Landtag, 39. Sitzung vom 27.09.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 33
(Beginn um 9.02 Uhr.)
Präsident Ernst Woller: Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren!
Die 39. Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet.
Entschuldigt sind die Abgeordneten Mahdalik und Schütz, beide sind auf einem Begräbnis. Herr Abg. Kopietz ist ab 12.30 Uhr dienstlich verhindert.
Ich begrüße auch einen Vertreter des Bundesrates, Herrn Bundesrat Bernhard Rösch.
Die 1. Anfrage (FSP-840756-2019-KFP/LM) wurde von Herrn Abg. Haslinger gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (Das Wiener Prostitutionsgesetz ist seit seiner Einführung im Jahr 2011 nahezu unverändert geblieben und lediglich an andere Rechtsvorschriften angepasst worden. Einige Bestimmungen haben sich im Vollzug durch die Polizei als schlecht umsetzbar bzw. leicht umgehbar herausgestellt. Derartige Gesetzeslücken werden besonders von Personen und Organisationen, die sich im Nahbereich der Kriminalität befinden, gerne zu Lasten der Sexarbeiterinnen wie auch der Kunden ausgenutzt. Die Liste der Probleme reicht von fehlenden Klarstellungen in Formalangelegenheiten bei der Anmeldung von Prostitution bis hin zu groben Lücken in der Rechtslage zur Person des Betreibers und der Weitergabe von Prostitutionslokalen. Dem Vernehmen nach gab es von Seiten der LPD Wien bereits Bestrebungen, eine Novelle des Prostitutionsgesetzes zu erwirken. Gibt es seitens des Landes Wien Bestrebungen bzw. konkrete Pläne, das Wiener Prostitutionsgesetz zu novellieren?)
Ich darf dich um die Beantwortung dieser Frage ersuchen.
Lhptm Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter!
Wie Sie richtig festhalten, ist das Wiener Prostitutionsgesetz 2011 seit nunmehr fast acht Jahren in Kraft. Mit der Neufassung des Wiener Prostitutionsgesetzes im Jahr 2011 wurde insbesondere die Straßenprostitution innerhalb von Wohngebieten in Wien untersagt. Das hat in den bis dahin von der Straßenprostitution betroffenen Wiener Stadtgebieten zu einer erheblichen Verbesserung der Wohnqualität geführt. Gleichzeitig wurden strenge Genehmigungsvoraussetzungen für den Betrieb von Prostitutionslokalen etabliert. Bei jedem einzelnen Prostitutionslokal wird daher von der für die Genehmigung zuständigen Landespolizeidirektion Wien auf die Einhaltung der bestehenden Schutzvorschriften für Kinder und Jugendliche zur Wahrnehmbarkeit des Lokals geachtet. Diese gesetzlichen Voraussetzungen mussten auch von den bei Inkrafttreten des Wiener Prostitutionsgesetzes im Jahr 2011 bereits betriebenen Lokalen erfüllt werden. Die derzeit bestehenden gesetzlichen Regelungen haben sich aus Sicht der Stadt Wien sehr bewährt und zu einer auch von der Landespolizeidirektion Wien bestätigten Verbesserung der Situation im Wiener Rotlichtmilieu beigetragen. So stagniert die Zahl der bei der Stadt Wien eingelangten Beschwerden über Wiener Prostitutionslokale seit Jahren auf niedrigstem Niveau. In den letzten zwölf Monaten ist bei der legistisch zuständigen Magistratsabteilung 62 nur eine einzige Beschwerde eingelangt, die sich auf Störungen oder Belästigungen durch den Betrieb eines Lokals bezogen haben.
In gleicher Weise werden die Vorschriften zur Straßenprostitution, wie Sie dies auch der medialen Berichterstattung entnehmen können, von der Landespolizeidirektion Wien konsequent umgesetzt. Hierbei möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass die Landespolizeidirektion Wien die Vorschriften des Wiener Prostitutionsgesetzes 2011 mit der für diese Materie erforderlichen Sensibilität und auch mit dem gehörigen Weitblick vollzieht, wofür ich mich an dieser Stelle auch ausdrücklich bedanken möchte, denn gerade bei einer so sensiblen Materie ist die enge Mitwirkung der Polizei Wien von ganz besonderer Bedeutung.
Es ist daher aus Sicht der Stadt Wien keinesfalls zutreffend, dass das Wiener Prostitutionsgesetz 2011 nicht vollziehbar wäre. In diesem Zusammenhang ist überdies zu erwähnen, dass seit jeher ein regelmäßiger Austausch zwischen den zuständigen Vollzugsstellen der Landespolizeidirektion Wien und den legistisch zuständigen Stellen der Stadt Wien zu den praktischen Erfahrungen stattfindet. Dies erachte ich bei einer derart sensiblen Materie auch als sehr zweckmäßig und kann auch bedeuten, dass auf Grund der Erfahrungen dieser legistischen Stellen Änderungen in Zukunft möglich sein können.
Wie mir mitgeteilt wurde, zeigt die Vollzugserfahrung mit dem nämlichen Gesetz, dass allenfalls bestehende Vollzugsprobleme in der Vergangenheit regelmäßig einvernehmlich gelöst werden konnten. Insbesondere ist dabei zu betonen, dass gerade im Bereich der Straßenprostitution die Zusammenarbeit mit den Vollzugsstellen der Landespolizeidirektion Wien ausgezeichnet funktioniert und daher auf Wünsche sowie Bedürfnisse der Bevölkerung unmittelbar eingegangen wird. So wurden etwa die Zeiten der zulässigen Straßenprostitution im 23. Bezirk von der Landespolizeidirektion Wien im Einvernehmen mit der Stadt Wien erst Anfang dieses Jahres erheblich eingeschränkt. Zudem kann ich Ihnen versichern, dass aktuelle Entwicklungen in diesem sensiblen Bereich selbstverständlich auch von der Magistratsabteilung 62 als zuständige legistische Dienststelle der Stadt Wien mit ganz besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden und laufend evaluiert und allenfalls auch eine Anpassung vorgenommen wird.
Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Emmerling gestellt. Ich erteile ihr das Wort.
Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann, vielen Dank für die Beantwortung!
Was mich noch interessieren würde: Es gibt ja ein eigenes Beratungszentrum mit Streetwork für eben ehemalige und momentan tätige Sexarbeiterinnen, das SOPHIE heißt, und laut dessen Auskunft sind dort zwei Personen unterwegs. Ist es aus Ihrer Sicht auch erforderlich, dass die Stadt Wien hier in diesem Bereich sich
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