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Landtag, 36. Sitzung vom 29.03.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 18 von 52

 

dem Niveau auch festzunageln, auf dem wir es auf der Grundlage der österreichischen Gesetze haben wollen. Ich sehe gar keinen Grund, es zurückzunehmen.

 

Unabhängig davon haben Sie völlig recht - Sie wissen, dass ich da völlig bei Ihnen bin -, das eine ist die Spielregel, das Regelwerk, und das Zweite ist die Frage der Verbesserung der Abläufe und Prozesse. Ich mache kein Hehl daraus, dass ich da völlig bei Ihnen bin, dass in dieser Frage des Organisierens von Rettungs- und Krankentransporten sowie in vielen anderen Fragen auch das Wiener Gesundheitssystem noch verdammt viel Luft nach oben hat, um die Abläufe und Prozesse zu verbessern. Ich bemühe mich, das in vielen Bereichen zu tun, und das ist einer der Bereiche. Es gibt noch andere Bereiche, wozu ich mich erst vor Kurzem zu Wort gemeldet habe, aber wir brauchen es uns gar nicht schönzureden. Ich bin völlig bei Ihnen, das Gesundheitssystem hat ganz viele Abläufe und Prozesse, die nicht so funktionieren, wie wir uns das eigentlich in einem geordneten Prozesssystem vorstellen. Ich denke, wir werden aber gemeinsam daran arbeiten, diese Prozesse zu verbessern.

 

Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Damit ist die Fragestunde beendet.

 

10.29.00Wir kommen nun zur Aktuellen Stunde.

 

Der Klub der Freiheitlichen hat eine Aktuelle Stunde zum Thema „Reform des Wiener Kleingartengesetzes - einfache Lösungen statt unnötige Härten gegen Kleingärtner!“ verlangt. Das Verlangen wurde gemäß § 39 Abs. 2 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt. Ich bitte den Erstredner, Herrn Abg. Pawkowicz, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke, dass seine Redezeit mit zehn Minuten begrenzt ist.

 

10.29.09

Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (FPÖ)|: Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Das Thema der Aktuellen Stunde - Sie haben es gerade gesagt - lautet: „Reform des Wiener Kleingartengesetzes - einfache Lösungen statt unnötige Härten gegen Kleingärtner!“. Wir haben uns für dieses Thema entschieden, weil wir der Meinung sind, dass das Kleingartengesetz endlich auch an die Lebensrealität des 21. Jahrhunderts angepasst und daher dringend reformiert gehört.

 

Zum einen ist der Zeitpunkt zweifellos ganz gut gewählt, denn die warmen Sommertage kommen. Die Erholung im Grünen kann spätestens ab diesem Wochenende, wenn wir die Uhrzeit umstellen, stattfinden. Es sind 65.000 Menschen, die jedenfalls in den Wiener Kleingärten im Zuge der letzten Bauordnungsnovelle ganz klar durch die Finger geschaut haben.

 

65.000 Menschen, für die es keinerlei Erleichterung in ihren Wohnsituationen gibt, während im gesamten restlichen Wien das Baurecht mittlerweile, spätestens nach der jüngsten Bauordnungsnovelle, noch einmal größere Bauten erlaubt, noch einmal mehr Aufbauten erlaubt. Es wird nachverdichtet, was das Zeug hält, die Regeln werden vereinfacht, aber bei den Kleingärtnern bleibt alles unverändert. Wir sind der Meinung, dass das unzeitgemäß ist und dass es höchste Zeit ist, dieses Kleingartengesetz endlich auch an das 21. Jahrhundert anzupassen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Um es jetzt vielleicht mit einigen sachlichen Beispielen zu belegen: Als das Kleingartengesetz entstanden ist - das ist mittlerweile ein halbes Jahrhundert her -, waren die Kleingärten tatsächlich noch das, wonach sie auf den ersten Blick ausschauen, Kleingärten, es waren Schrebergärten. Da durften Gebäude mit maximal 16 m² Grundfläche errichtet werden, also faktisch kleine Gartenhäuschen. Später ist das dann auf 35 m² erweitert worden, aktuell sind wir bei 50 m², immer gemeint als „Schrebergarten“ im Erholungsgebiet.

 

Die Lebensrealität hat sich jedoch in der Zwischenzeit massiv verändert. Früher waren es tatsächlich Schrebergärtner, die meistens Gemeindewohnungsbesitzer waren, die zusätzlich für die Naherholung einen kleinen Kleingarten als Pachtgrund zugewiesen bekommen haben. Heute sind die meisten Kleingärten verkauft, es wohnen durchwegs Eigentümer dort, teilweise ehemalige Pächter, teilweise neue Eigentümer. Als ganz wesentlich kommt hinzu, dass diese ehemaligen Schrebergärten heute durch die Bank als Hauptwohnsitz benutzt werden (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Nicht durch die Bank, teilweise!) und dass auf einem Hauptwohnsitz ganz andere Spielregeln gelten. Herr Kollege Stürzenbecher meint, nur teilweise als Hauptwohnsitz, nicht durch die Bank, nur halb-halb. - Ja, das kommt halt immer nur darauf an, schaut man sich allerdings die Lebensrealität in den meisten Kleingartenanlagen zum Beispiel entlang der Alten Donau an, dann ist dort mittlerweile tatsächlich ganzjähriges Wohnen gewidmet, und ein Blick in die Sprengellisten der Wahlbehörden zeigt, dass die Leute dort tatsächlich gemeldet sind und wirklich dort wohnen. Das ist halt einer der Unterschiede: Wir kümmern uns nicht nur um die Grundstücke, sondern auch um die Leute, die dort wohnen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Baut jemand zum Beispiel einen Wintergarten - das ist so das Standardbeispiel, das man immer wieder erlebt -, baut jemand einen Wintergarten im Kleingarten, dann wird er teils drakonisch bestraft. (Abg. Mag. Josef Taucher: Weil er ihn illegal baut, oder?) - Herr Kollege, wenn er den Wintergarten zu groß baut, ja, illegal. Ich komme aber gleich auf das Beispiel. Ja, er baut ihn illegal, keine Frage. Er wird aber teils drakonisch bestraft, und jetzt kommt der entscheidende Punkt: Der Straftatbestand des Kleingartengesetzes verweist auf den § 135 der Bauordnung. Dort sind die Strafandrohungen dafür, dass jemand etwas baut, was er nicht darf - richtig, Herr Kollege Taucher. Der Witz dabei ist nur, dass die Strafandrohung in der Bauordnung für Leute, die als Spekulanten in Hochhausbauklassen etwas machen, haargenau dieselbe ist wie für diejenigen, die im Kleingarten irgendwann einmal einen Balkon zu groß machen. Dieselbe Strafe für Spekulanten auf der einen Seite wie für Kleingärtner in Kleingartensiedlungen, und das ist hochgradig unsachlich. Das ist auch einer der Punkte, warum es reformiert gehört. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Wenn es sich zeitlich ausgeht, habe ich noch ein Beispiel für so eine unsachliche Strafe, Herr Kollege Taucher. Das Argument, warum man im Kleingartenge

 

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