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Landtag, 38. Sitzung vom 27.06.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 28 von 63

 

lichen Vorsorge. Ich kenne das aus meiner Arbeit, aber auch aus meinem persönlichen Umfeld nur zu gut, dass viele Menschen fast gar nichts über Patientenverfügungen wissen. Waren es 2006 zum Beispiel bei der Patientinnen- und Patientenanwaltschaft noch 131 Verfügungen, die errichtet wurden, sind es zum Beispiel 2017 666 gewesen.

 

Ich möchte noch einmal betonen: Ich weiß nicht, wer von Ihnen sowohl eine Patientenverfügung wie eine Vorsorgevollmacht hat, ich kann Ihnen das nur sehr empfehlen. Sie würden sich einige Schwierigkeiten im Leben ersparen und dann vielleicht nicht bei der Patientenanwaltschaft landen. Dem Argument, das ich immer wieder höre - das kostet ja etwas -, kann ich nur entgegnen, dass dank der Beratung der Juristinnen und Juristen in der Patientenanwaltschaft die geringen Kosten der Errichtungen in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Noch dazu, wo die Verbindlichkeitsdauer in der Zwischenzeit von fünf auf acht Jahre verlängert wurde.

 

Eine Vorsorgevollmacht ist ein weiteres Instrument, um noch weit mehr Situationen des Lebens nicht nur im Krankheitsfall abzusichern, und würde auch da Rechtssicherheit schaffen und so manche Konfliktsituationen entspannen oder vermeiden. Vor allem - Sie kennen das auch -, wenn es in solchen Fällen dann um familiäre Angelegenheiten geht, ist es ein ganz wichtiges Instrument.

 

Noch ein Service, das kostenlos zur Verfügung steht und vielen Menschen rasch und unbürokratisch Informationen geben kann, ist die sogenannte UPI, die Unabhängige Patientinnen- und Patienteninformationsstelle. Die UPI übernimmt die Lotsenfunktion durch das Gesundheitssystem. Ganz einfach gesagt kann es nicht genug Informationsangebote geben, es sind immer zu wenig, das weiß ich aus jahrelanger Erfahrung. Auch die Wiener Heimkommission hat immer mehr Zulauf gefunden, natürlich auch von Menschen, die sich überlegen, doch in eine Einrichtung zu übersiedeln, von Menschen, deren Angehörige in einem Seniorinnen- oder Seniorenhaus, in einem Pflegewohnhaus, in einem Pflegeheim sind, von Menschen, die auf Grund einer Beeinträchtigung in einer Einrichtung leben. Sie alle haben umfangreiche Rechte, Rechte, die immer wieder auf ihre Einhaltung überprüft werden müssen. Diese Rechte ermöglichen ihnen ein selbstbestimmtes und aktives Leben, und das dürfen wir auf gar keinen Fall beeinträchtigen.

 

Zu den einzelnen Grundsatzthemen kommen aber auch noch Empfehlungen und Vorschläge, um die Lebensqualität zu sichern. Zur Lebensqualität gehört vieles, und dieses viele soll und muss auch in einer Heimeinrichtung immer gewährleistet sein. Zugleich übernimmt die Heimkommission aber auch die Beratung von Kundinnen und Kunden, die sich an sie wenden. Sie arbeitet auch eng mit den MitarbeiterInnen zusammen, die an Pilotprojekten beteiligt sind, und noch vieles mehr. Und auch hier gilt: Was bei der Wiener Patientinnen- und Patientenanwaltschaft im Mittelpunkt steht, ist Beratung, Vertretung, Unterstützung und Entwicklung von Angeboten, um allen Menschen, die in der Situation sind oder in Einrichtungen leben, die bestmögliche Betreuung und Unterstützung zu bieten.

 

Zum Abschluss: Ich habe nicht ein Mal in meinem Leben sozusagen umgekehrt als Pilotin oder als Lotsin zur Heimkommission und zur WPA geführt, weil ich wusste, dass sie dort Gehör finden und alle Fragen stellen können, die ihnen wichtig sind. Ich darf hier auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Einrichtungen für ihre engagierte und wichtige Arbeit danken und Ihnen, sehr geehrte Abgeordnete, mitgeben: Es ist kein Euro zu viel, den Sie in solche Leistungen stecken. - Danke. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Frau Abgeordnete. Als nächster Redner ist Herr Abg. Dr. Koderhold zu Wort gemeldet. - Bitte.

 

11.49.33

Abg. Dr. Günter Koderhold (FPÖ)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Patientenanwältin! Sehr geehrter Herr Landesrat!

 

Im Sinne einer ressourcenschonenden Art und Weise sich zu artikulieren, habe ich mich dieses Mal auf Druckwerke und Papier verzichtet und bin jetzt digital unterwegs. Sie sehen, wie ernst ich die Nachhaltigkeit nehme.

 

Auf den Bericht der Patientenanwaltschaft erlaube ich mir, chronologisch zu kommen: Ich bedanke mich für die Mühe, die sich die Patientenanwaltschaft damit macht und würdige auch die Bedeutung. Ich komme natürlich auch auf Grund meiner Erfahrungen und meiner beruflichen Herkunft nicht umhin, einige Punkte zu kritisieren beziehungsweise um eine Klarstellung zu ersuchen.

 

Ich beginne mit der Seite 11 des Berichts: Da geht es um die medizinische Fortbildung der Ärztinnen und Ärzte. Es wird moniert, dass im Unterschied zu anderen europäischen Ländern eine Art Fernstudium, ein E-Learning möglich ist, also theoretisch auch von einer anderen Person umgesetzt werden kann. Es wird vorgeschlagen, dass man bei Prüfungen auch eine direkte physische Anwesenheit des Prüflings erfordern möge.

 

Ich kann Ihnen leicht erklären, warum die Österreichische Ärztekammer durch meine Wenigkeit nicht dafür ist: Erstens ist die Fortbildung der Ärzte ein ziemliches Geschäft und es würde sehr viel für die Ärzte kosten, es würde sehr viel Zeit kosten, und man würde sich mit Wonne darauf stürzen, zusätzliches Geld zu lukrieren.

 

Der zweite Punkt ist noch wichtiger: Sie können, wenn sie mit E-Learning arbeiten, eine eigene Fortbildungsbibliothek anlegen. Ich mache das mit E-Learning sehr gerne, ich sammle die Empfehlungen, das sind meistens PDF-Dateien über vier bis acht Seiten, und stelle mir aus den Wissensinhalten, die ich für diesen E-Learning-Kurs benötige, eine eigene Bibliothek zusammen. Das ist sehr gut, das kann ich dann auch weiterschicken. Ich bin sehr zufrieden damit, ich möchte dieses E-Learning eigentlich nicht missen.

 

Der nächste Punkt ist, dass sehr stark auf die Qualitätssicherung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte eingegangen wird. Ich habe grundsätzlich den Eindruck, aber vielleicht bin ich da ein bisschen subjektiv belastet, dass das Misstrauen gegenüber der Ärzteschaft stärker ausgeprägt ist als das Vertrauen. Das ist vielleicht bei

 

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