Landtag, 36. Sitzung vom 29.03.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 26 von 52
rechtigte Interesse, dass der einzelne Kleingärtner gerne viele Quadratmeter zum Wohnen hätte - die hat er meiner Ansicht nach mit maximal 183. Auf der anderen Seite gibt es das allgemeine Interesse, dass dort eine vielfältige Natur ist, die wirklich ein hoher Wert in dieser Stadt ist. Ich habe mit einem Imker geredet, der in Wien und in Niederösterreich tätig ist, und der hat gesagt, es ist fantastisch, wie in Wien und besonders in den Kleingärten die Bienen sehr, sehr viel Nahrung finden und einen ausgezeichneten und sehr viel Honig produzieren, während in Niederösterreich draußen bei den Monokulturen das absolut schwach ist und viel, viel weniger produziert wird.
Wir haben da also schon in einer Millionenstadt eine Natur mitten im Wohngebiet, die es zu erhalten gilt. Wenn man da weitere Reformen macht, soll man bei diesem Zielkonflikt sozusagen schon das allgemeine Interesse auch mitberücksichtigen, wobei das allgemeine Interesse auch mit dem einzelner Bewohner zusammenfällt. Aber der Einzelne glaubt zwar zuerst, jetzt hat er noch zusätzlich einen Wintergarten, langfristig hat er dann aber doch vielleicht, wenn man das einfach ohne Behutsamkeit macht, keine lebenswerte Umwelt mehr, und dann hat er auch nichts davon. Dieses vorsichtige Vorgehen ist also, glaube ich, schon sehr sinnvoll, wenn man weitere Reformen macht.
Wir diskutieren gerne. Wie Kollege Spitzer ja auch gesagt hat, soll man schon berücksichtigen, dass wir uns diesen reichen Naturraum im Interesse aller in der Stadt, aber auch im Interesse der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner erhalten. Dann glaube ich natürlich auch, dass man hier nicht zu 100 Prozent ausschließlich Einzelinteressen verwirklichen wird können, das sei einmal gesagt.
Zu ein paar Sachen, die einfach falsch sind, möchte ich die Tatsache sagen, dass durch die Bauordnung auch weitere Erleichterungen geschaffen worden sind, das hat auch schon Kollege Spitzer ausgeführt. Es stimmt nicht, wie Kollege Pawkowicz gesagt hat, dass die meisten eben ganzjährig bewohnt sind. Das ist vielleicht auf der Alten Donau so, sonst ist es rund ein Drittel. (Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz: Das habe ich nicht gesagt!) - Schauen wir dann im Protokoll nach, aber es ist ja wurscht, wenn wir uns einig sind, passt es ja.
Ich glaube, man kann Gespräche führen, aber man soll sie in die Richtung führen, dass wirklich diese Kleingärten und diese Eklw-Widmungen, wo sie jetzt schwerpunktmäßig sind, und diese reiche Natur im Interesse der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner erhalten werden, aber auch im Interesse der Stadt Wien. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsidentin Veronika Matiasek: Die Aktuelle Stunde ist damit beendet.
Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Landtagsabgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen eine, des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt zwei und des NEOS-Rathausklubs eine schriftliche Anfrage eingelangt sind.
Vor Sitzungsbeginn sind von Landtagsabgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen ein, von dem Klub der ÖVP der Bundeshauptstadt Wien ebenfalls ein Antrag eingelangt. Den Fraktionen werden alle Anträge schriftlich bekannt gegeben. Die Zuweisungen erfolgen wie beantragt.
Die Abgeordneten Däger-Gregori, Kubik, Mag. Taucher, Woller, Dr. Kickert haben am 28. Februar 2019 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend eine Änderung des Gesetzes über die Neuregelung der Elektrizitätswirtschaft - Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005, LGBl. Nr. 46/2005, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 71/2018, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen zugewiesen.
Die Abgeordneten Mag. Berger-Krotsch, Florianschütz, Marina Hanke, Mag. Taucher, Ellensohn, Hebein und Mag. El-Nagashi haben am 18. März 2019 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Erlass eines Gesetzes über Begleitmaßnahmen für den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union - Wiener Brexit-Begleitgesetz eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Bildung, Integration, Jugend und Personal zugewiesen.
Nach Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor: Die Postnummern 10, 2, 3, 4, 1, 5, 6, 7, 8 und 9 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben, und ich werde daher so vorgehen.
Wir kommen nun zu Postnummer 10, sie betrifft die Wahl eines Ersatzmitgliedes des Bundesrates.
Bevor wir über den Wahlvorschlag abstimmen, ist über die Art der Abstimmung zu entscheiden. Gemäß § 28 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Wiener Landtag sind Wahlen mittels Stimmzettel vorzunehmen, wenn der Landtag nicht mit Zweidrittelmehrheit anderes beschließt. Ich schlage vor, diese Wahl durch Erheben der Hand vorzunehmen.
Ich bitte nun jene Damen und Herren des Wiener Landtages, die mit meinem Vorschlag einverstanden sind, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle die Einstimmigkeit fest.
Das an vierter Stelle gereihte Mitglied, Herr Georg Schuster, hat sein Mandat im Bundesrat am 28. März 2019 zurückgelegt. Das an gleicher Stelle gereihte Ersatzmitglied, Herr Mag. Bernd Saurer, rückt auf diese Stelle nach. Der Klub der Wiener Freiheitlichen schlägt als neues Ersatzmitglied für die vierte Stelle Herrn Abg. Georg Schuster zur Wahl vor.
Ich bitte nun jene Damen und Herren, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich sehe die erforderliche Mehrheit durch SPÖ, FPÖ, ÖVP und NEOS, gegen die Stimmen der GRÜNEN.
Postnummer 2 betrifft eine Vereinbarung gemäß Art. 15a Abs. 2 B-VG über die Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a Abs. 2 B-VG zwischen den Ländern
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