwischen 15.3. und 12.4. des Jahres 2019. Dass das nicht eine imaginäre Begutachtung war, ist auch daraus beweisbar, dass wir genügend Response von den begutachtenden Gruppen, Kammern und Institutionen bekommen haben, die selbstverständlich teilweise auch eingearbeitet wurden. Es ist daher vollkommen unrichtig - ich stelle klar und richtig -, dass es hier um ein Husch-Pfusch, um ein drei Tage vor der Sitzung unsauber eingebrachtes Gesetzesstück gegangen ist, sondern ein vollkommen reguläres Verfahren gewählt wurde, inklusive auch einer Begutachtungszeit. Dass offensichtlich manches im Auge des Betrachters - und ich sage das sehr vorsichtig - anders wirkt, mag sein. Ich würde aber raten, das nicht allen anderen Mitgliedern des Hohen Hauses zu unterstellen, dass sie ihre Post nicht lesen und sich nicht auf Sitzungen vorbereiten! - Danke. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsidentin Veronika Matiasek: Zu einer weiteren tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abg. Guggenbichler gemeldet.
Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!
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