Landtag, 26. Sitzung vom 28.06.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 72 von 84
der Kinderrechtskonvention, die die UN-Vollversammlung 1989 beschlossen und Österreich 1992 ratifiziert haben. Es ist nicht nur das Recht, sondern die Pflicht der Kinder- und Jugendanwälte, genau die Wächter dieser UN-Kinderrechtskonvention zu sein.
Ich möchte das nur als ein Beispiel bringen für viele, viele Jahre, viele, viele Sätze und viele, viele Äußerungen von Kritik auch von den Kinder- und Jugendanwälten. Im Übrigen in unterschiedlichen Konstellationen zur Bundesregierung: Ich kann mich erinnern, wie die Österreichische Bundesregierung damals unter einem sozialdemokratischen Kanzler (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Ihre Erinnerung hat auch mit der Debatte zu tun?) und einer Koalition aus ÖVP und SPÖ (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Ist das Berichterstattung?) diese Kinderrechte in die Österreichische Verfassung übernommen hat.
Es gab Kritik von den Kinder- und Jugendanwälten daran (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Sie kapieren es nicht! Es ist immer das Gleiche! Sie sind kein Debattenredner!), dass diese Kinderrechte nicht zur Gänze übernommen worden sind, sondern der Art. 7 einen Erfüllungsvorbehalt vorsieht. Natürlich gab es Kritik, es ist ihre Aufgabe!
Im Sinne Ihrer Aufgabe kann ich Ihnen versprechen (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Jedes Mal dasselbe!): Ich werde Ihnen nicht immer recht geben, aber ich werde Ihre Arbeit immer ernst nehmen, und ich möchte Ihnen dafür danke sagen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Tätigkeitsbericht 2017 der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen von GRÜNEN und SPÖ mehrstimmig angenommen.
Ich danke sehr, und ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich auch seitens des Präsidiums und seitens des Wiener Landtages bei Monika Pinterits und Ercan Nik Nafs wirklich herzlichst zu bedanken. Ich danke sehr! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Wir kommen nun, auch wenn es kaum jemand glaubt, zur Postnummer 1 der heutigen Tagesordnung, dem Tätigkeitsbericht 2017 des Verwaltungsgerichtes.
Ich freue mich und begrüße recht herzlich den Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Wien, Herrn Univ.-Doz. Mag. Dr. Dieter Kolonovits. Herzlich willkommen bei uns im Haus! (Allgemeiner Beifall.) Sie haben auch lange genug darauf gewartet.
Ich ersuche den Berichterstatter, Herrn Mag. Czernohorszky, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Ich bitte um Zustimmung.
Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Erster zum Wort gemeldet hat sich Herr Abg. Dr. Ulm. Bitte.
Ich nutze die Gelegenheit, um Herrn Abg. Wiederkehr für den restlichen Tag zu entschuldigen.
Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrter Herr Präsident des Verwaltungsgerichtes!
Diejenigen, die schon ein bisschen länger in dem Haus sind, haben vielleicht ein Déjà-vu-Erlebnis gehabt, was den Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft betrifft, der dann zu einer Sitzungsunterbrechung geführt hat. Es war vor ungefähr 15 bis 20 Jahren auch schon einmal so.
Ein ähnliches Déjà-vu-Erlebnis habe ich auch, wenn ich den Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes Wien lese. Denn das letzte Mal, dass es derartige Schwierigkeiten in dieser Einrichtung gegeben hat, das muss auch ungefähr 15 bis 20 Jahre her sein. Das war damals der Präsident Moser, und es war nicht das Verwaltungsgericht Wien - das gibt es ja noch gar nicht so lange -, sondern es war der Unabhängige Verwaltungssenat Wien.
Dieser Bericht ist in mehrfacher Hinsicht überraschend und ein ganz besonderer Aufschrei, ein Aufschrei, der an das Land Wien gerichtet ist, ein Aufschrei, der an den Landtag gerichtet ist. Wir sind Berichte mit 50 bis 100 Seiten gewohnt. Die Vollversammlung hat so einen umfassenden Bericht abgelehnt und hat gesagt: Wir sind in einer derart schwierigen Situation, dass wir auf ganz besondere Weise auf diese schwierige Situation aufmerksam machen müssen. Wir wollen in sehr knapper Form und ohne Umschweife auf die Schwierigkeiten hinweisen.
Wir haben jetzt einen Bericht mit zirka zehn Seiten, und auf diesen zehn Seiten finden wir mehr als klare Worte, die die Richter in ihrer Vollversammlung gefunden haben. Sie sagen, dass sie wiederholt und eindringlich auf die zugespitzte Belastungssituation im Gericht hingewiesen haben und dass eine Entlastung nach wie vor dringend erforderlich ist, das Land Wien allerdings, ungeachtet der aufgezeigten strukturellen Mängel, untätig geblieben ist.
Die Zahl der offenen Verfahren ist angestiegen. Die Zahl der verjährten Strafverfahren ist angestiegen. Es gilt jetzt, endlich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Funktionsfähigkeit des Verwaltungsgerichtes Wien zu erhalten. Appelliert wird an die politischen Entscheidungsträger, also an uns. Es ist sehr selten, dass Richter, dass Beamte so klare Worte finden, wenn sie mit einer Situation unzufrieden sind.
85 Richter könnten es sein, tatsächlich sind es 75,8 volljudizierende Richter, die dem Gericht zur Verfügung stehen. In einer sehr anschaulichen und nachvollziehbaren Berechnung wird uns erklärt, dass zumindest 14 Richterplanstellen fehlen. Mit der verspäteten Nachbesetzung von fünf Richterplanstellen mit 1. April 2018 kann nicht das Auslangen gefunden werden.
Auch bei den Landes-Rechtspflegern gibt es zu wenige: Statt 25 Planstellen gibt es nur 19 Rechtspfleger. Die Zukunft der Rechtspfleger ist völlig ungewiss, denn Rechtspfleger verlassen auch das Gericht. Die Posten werden nicht nachbesetzt, und es werden auch keine neuen Rechtspfleger ausgebildet.
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