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Landtag, 40. Sitzung vom 20.11.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 15 von 76

 

Zusätzlich schauen wir natürlich, wenn wir sanieren, immer - das ist nur ein kleiner Sidestep von mir, aber ich bin mir sicher, es interessiert Sie ganz besonders -, wie wir neuen Wohnraum schaffen können. Das heißt, man schaut sich an, ob es möglich ist, Dachaufbauten zu machen. So schaffen wir es auch, dass wir momentan bei 600 Gemeindewohnungen angelangt sind, die im Zuge eines Dachaufbaus entstehen.

 

Ich hoffe, ich habe es ausführlich und ausreichend beantwortet.

 

Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung. Damit ist die Fragestunde beendet.

 

Bevor wir zur Aktuellen Stunde kommen, begrüße ich auf der Galerie Gäste im Wiener Rathaus, nämlich die Integrative Lernwerkstatt aus der Brigittenau unter der Leitung von Frau Wilfinger. - Herzlich Willkommen im Wiener Rathaus! (Allgemeiner Beifall.) Ihr kommt gerade auch zum richtigen Thema. Es wird nämlich jetzt die Frage der Kinderrechte diskutiert.

 

10.22.24Der Grüne Klub im Rathaus hat eine Aktuelle Stunde zum Thema „30 Jahre UN Kinderrechtskonvention - Wien will kein Kind zurück lassen“ verlangt. Das Verlangen wurde ordnungsgemäß beantragt. Ich bitte die Erstrednerin, Frau Abg. Berner, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke, dass ihre Redezeit mit zehn Minuten begrenzt ist.

 

10.23.12

Abg. Mag. Ursula Berner, MA (GRÜNE)|: Ich bemühe mich, das einzuhalten.

 

Ich freue mich wahnsinnig, dass ihr gekommen seid. Herzlich willkommen! Das ist das, was wir gerne wollen: Demokratie von Anfang an lernen und mitgestalten.

 

Sonst, sehr geehrte Damen und Herren, herzlich willkommen hier und am Bildschirm.

 

Meine erste Frage ist: Was ist ein Kind? Das ist eine einfache Frage, und die stellen wir an einem Tag wie heute. Warum braucht ein Kind spezielle Rechte? Reicht nicht die Menschenrechtskonvention aus 1948 aus, um alle Kinder ausreichend zu schützen? Nein, das tut sie leider nicht, oder das hat sie nicht getan.

 

Wir - vor allem in Westeuropa - bezeichnen uns gerne als moderne Gesellschaft. Wir glauben, wir hätten alle rüde Gewalt überwunden und sind dann täglich entsetzt, wenn wir von den Übergriffen, besonders auf Kinder, in der Zeitung lesen. Dem muss man etwas entgegensetzen.

 

Deshalb: Ein Tag des Jubiläums, nämlich 30 Jahre Kinderrechtskonvention, verführt auch dazu, zurückzuschauen und zu sagen: Was also ist ein Kind, und warum wollen wir es schützen?

 

Historisch, also bei den Römern, war ein Kind ein infans, also einer oder eine, der oder die nicht sprechen kann. Kinder waren nur bis zum Alter von sieben Jahren schutzbedürftig, da waren sie ein bisschen jünger als ihr. Später wurden sie dann als kleine Erwachsene angesehen und mussten auch arbeiten. Das Kind war ein Besitz des Vaters, er bestimmte über das Leben, also ob es überhaupt leben kann, über seine Ausbildung und über seine Arbeit. Erst mit der Einführung der Schulpflicht für alle Kinder begann man in westlichen Industriegesellschaften, zwischen der Lebenswelt von Kindern und der von Erwachsenen zu unterscheiden.

 

Am Anfang des 20. Jahrhunderts, nach der Erfahrung des Ersten Weltkriegs und dessen verheerenden Auswirkungen insbesondere auf Kinder, entwarf die Britin Eglantyne Jebb, das war die Begründerin des „Save the Children Found“, eine Satzung für Kinderrechte, die Children’s Charter. Diese ließ sie dem Völkerbund in Genf zukommen, der sie 1924 in der Genfer Erklärung festschrieb. Das hat aber noch keine Rechtsverantwortung gehabt.

 

Erst 25 Jahre später, nach Ende des Zweiten Weltkriegs, verabschiedete dann die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 20. November 1949 eine Erklärung, die ein Recht auf einen Namen, eine Staatsangehörigkeit und einen unentgeltlichen Unterricht für jedes Kind verlangte. Diesem 20. November vor 70 Jahren verdanken wir den heutigen Tag der Kinderrechte.

 

Und es dauerte weitere 40 Jahre, um wieder am 20. November 1989 eine Kinderrechtskonvention zu verabschieden, die schließlich alle unterzeichnenden Staaten dazu verbindlich verpflichtet, in 54 Artikeln die bürgerlichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen Rechte aller hier lebenden Kinder zu achten und zu verteidigen. Dazu zählen das Recht auf Bildung, eine Gesundheitsversorgung, Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Selbstbestimmung und Mitbestimmung, zum Beispiel die Meinungsfreiheit und Partizipation.

 

Die UN-Kinderrechtskonvention legt eindeutig fest, wer als Kind gilt: Das sind alle Menschen unter 18 Jahren. Die elementare Idee dieser Definition ist, dass Kinder menschliche Wesen sind, die Rechte und Würde besitzen. Das, was ein Kind ausmacht, ist seine Jugend und seine Verletzlichkeit.

 

Die Konvention berechtigt Kinder, Forderungen zu stellen und verpflichtet den Staat - also auch uns und letztlich alle Verantwortungsträger -, für das Wohl und für die Entwicklung aller Kinder die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Es ist beachtlich, wenn man bedenkt, dass diese Konvention erst zwei Wochen nach dem Fall der Berliner Mauer und letztlich nach der Beendigung des Kalten Krieges durchgesetzt werden konnte. Das Jahr 1989 war in vieler Hinsicht ein Aufbruchsjahr.

 

Für die bestmögliche Versorgung und echte Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen braucht es eine deutliche Anerkennung der Kinderrechte auf politischer und gesellschaftlicher Ebene. Deshalb hat die Wiener Landesregierung drei Jahre nach der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention die Kinder- und Jugendanwaltschaft eingerichtet. Sie ist ein unabhängiges Instrument, um einen umfassenden Schutz für Kinder und Jugendliche zu gewährleisten und auf mögliche Missstände rechtzeitig hinzuweisen und auch Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten.

 

Als Wiener Sozialsprecherin bin ich besonders stolz darauf, dass Wien in vielen Bereichen engagiert Kinderrechte durchsetzt, zum Beispiel in der Armutsbekämpfung durch eine erhöhte Mindestsicherung für Kinder - über die werden wir heute noch sprechen -, mit einem Top-Jugendticket, das allen - auch Schülern und Lehrlin

 

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