«  1  »

 

Landtag, 38. Sitzung vom 27.06.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 41 von 63

 

desvergleich mit anderen Bundesländern ist. Wir sind hier in Wien bei fast 180, im Vergleich dazu Vorarlberg bei 80 Fällen, die behandelt werden. Das heißt, man sieht eine sehr, sehr hohe Belastung des Personals in Wien, auch im Vergleich zu anderen Bundesländern.

 

Was damit einhergeht, ist natürlich auch ein Anstieg der durchschnittlichen Verfahrensdauer und der Zahl der offenen Verfahren. Es ist nicht gut in einem Rechtsstaat, wenn die Betroffenen bei einem Verfahren so lange warten müssen, bis das Verfahren aufgenommen wird oder das Verfahren voranschreitet. Das heißt, ein Anstieg der durchschnittlichen Verfahrensdauer ist immer ein schlechtes Zeichen und muss dazu führen, dass man sich als Institution, als Gericht, Gedanken macht, wie man das schneller voranbringen kann. Wie ich aber dem Bericht entnehme, wird auch alles getan. Im zweiten Schritt muss man sich überlegen, ob die Ressourcenausstattung entsprechend ist, um diese Verfahren recht schnell durchführen zu können. Das ist eine Frage von einem effizienten Rechtsstaat, hier die Verfahren schnell und effizient durchführen zu können. (Beifall bei den NEOS.)

 

Ich komme schon zum vorletzten Punkt, das Sicherheitskonzept. Es steht auch im Bericht, dass das Sicherheitskonzept durch bauliche und organisatorische Maßnahmen ausgehöhlt wurde und einer raschen Wiederherstellung bedarf. Das muss man gar nicht kommentieren. Ich glaube, ein Sicherheitskonzept in einem Gericht ist etwas Essenzielles. Hier muss es auch die entsprechenden Anpassungen geben, damit es auch effizient durchgeführt werden kann.

 

Mein letzter Punkt ist mein wichtigster, der der richterlichen Unabhängigkeit, der Punkt Gewaltentrennung. In der Frage der Gewaltentrennung wird in Österreich ja immer wieder sehr lasch umgegangen und diese nicht so genau genommen. Hier ist die Trennung der Gerichtsbarkeit von der Verwaltung allerdings essenziell und wirklich wichtig. Hier sehen wir, dass das Landesverwaltungsgericht im Vergleich zu anderen Verwaltungsgerichten, zum Beispiel des Bundes oder der Länder, hier eine andere Regelung im Bereich der richterlichen Unabhängigkeit hat. Es geht nämlich um die Bestellung und es geht darum, wer bei der Bestellung mitzureden hat.

 

Hier gibt es ja immer die Erstellung eines Dreiervorschlages. In anderen Bundesländern obliegt die Entscheidung allein der Vollversammlung beziehungsweise dem Gremium des Gerichts, einem aus deren Mitte gewählten Personalausschuss. In der Stadt ist es hier leider anders, weil hier noch immer das Amt der Wiener Landesregierung im Vorfeld des Auswahlverfahrens mitreden kann. Für eine klare Trennung im Sinne der Gewaltentrennung muss das dringend behoben und entflechtet werden, denn ich hoffe, dass wir uns alle einig sind, dass wir eine größtmögliche Unabhängigkeit der Gerichte wollen. In unserem Wirkungsbereich des Landes Wien sollte das deshalb auch dringend umgesetzt werden.

 

Ich schließe mit einem Dank an Sie, Herr Präsident. Für die Arbeit im Namen unseres Rechtsstaates und im Namen auch unserer Demokratie für die alltägliche Arbeit ist ein herzlicher Dank auch von unserer Fraktion auszusprechen. (Beifall bei NEOS und GRÜNEN.)

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Herr Abg. Ulm, ich darf Ihnen als Nächstem das Wort erteilen. - Bitte sehr.

 

13.20.17

Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP)|: Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Herr Stadtrat! Sehr verehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident des Verwaltungsgerichtes!

 

Eine Premiere, wir dürfen Sie heute reden hören. Der Gesetzgeber hat die Voraussetzungen geschaffen. Eine weitere Premiere gibt es auch noch, es gibt nämlich eine Stellungnahme der Landesregierung zum Bericht der Vollversammlung. Das ist schon ganz interessant für uns Abgeordnete, die wir uns mit der Thematik beschäftigen, wenn man sich da so ein bisschen die unterschiedlichen Ansätze und die unterschiedlichen Zugänge in diesen Berichten ansieht. Das liegt vielleicht daran, dass der Bericht des Verwaltungsgerichtes tatsächlich von der Vollversammlung beschlossen wird. Das ist ja nicht normal. Wir bekommen ja hier normalerweise Berichte, die von einem Vorsitzenden, von einem Präsidenten, von einem anderen Vertreter verfasst werden, und dann gibt es natürlich weniger kontroversielle Punkte. So kann man nicht nur gewisse Spannungen erblicken, die es mit dem Land als Träger und Finanzierer dieser Verwaltungsgerichtsbarkeit gibt, sondern auch zwischen der Vollversammlung und dem Präsidenten. Ich will das jetzt überhaupt nicht beurteilen, aber diese Spannungen sind sehr deutlich herauszulesen, da muss man nicht einmal zwischen den Zeilen lesen.

 

Worum es natürlich immer zwischen einer Einrichtung und dem finanzierenden Rechtsträger geht, sind die zur Verfügung gestellten Mittel. Ist ausreichend Personal, ist ausreichend Geld da? Wie kann die Arbeitsbelastung verringert werden? Das ist ganz selbstverständlich, das liegt in der Natur der Sache, und da verstehe ich auch die Landesregierung, wenn sie in ihrer Stellungnahme sagt, na ja, wir müssen schon nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit vorgehen, und es kann nicht nur so sein, dass man sich Personal und Geld wünscht, sondern die Mittel müssen auch effektiv eingesetzt werden.

 

Sehr glaubwürdig ist trotzdem die Tabelle, auf die schon mein Vorredner hingewiesen hat. Da sieht man doch die bedeutende Belastung in Wien, die bei den Richtern weit über die Belastung in anderen Bundesländern hinausgeht. Wenn ich mir das zweitstärkste Bundesland nach Wien ansehe, Niederösterreich, und dort die Einlaufzahlen vergleiche, dann stelle ich fest, dass die in etwa ein Drittel der Akten haben, aber vom Personal her gar nicht so viel schlechter ausgestattet sind. Da wären also 52 richterliche Dienstplanposten in Niederösterreich, verglichen mit 85 in Wien. Das ist sicherlich ein ganz großer Unterschied und zeigt, dass das Wiener Gericht weit, weit überdurchschnittlich belastet ist. Man sieht das auch an den Rechtssachen pro Dienstposten, die bei Wien mit 176 ausgewiesen werden, in Niederösterreich mit 90. Also, das ist schon ein großer Unter

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular