Landtag, 26. Sitzung vom 28.06.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 15 von 84
während der Grundversorgung zu arbeiten. Ich werde das nie verstehen, warum wir in diesem Land Menschen in der Grundversorgung das Arbeiten verbieten. Da könnten sie schon als Erntehelfer gearbeitet haben, könnten schon wissen, wie das funktioniert, Erntehelfer zu sein, könnten schon den Weg kennen.
Also wenn wir da einen Schulterschluss der Vernunft zusammenbringen, dann würde ich mich sehr freuen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 3. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Wiederkehr. - Bitte schön.
Abg. Christoph Wiederkehr, BA (NEOS): Guten Morgen, Herr Landesrat!
Sie haben von Push- und Pull-Faktoren gesprochen, ich glaube, ein Push-Faktor ist, wenn in den Bundesländern die Mindestsicherung gekürzt wird. Das ist durchaus ein Anreiz, nach Wien zu kommen beziehungsweise wenn in anderen Bundesländern die Grundbedingungen schlechter werden, ziehen mehr Menschen nach Wien.
Mich würde interessieren, ob es von Ihnen Prognosen oder Einschätzungen darüber gibt, wie sich das in den nächsten Jahren entwickeln wird und welche Auswirkungen es darauf hat, wie viele Menschen in Wien in der Grundversorgung sein werden.
Präsident Ernst Woller: Bitte schön, Herr Landesrat.
Amtsf. StR Peter Hacker: Grundversorgung ist Ihre Frage, nicht Mindestsicherung? (Bejahendes Nicken von Abg. Christoph Wiederkehr, BA.) - Grundversorgung.
Bei der Grundversorgung kann ich Ihnen sagen, die Prognose ist null, denn der Bundesgesetzgeber hat bei der Grundversorgung gesetzlich geregelt, dass es eine Gebietsbeschränkung aufs Bundesland gibt. Die Zeit des Wanderzirkusses von Flüchtlingen in der Grundversorgung ist längst vorbei.
Das Problem ist nur, dass das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl die Aufgabe nicht zu meiner wirklichen Befriedigung in allen Fällen wahrnimmt, nämlich Flüchtlingen eine klare Vorschrift zu machen, einen klaren Bescheid zu erteilen, in welchem Bundesland sie sich aufzuhalten haben. Das funktioniert leider überhaupt nicht, das Gesetz ist längst da, es wird nur nicht vollzogen. Und das ist der Jammer.
Aber in der Grundversorgung erwarte ich mir überhaupt nichts. Dort gibt es auch kaum mehr Bewegung zwischen den Bundesländern.
Präsident Ernst Woller: Die 4. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Mag. Hungerländer. - Bitte schön.
Abg. Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP): Guten Morgen, Herr Stadtrat! Vielen Dank für die Beantwortung.
Vielleicht darf ich vorab etwas anmerken: Sie haben zur Frau Kollegin Schütz gesagt, es wäre so, dass, nachdem jemand einen positiven Asylbescheid bekommen hat, sofort erwartet wird, dass er Deutsch spricht und sich in den Arbeitsmarkt integrieren kann. Das ist ja nicht so. Seit dem Integrationsgesetz 2017 beginnen die Integrationsmaßnahmen ja erst mit einem positiven Asylbescheid und da gehören unter anderem Deutschkurse dazu. Dieses Thema habe ich bereits am Montag ausgehend thematisiert, und dazu werden wir sicherlich noch einiges machen, da ich glaube, dass da noch ein gewisser Aufholbedarf in Wien besteht, um diesen Erfordernissen des Integrationsgesetzes 2017 auch wirklich nachzukommen.
Aber jetzt zu Ihrer Fragebeantwortung: Ich kenne den Link und ich habe mir die Seite auch tatsächlich angeschaut. Die Geschichte, warum wir nachgefragt haben, war folgende: Wir haben für 2016 eine schriftliche Anfrage eingebracht und haben damals folgende Beantwortung bekommen: Im Jahr 2016 waren insgesamt 39.086 distinkte Personen in Grundversorgung in Wien.
Jetzt haben wir für das Jahr 2017 exakt dieselbe Anfrage eingebracht, und da ist eben nicht die Anzahl an distinkten Personen zurückgekommen, sondern nur der Verweis auf den Link.
Ich werde jetzt auf eine Zusatzfrage verzichten, aber ich kündige an, dass wir das noch einmal schriftlich einbringen werden. Ich darf die Bitte platzieren, dass diesmal nicht der Verweis auf den Link kommt, den wir ja eh schon kennen, sondern dass Sie die Anzahl der distinkten Personen auch tatsächlich nennen. - Danke.
Präsident Ernst Woller: Herr Landesrat, die Beantwortung bitte.
Amtsf. StR Peter Hacker: Ich würde gerne trotzdem antworten, auch wenn es keine Frage war.
Erstens einmal, wenn Sie mir das in die Frage gleich reinschreiben, dann bekommen Sie gleich die Antwort, warum das so ist. Ich habe eine Vermutung, aber ich bin sehr dafür, dass wir das jetzt nicht auf der Basis von Vermutungen diskutieren, sondern dass wir das bilateral klären. Sie können das auch ganz normal in eine Anfrage packen, wie auch immer Sie wollen.
Ich nehme aber an, dass es daran liegt, dass wir mit dem Innenministerium erst vor Kurzem über die Bezahlung von Unterkünften für Flüchtlinge, die im Transit waren, eine Klärung herbeigeführt haben. Ich nehme an, dass das der Grund ist, weil diese Einigung mit dem Innenministerium erst wenige Wochen alt ist. Das Innenministerium konnte sich nicht entscheiden, ob es eine Pauschalabrechnung als eigene Position haben will oder ob es das im Rahmen der Grundversorgung will. Ich nehme an, dass das der Grund ist, warum Sie da zwei unterschiedliche Antworten bekommen haben und die Antwort in der Vergangenheit nicht falsch war, sondern aus der damaligen Sicht der Dinge und aus der damaligen Interpretation stimmt. Ich vermute, dass das der Grund ist. Aber wir klären das auf, das ist überhaupt gar keine Frage.
Zur Frage Integrationsgesetz wäre es nur schön gewesen, wenn Sie gesagt hätten, dass das ein Bundesgesetz ist. Das ist ein Bundesgesetz, das leider gerade finanziell ausgehungert wird. Ich bin sehr einverstanden damit, dass die Maßnahmen des Integrationsgesetzes durch entsprechende budgetäre Dotierung des Bundes auch wieder in Schwung kommen. Aber vielleicht finden wir sogar da eine Gemeinsamkeit. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsident Ernst Woller: Herr Landesrat, danke für die Beantwortung.
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