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Landtag, 21. Sitzung vom 23.11.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 67 von 99

 

nen. Es ist nicht der Betreuungsschlüssel angegangen worden. Wir haben es gestern auch kurz gesagt, es ist nichts über die Quadratmeteranzahl für die Kinder angegeben worden, und ich komme dann noch auf weitere Dinge zu sprechen.

 

Im Allgemeinen muss man sagen, es sind gute Ansätze, es ist nur meiner Meinung nach nicht zu Ende gedacht worden, es sind auch einige Paragraphen zu schwammig formuliert worden. In einem Gesetz, wo es um die Bildung und um die Sicherheit der Kinder geht, ist das eigentlich nicht zu dulden.

 

Die Änderungen in dem Gesetz sind natürlich auch mit einem enormen verwaltungstechnischen Aufwand bei den privaten Trägern verbunden und sorgen in Folge auch für eine sehr starke finanzielle Herausforderung, auch für die großen Träger, auch die seriös arbeitenden Träger. Ich möchte nur erinnern, dass das Kindergartenbudget für die privaten Kindergärten vor zwei Tagen beschlossen wurde und die privaten Träger weniger bekommen, die städtischen Kindergärten aber bis zu 10 Prozent mehr.

 

Ein Beispiel: Die Neuregelung bei § 3, die die neuen Aufgaben der LeiterInnen definiert, wie zum Beispiel die Repräsentation des Kindergartens in der Öffentlichkeit und noch mehrere Dinge, beinhaltet auch, dass es eine gesetzlich vorgegebene Freistellung von der Arbeit mit den Kindern gibt, und einer der größten, solide arbeitenden Kindergartenbetreiber braucht alleine auf Grund dieser Gesetzesänderung 20 neue Pädagogen. Ich frage Sie jetzt: Woher nehmen, zum einen die Pädagogen, die gut ausgebildet sein müssen und wer soll das zahlen? Ich hoffe, dass es nicht die Eltern zahlen müssen, und ich frage mich, ob die Mehrkosten von der Stadt Wien übernommen werden. Denn eines müssen wir schon sagen: Bei den seriös arbeitenden Kindergartenbetreibern, Kindergruppenbetreibern geht es sich jetzt gerade einmal so mit dem Geld aus, das sie bekommen. Wenn jetzt dann aber auch noch das neue Gehaltsschema der Pädagoginnen und Pädagogen kommt, dann wird es aber mehr als knapp. Da bitte ich wirklich, dass sie so eine Art Überlebensplan für die privaten Kindergartenbetreiber und Kindergartenbetreiberinnen erarbeiten, um sozusagen wettbewerbsfähig zu bleiben.

 

Sprachkompetenz haben wir schon vorher angesprochen. Auch das ist uns nicht klar genug geregelt. Es steht ja drinnen, der Pädagoge braucht notwendige Deutschkenntnisse. Wir sind der Meinung, es muss das Sprachniveau für die Pädagogen und Pädagoginnen drinnenstehen, zumindest C1 und für die Assistenten zumindest B2.

 

Es hat nämlich heute lustigerweise eine Presseaussendung gegeben, da ist zwar noch einmal kurz auf die Bildungsstandards von 2013 eingegangen worden, aber da ist es sehr stark über den Kindergartenbesuch und um die Auswirkung bei Kindern in der schulischen Laufbahn gegangen. Grob gesagt, hat man dann gesehen, Kinder, die im Kindergarten sind, tun sich in der Schule leichter. Wobei dann in der Studie auch genau darauf eingegangen wird, dass es Kinder von einheimischen Eltern leichter haben, trotz des Kindergartenbesuchs der Kinder mit zugewanderten Eltern. Als mögliche Gründe werden in dieser Studie die unterschiedlichen Qualitätsniveaus bei den Kindergärten genannt, etwa bei dem Betreuungsschlüssel und auch beim sprachlichen Verhalten der pädagogischen Fachkräfte. Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen, warum es das verpflichtende letzte Kindergartenjahr gibt. Ich möchte in Erinnerung rufen, warum immer mehr oder viele das zweite Kindergartenjahr für Kinder, die es brauchen, wollen. Da geht es in erster Linie um das Deutschlernen, damit man in der Schule und in der schulischen Laufbahn mitkommt und besser lernen kann.

 

Wenn man dann als Stadt Wien das nicht ganz deutlich im Gesetz verankert, welches Sprachniveau gefordert wird, dann lässt man wieder viel zu viele Hintertüren offen. (Beifall bei der ÖVP.) Daher bringen wir hier auch einen Abänderungsantrag zu dem Thema ein.

 

Der nächste Punkt ist eben, was wir auch vorher schon besprochen haben, das Entwicklungsgespräch, das ja verpflichtend für die Eltern werden muss, denn Elternsein ist auch mit Pflichten verbunden, nicht nur mit Rechten. Es ist als Stadt Wien auch wichtig, zu zeigen, dass man Eltern mit im Boot braucht, wenn es um die Bildungskarriere ihrer Kinder geht. Sie müssen sich interessieren, sie müssen sich informieren, aber auch hier ist es leider im Gesetz nicht klar verankert, was die Konsequenz für die Eltern ist. Daher bringen wir auch hier den Abänderungsantrag ein, dass Eltern, die sich weigern, dieses Entwicklungsgespräch wahrzunehmen, der Behörde gemeldet werden sollen. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Ich möchte noch kurz auf § 8 zu sprechen kommen, da geht es zum Beispiel darum, was ein Kindergartenträger im Zuge einer Schließung alles, wem er alles und wann er alles der Behörde zu melden hat. Was mir aber fehlt, ist, wann und von wem die Eltern informiert werden. Es ist immer ganz viel Aufschrei gewesen, wenn ein Kindergartenstandort oder eine Kindergruppe geschlossen hat, aber nicht, weil es darum ging, dass der Kindergartenbetreiber unseriös gewirtschaftet hat oder Insolvenz angemeldet hat, sondern weil die Eltern alleine waren und allein gelassen wurden und nicht informiert wurden. Ich darf Sie an den Kindergarten im 7. Bezirk erinnern, wo die Eltern ihre Kinder in der Früh zu der Kindergruppe gebracht haben und die aber zugesperrt war, weil sie schließen musste, und keiner hat die Eltern informiert. Ich denke, es ist schon die Verantwortung der Stadt Wien, die Eltern da zu informieren, denn schließlich ist es auch die Stadt Wien, die sagt, dieser Kindergarten darf aufmachen. Die Stadt Wien gibt dadurch den Eltern die Sicherheit, dass sie ihre Kinder wo hingeben, wo es einfach darum geht, dass sie wissen, dort sind sie in Sicherheit unter guter pädagogischer Betreuung aufgehoben. Es ist mit keinem Satz in dem Gesetz drinnen, wer die Eltern informiert, wie man weiter umgeht, wenn es zu einer Schließung kommt. Ich würde mich wirklich freuen, wenn man da irgendwie noch Lösungen andenkt.

 

Ich möchte noch auf den § 11 zu sprechen kommen, da geht es eben um die Gruppengrößen. Es tut mir wirklich leid, aber das geht so gar nicht. Man kann, wenn

 

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