Landtag, 39. Sitzung vom 27.09.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 33
zugelassen nach dem Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz. Die Taxifahrten von Fahrtendiensten erfolgen als Gelegenheitsverkehr, unterliegen daher dem Gelegenheitsverkehrsgesetz und unterliegen daher nicht den Regelungen des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes. Was wir verändert haben, ist ausschließlich das Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz und nicht das Gelegenheitsverkehrsgesetz. Das heißt, es ist immer schon davon auszugehen gewesen, dass Firmen, die ihre Genehmigung nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz haben und sich an die geltenden Gesetze halten, durch die Nichtänderung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes daher auch nicht betroffen sein können. Weil Firmen, die nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz zugelassen sind, können nicht Firmen sein, die nach dem Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz genehmigt sind. Nachdem wir hier nur das Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz novelliert haben, ist irgendwie völlig klar, dass das nur für Rettungs- und Krankentransport genehmigte Organisationen betrifft. Das sind nicht die Fahrtendienste.
Präsident Ernst Woller: Die 1. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Korosec gestellt. Ich erteile ihr das Wort.
Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Noch einmal guten Morgen, Herr Landesrat!
Ich habe vor Kurzem eine Dienstanweisung vom KAV bekommen, das ist mir zugespielt worden, die besagt, dass die Diagnosen auf den Transportscheinen bei Fahrtendienstunternehmen nur mit einer schriftlichen Einwilligung der Patientin und des Patienten bekannt gegeben werden. Bei Rettungs- und Krankentransportunternehmen braucht es solche Einwilligung nicht. Jetzt wissen wir, dass es in den letzten Wochen große Probleme gibt, acht Stunden Wartezeiten, und so weiter. Es hat jetzt einen Runden Tisch der Patientenanwaltschaft gegeben, interessanterweise waren da die Fahrtendienste nicht dabei.
Meine Frage an Sie, Herr Landesrat: Wie lässt sich diese unterschiedliche Handhabe mit welchen Auswirkungen die Situation betreffend erklären? Wie ist mit dieser Dienstanweisung zu rechnen? Weil wenn das weiter so erfolgt, dann ist anzunehmen, dass es nach wie vor diese Probleme geben wird. Das heißt, die Fahrtendienste werden nicht zu den Fahrten kommen - Sie wissen, da gibt es bereits eine Insolvenz -, und auf der anderen Seite sind die Blaulichtorganisationen total überfordert. - Ich hätte gerne Ihre Antwort dazu.
Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Ich finde es immer verblüffend, wenn auf der einen Seite Sonntagsreden über den Markt gehalten werden, der sich so toll selber reguliert und den man nur entfesseln muss, damit der Markt sozusagen seine Kräfte auf den Boden bringt. Und alles wird besser, wenn der Markt die Dinge organisiert.
Und dann passiert es einmal, wir beschließen da ein Gesetz mit einem Diskussionsvorlauf von zwei Jahren, machen in dem Gesetz eine Übergangsfrist von einem halben Jahr, und dann funktioniert der Markt nicht. Ich finde das immer verblüffend, verzeihen Sie, dass ich das sagen muss, ich finde das echt großartig.
Zur Frage selber: Ich habe die Patientenanwältin gebeten, einen Runden Tisch wegen der Wartezeiten zu machen, da ich ehrlich gesagt kein Verständnis für Wartezeiten habe, weil alle Organisationen Zeit genug gehabt haben, sich vorzubereiten. Ich finde, ich brauche überhaupt nicht permanent der besser Verstehende zu sein, ich bin ungeduldig und unzufrieden. Das habe ich auch klar gesagt, das habe ich allen Organisationen gesagt, und dann gab es einen Runden Tisch. Bei diesem Runden Tisch haben sie - ich glaube, da gab es gestern am Abend auch eine OTS - eine ganz klare Regelung dafür gefunden, wo sie sich verbessern müssen, was sie verbessern müssen. Aber wie gesagt, die Kritik an den Wartezeiten war zunächst eine um die Krankentransporte und darum hat die Patientenanwältin auch die Krankentransporte eingeladen. Und nachdem es in den Beschwerden, die sie gekriegt hat, über die sie auch öffentlich berichtet hat, immer um Krankentransporte und Spitäler gegangen ist, finde ich es nicht unverständlich, dass sie die Krankentransporte und Spitäler zu einem solchen Runden Tisch und zu einem solchen Gespräch einlädt.
Im Vorfeld sozusagen ist genau diese Frage aufgetaucht, die ich aber an sich nicht sehr verblüffend finde. Ich meine, auch für Sie sollte es nicht verblüffend sein, dass es in Österreich ein Datenschutzgesetz gibt. Dieses Datenschutzgesetz basiert auf einer europäischen Datenschutz-Grundverordnung und da steht ganz klar drinnen, dass mit gesundheitsbezogenen Daten besonders sensibel umzugehen ist. Ich gehe davon aus, dass das für uns alle hier in diesem Haus selbstverständlich ist, dass natürlich bei einer Taxibestellung nicht draufstehen kann, welche Diagnose der Patient hat. Und die Bestellung eines Fahrtendiensts ist eine Taxibestellung, und es kann nicht sein, dass der Taxler dann weiß, mit welcher Behandlung der Patient aus dem Spital heimgeschickt wird. Und das steht, salopp formuliert, juristisch formuliert, in der Anweisung, die Sie da offensichtlich zugespielt gekriegt haben. Das halte ich übrigens für keine „highly sophisticated“ Geschichte, Sie hätten die Frage auch einfach dem Direktor stellen können.
Es ist aber völlig klar, dass beim Bestellvorgang von Fahrtendiensten und von Rettungstransporten selbstverständlich das Datenschutzgesetz gilt. Warum gilt es nicht für Krankentransportorganisationen? - Das habe ich im ersten Teil meiner Beantwortung eigentlich im Prinzip schon beantwortet, weil Krankentransportorganisationen dem Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz unterliegen und andere Datenschutzbestimmungen in der Interaktion zwischen Spital und Rettungs- und Krankentransporten bestehen, weil das nämlich Gesundheitseinrichtungen sind, im Gegensatz zu Taxiunternehmen. Dass da zwischendurch ein Taxiunternehmen offensichtlich insolvent geworden ist, weil er seine Rechnungen nicht gezahlt hat, habe ich auch mit Interesse im „Kurier“ gelesen und auch gelesen, dass er offensichtlich schon seit vielen Jahren in seinen Bilanzen negative Ergebnisse hat. Ich hätte verstanden, dass die Selbstreinigung des Marktes genau mit solchen Prozessen, Mechanismen des Marktes, zu tun hat.
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