Landtag, 39. Sitzung vom 27.09.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 32 von 33
somit in erster Lesung einstimmig beschlossen und zwar mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen und bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist einstimmig so beschlossen.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch das ist einstimmig so beschlossen. Damit ist Postnummer 1 jetzt hoffentlich ordnungsgemäß abgestimmt.
So, wir waren bei Postnummer 7 bei der zweiten Abstimmung zur zweiten Lesung, einstimmig beschlossen. Nein, wir sind mit Postnummer 7 fertig, und wir kommen zu Postnummer 2.
Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Erbringung von Dienstleistungen, Wiener Dienstleistungsgesetz geändert wird. Berichterstatter dazu ist Herr Amtsf. StR KommR Hanke. Ich bitte ihn die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich ersuche um Beschlussfassung.
Präsidentin Veronika Matiasek: Danke. Nachdem es keine Debattenredner gibt, kommen wir sofort zur Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. Das ist mit den Stimmen der ÖVP, der NEOS, der SPÖ und der GRÜNEN mehrstimmig beschlossen.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen, und bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Wir haben hier dasselbe Abstimmungsverhältnis. Die Zustimmung der SPÖ, der GRÜNEN, der ÖVP und der NEOS gegen die Stimmen der Freiheitlichen führen zu einem mehrstimmigen Beschluss.
Postnummer 5 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Gebrauchsabgabegesetz 1966 geändert wird. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn StR KommR Hanke, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrte Damen und Herren, ich ersuche erneut um Beschlussfassung.
Präsidentin Veronika Matiasek: Danke. Wir kommen auch gleich zu dieser Beschlussfassung, nachdem sich die Redner streichen ließen, und ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist mit den Stimmen der SPÖ und der GRÜNEN mehrstimmig beschlossen.
Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen, und ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich kann hier die Einstimmigkeit feststellen.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit den Stimmen der SPÖ und der GRÜNEN mehrheitlich beschlossen.
Postnummer 3 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 geändert wird. Berichterstatter dazu ist Herr Amtsf. StR Hacker. Ich bitte, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, ich ersuche um Zustimmung.
Präsidentin Veronika Matiasek: Auch hier liegen keine Wortmeldungen vor, und wir können zur Abstimmung gelangen.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen und bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich kann auch hier die Einstimmigkeit feststellen.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich kann hier ebenfalls die Einstimmigkeit feststellen.
Es gelangt nunmehr Postnummer 4 der Tagesordnung zur Verhandlung. - Abg. Eischer ist nicht im Raum. - Sie betrifft das Ersuchen des Bezirksgerichts Döbling um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Landtag Wien Michael Eischer wegen des Vergehens der Körperverletzung. Ich bitte den Berichterstatter Abg. Lindenmayr, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Siegi Lindenmayr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Immunitätskollegium ist ja nur ein vorberatendes Gremium und es hat gestern in der Früh getagt. Ich habe Ihnen folgenden Vorschlag dieses Gremiums einstimmig vorzutragen: Das Bezirksgerichts Döbling hat um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des LAbg. Michael Eischer ersucht wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung nach § 83 Abs. 1 StGB, Körperverletzung. Das Immunitätskollegium hat gestern, wie ich schon gesagt habe, darüber verhandelt und beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des LAbg. Michael Eischer besteht und das Bezirksgericht Döbling daher weiter seine Arbeit fortsetzen kann. Es ist die einstimmige Emp
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