Landtag, 27. Sitzung vom 28.09.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 33 von 51
zum Beispiel mit einer Kampagne in der Mariahilfer Straße oder in vielen anderen Bereichen, wo auch Verbindungen zu Chorherr da sind, wo ja auch durchaus ermittelt wird.
Hier sehen wir ein problematisches Verständnis, wie mit dem Weltkulturerbe umgegangen wird, wie hier auch mit der Wiener Bauordnung umgegangen wird. Das ist auch etwas, womit sich die Volksanwaltschaft in ihrem Bericht auch auseinandergesetzt hat, weil es natürlich auch Aufgabe der Volksanwaltschaft ist, hier zu schauen, ob es ein öffentliches Interesse zu dieser Flächenwidmung gab, ob es ein öffentliches Interesse gab, um überhaupt die Änderungen im Flächenwidmungsplan vorzunehmen. Das ist mehr als fragwürdig, ob dieses öffentliche Interesse auch da war.
Im Volksanwaltschaftsbericht wird vom Grundsatz eines außerordentlichen Mehrwerts für die Allgemeinheit gesprochen, der bei Hochhauswidmungen durchaus verletzt wird. Die Frage des außerordentlichen Mehrwerts muss sich stellen, wenn man sich anschaut, dass hier Wohnungen im Luxussegment entstehen. Ist es der außerordentliche öffentliche Mehrwert, dass hier diese Wohnungen entstehen? Ist es ein außerordentlicher öffentlicher Mehrwert, dass hier eine Turnhalle entsteht, die zu normalen Marktpreisen gemietet werden kann? Das glauben wir nicht, und wir glauben auch nicht, dass es einen außerordentlichen öffentlichen Mehrwert bietet, dass hier der Neubau eines Hotels, was es bisher ja schon gab, vollzogen wird.
Das sind alles Fragen, um die wir uns kümmern müssen, die auch die Volksanwaltschaft hier aufgegriffen hat. Die Volksanwaltschaft regt auch an, dass das Verwaltungshandeln der Gemeinde auf dem Gebiet der Vertragsraumordnung stärker in der Bauordnung zu bestimmen und zu definieren ist. Auch diesbezüglich bringen wir einen Antrag ein, um auch hier die Diskussion der langfristigen Sicherstellung des Weltkulturerbes zu gewährleisten. Dementsprechend bitte ich um Unterstützung. (Beifall bei NEOS und FPÖ.)
Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Schwarz. Bitte sehr.
Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Volksanwälte!
Wir debattieren ja heute einen Bericht, der eine wirkliche Hilfestellung für unsere politische Arbeit ist. Wir erhalten ja auch von anderen Stellen oft Tätigkeitsberichte vorgelegt, die uns nicht so eine große Hilfeleistung sind. Dafür möchte ich mich einmal ganz herzlich bedanken. (Beifall bei der ÖVP.) Ein herzliches Danke auch dafür, dass sie im Jahr 2017 für 1.319 Wienerinnen und Wiener nicht nur ein offenes Ohr hatten, sondern ihre Anliegen auch sehr ernst genommen haben.
Ich denke, wir müssen heute über die Kontrollkompetenz der Volksanwaltschaft sprechen. Hier möchte ich einmal mit einen Beispiel anfangen, das zeigt, warum wir der Meinung sind, dass die Kontrollkompetenz der Volksanwaltschaft ausgebaut werden sollte. Es geht um mehrere Fälle, es haben sich mehrere Wienerinnen und Wiener an die Volksanwaltschaft gewandt, da sie mit einer massiven Gebührenerhöhung bei der Grabbenützung der Wiener Friedhöfe konfrontiert waren. Man kann bei der Friedhöfe Wien GmbH ein Grab auf zehn Jahre pachten und dann diese Pacht verlängern, und plötzlich war es so, dass die Wienerinnen und Wiener eine Gebührenerhöhung von rund 110 Prozent hatten, ohne Erklärung, warum, ohne Vorankündigung. Im Vergleich dazu, der Verbrauchpreisindex der letzten 10 Jahre hat einen Anstieg von 20,37 Prozent.
Daraufhin hat die Volksanwaltschaft bei der Friedhöfe Wien GmbH, das eben ein ausgelagertes Unternehmen ist, das ein ausgelagerter Rechtsträger ist, um Informationen gebeten. Aber die GmbH, da sie eben ausgegliedert ist, muss dem Ersuchen ja nicht nachkommen. Die Volksanwaltschaft hat wieder darum gebeten, aber hat keinerlei oder wenig bis gar keine Einsicht in die Unterlagen bekommen.
Die Volksanwaltschaft hat bereits einige Male darauf aufmerksam gemacht, dass ihre Kontrollzuständigkeit über viele Verwaltungsbereiche durch Ausgliederungen ausgehöhlt wird oder gänzlich verloren geht. Ich denke, dass es aber in unserem Interesse sein muss, dass wir als Stadt uns weiterentwickeln können, wenn wir uns mit Kritik auch in den ausgelagerten Bereichen wirklich auseinandersetzen, denn nur so kann man wachsen, und auch Landesrat Czernohorszky hat ja gesagt, wir müssen uns der Kritik stellen, um uns weiterentwickeln zu können.
Daher bringe ich heute einen Antrag ein betreffend die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft: Der Landtag wolle beschließen, auf Bundesebene mögen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Kontrollkompetenz der Volksanwaltschaft explizit auch auf ausgegliederte Institutionen der Stadt Wien erstreckt wird beziehungsweise dies rechtlich verankert wird. (Beifall bei der ÖVP.)
Ein weiteres sehr sensibles Thema, das mir aber in meiner politischen Arbeit sehr am Herzen liegt, ist das Thema Qualität der Fremdunterbring von Kindern und Jugendlichen. Hier sind ganz klare Punkte angesprochen worden, wo es hapert. Wir sehen auch, dass beim Thema Jugendwohlfahrt die meisten Beschwerden in Wien vorliegen, und wir sehen auch, dass die meisten Besuche durch Expertenkommissionen 2017 stattgefunden haben.
Folgende Problembereiche wurden seitens der Volksanwaltschaft aufgezeigt, und ich möchte diese auch hier noch einmal wiedergeben. Es geht zum einen um sozialtherapeutische und sozialpsychiatrische Angebote, die fehlen. Es ist so, dass es 2017 in Wien 100 Plätze für insgesamt 2.217 fremdbetreute Kinder und Jugendliche bei den sozialtherapeutischen und sozialpsychiatrischen Angeboten gab, und das ist eindeutig zu wenig. Die bestehenden Krisenzentren sind überfüllt. Die Fremdunterbringung der Kinder in anderen Bundesländern und somit fern von ihren Kernfamilien wurde kritisiert. Berufsanfängerinnen und -anfänger ohne pädagogische Ausbildung können in Wohngruppen arbeiten. Es geht auch um die Arbeit mit den Eltern zur Rückführung der Kinder, die in Wien unterentwickelt ist.
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