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Landtag, 36. Sitzung vom 29.03.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 52

 

dann, wenn es klar ist, auch neu aufgestellt werden kann.

 

Darüber hinaus gibt es aber viele Dinge, die noch weiter offen sind, also zum Beispiel die Kriterien, wie die Funktionen dann nach dem neuen Bildungsreformgesetz ausgeschrieben werden. Es ist auch so, dass der Bund noch sehr viel liefern muss. Es ist wahrscheinlich eines der vielen Beispiele, dass im Bildungsbereich nicht nur in der Klasse, sondern auch in der Schulverwaltung Dinge besser gehen, wenn man miteinander intensiv redet und auch die Hand reicht. Ich orte da und dort Luft nach oben. Aber ich orte auch, dass es da wirklich Bemühungen von allen Beteiligten gibt.

 

Präsident Ernst Woller: Danke. - Die 4. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Wiederkehr. Ich erteile ihm das Wort.

 

9.47.46

Abg. Christoph Wiederkehr, MA (NEOS): Guten Morgen, Herr Landesrat!

 

Danke für die bisherige Beantwortung und auch die offene Reflexion darüber, dass es durchaus auch Probleme in diesem Bereich im Wiener Schulsystem gibt.

 

Für mich ist es eine systemische Frage, ob bei Fällen von Mobbing von Lehrern an Schülern schnell genug gehandelt wird, ob das überhaupt möglich ist im bisherigen System der Aufsichtsbehörden. Wir haben im konkreten Fall 2013 die ersten Hinweise gehabt. Mir wurde von betroffenen Schülern, aber auch Lehrern, vergewissert und versichert, dass Sie sehr lange schon diese Probleme kannten, die nicht intensiver wurden, aber sie lange nicht gehört worden sind und erst durch den medialen Druck und die Öffentlichkeit ein Umschwenken erreicht worden ist. Das wollen wir eigentlich nicht, dass erst durch öffentlichen Druck solche Fälle auch behandelt werden. Allein, dass es keinen einzigen Lehrer gab, der in den letzten fünf Jahren wegen Mobbings gekündigt wurde, ist für mich auch schon ein Indiz, dass es hier ein Systemversagen gibt.

 

Was halten Sie von der Idee, innerhalb der Bildungsdirektion eine Meldestelle für genau solche Fälle einzurichten, in der dann auch nach einem vorher definierten Prozess vorgegangen wird? Weil bisher wirkt das auf mich alles sehr erratisch und auf jeden Einzelfall spezifisch heruntergebrochen.

 

Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Vielen Dank für die Frage!

 

Grundsätzlich halte ich sehr viel davon, so viele Stellen, so viele Prozesse wie möglich zu implementieren, die für die Betroffenen klar machen, dort kann ich mich hinwenden, dort bekomme ich sehr schnell nicht nur Information, sondern da passiert dann auch etwas.

 

Persönlich bin ich immer der Überzeugung, dass es sehr genau abzuwägen gilt, inwiefern solche Stellen, solche Orte, solche Verantwortlichkeiten innerhalb der Strukturen eingerichtet werden, um die es im Grunde genommen geht. Das ist auch der Hintergrund, warum wir die Bildungsombudsstelle geschaffen haben und die Bildungsombudsstelle bewusst in der Kinder- und Jugendanwaltschaft geschaffen haben, die per Definition bei hier beschlossenem Gesetz eine weisungsfreie Stelle ist. Ich erwarte mir von dieser Stelle auch eine deutliche Unterstützung in diesem Bereich.

 

Präsident Ernst Woller: Danke. - Damit ist die 2. Anfrage beantwortet.

 

Bevor ich zur 3. Anfrage komme, teile ich mit, dass Frau Lhptm-Stv.in Maria Vassilakou erkrankt und für die Sitzung entschuldigt ist. 9.50.30†Amtsf. StRin Kathrin Gaál - Frage|

 

Die 3. Anfrage (FSP-264015-2019-KVP/LM) wurde von Frau Abg. Dipl.-Ing. Olischar gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen gerichtet. [Der UNESCO-Bericht ist unmissverständlich und klar. Die Realisierung eines Hochhauses am Heumarkt-Areal in der vom aktuellen Flächenwidmungsplan erlaubten Höhe verstoße jedenfalls gegen die Vorgaben betreffend das Weltkulturerbe Wien Innere Stadt. Es ist Zeit zu handeln. Die Wiener Bauordnung enthält keinerlei ausdrückliche Schutzbestimmungen der Wiener Weltkulturerbestätten; diese werden nicht einmal erwähnt. Die bestehenden Instrumente der Bauordnung betreffend Ortsbild- und Ensembleschutz haben sich - speziell was das Wiener Weltkulturerbe betrifft - erwiesenermaßen als ungeeignet gezeigt. Werden Sie einen Gesetzesentwurf für eine Novelle der Bauordnung für Wien erarbeiten, der unter anderem den expliziten (!) Schutz und Erhalt der beiden Weltkulturerbestätten Wiens als verbindliche Zielbestimmung in § 1 leg.cit. beinhaltet?]

 

Ich ersuche die Frau Landesrätin um Beantwortung der Frage.

 

Amtsf. StRin Kathrin Gaál: Vielen Dank, Herr Präsident! Einen schönen guten Morgen!

 

Die Stadt Wien bekennt sich zum Weltkulturerbe-Status. Das hat gestern an dieser Stelle auch der Bürgermeister mehrmals gesagt. Klares Ziel ist die Beibehaltung. Ebenso unbestritten ist aber auch, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass der Bereich rund um den Heumarkt saniert werden muss. Vor allem geht es hier auch um die Existenzsicherung des Wiener Eislaufvereins. Das wurde damals auch in dem städtebaulichen Vertrag niedergeschrieben. Diesen Spagat, den wir hier schaffen müssen, davon bin ich überzeugt, werden wir auch schaffen.

 

Den UNESCO-Bericht sehen wir als Impuls für eine umfassende differenzierte Betrachtung. Es wird schon intensiv an einem Managementplan gearbeitet, der sowohl das Schutzgut, die Schutzziele, aber auch die entsprechenden Instrumente zu definieren versucht. Besonderes Augenmerk legen wir auf die Regelung zum Schutz des Weltkulturerbes. Wir achten auf die Sichtachsen, auf die Silhouetten, auf den Panoramaschutz. Das muss natürlich alles dort einbezogen werden.

 

Abschließend möchte ich nur noch erinnern, dass die Stadt Wien dieses Gelände unter dem Heumarkt nicht verkauft hat, sondern dass es damals Eigentum des Stadterweiterungsfonds war und somit im Innenministerium resortiert.

 

Präsident Ernst Woller: Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Fürnkranz. Ich erteile ihm das Wort.

 

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