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Landtag, 21. Sitzung vom 23.11.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 64 von 99

 

Der dritte Antrag, den wir einbringen, betrifft die Höchstzahl bei den Gruppen. Es geht hier darum, dass, wenn eine Tagesbetreuungseinrichtung schließen muss, andere Tagesbetreuungsgruppen mehr Kinder übernehmen können. Es ist aber nicht geregelt, für wie lange und wie viele Kinder es maximal sein dürfen.

 

Das ist uns zu wenig. Das bedeutet einen Qualitätsverlust, und deswegen bringen wir einen Abänderungsantrag ein, dass dieser Paragraph ab § 3b Abs. 3 ersatzlos gestrichen wird. Genaueres später. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Ich erkläre die Verhandlungen für geschlossen und erteile dem Herrn Berichterstatter das Schlusswort.

 

15.45.39

Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich halte mich an das von Frau Abg. Schwarz vorgegebene Motto „Genaueres später“ und möchte daher vorschlagen, die Anträge abzulehnen und dem Gesetzesentwurf zuzustimmen.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

15.45.59Es liegen zwei Abänderungsanträge vor. (Abg. Sabine Schwarz: Drei!) Entschuldigung! Es liegen drei Abänderungsanträge betreffend das Wiener Tagesbetreuungsgesetz vor.

 

Der erste Antrag beschäftigt sich damit, dass in dem vorliegenden Entwurf folgende Änderung vorzunehmen ist: „Bei § 1b Abs. 2 wird folgende Ziffer 5 eingefügt: ‚Wird die Teilnahme verweigert, ist dies unverzüglich der Behörde zu melden.‘“ Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. (Abg. Wolfgang Irschik: Wo ist die „Zusammenarbeit mit den Eltern“?) Das ist der Titel des Antrags, Herr Kollege!

 

Ich wiederhole: Der Abänderungsantrag betrifft das „Wiener Tagesbetreuungsgesetz - Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten“. Folgende Änderung ist vorzunehmen: „Bei § 1b Abs. 2 wird folgende Ziffer 5 eingefügt: ‚Wird die Teilnahme verweigert, ist dies unverzüglich der Behörde zu melden.‘“ Wer diesem Antrag seine Unterstützung gibt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das wird von ÖVP, NEOS und FPÖ unterstützt und hat damit nicht die notwendige Mehrheit. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Der vierte Tag ist immer etwas schwierig!)

 

Der zweite Abänderungsantrag betreffend „Wiener Tagesbetreuungsgesetz - Sprachkompetenz“. Folgende Änderung wird beantragt: „§ 1a Abs. 2 Z 4 lautet: ‚Sprachkompetenz in der Erst- und Zweitsprache durch fachlich ausgebildete Betreuungspersonen, welche über die dafür notwendigen Deutschkenntnisse verfügen, zumindest Sprachniveau C1.‘“ Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Wir haben dasselbe Abstimmungsverhalten: Der Antrag wird von ÖVP, NEOS und FPÖ gegen die Stimmen von Grünen und SPÖ unterstützt. Er hat somit nicht die notwendige Mehrheit.

 

Der dritte Antrag betrifft das „Wiener Tagesbetreuungsgesetz - Höchstzahl“. Im vorliegenden Entwurf soll folgende Änderung vorgenommen werden: „§ 3b Abs. 3 wird ersatzlos gestrichen.“ Wer diesem Abänderungsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das wird von ÖVP und NEOS unterstützt und hat damit nicht die notwendige Mehrheit.

 

Wir kommen daher zur ersten Lesung des Gesetzes. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Tittel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. Dieses Gesetz ist mit den Stimmen der SPÖ und der GRÜNEN gegen die Stimmen von FPÖ, ÖVP und NEOS mehrheitlich beschlossen.

 

Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Es liegt kein Beschlussantrag vor.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen, und ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist damit in zweiter Lesung mit den Stimmen von SPÖ und Grünen gegen FPÖ, ÖVP und NEOS mehrheitlich beschlossen.

 

15.50.07Postnummer 8 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Kindergartengesetz - WKGG geändert wird.

 

Berichterstatter hierzu ist wieder Herr Amtsf. StR Mag. Czernohorszky, und ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten.

 

15.50.22

Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Für alle Zuseher zur Erklärung: Das ist die Nummer 2 des großen Kindergartenpaketes. Der erste Schritt war das Kindertagesbetreuungsgesetz, dieses betrifft die Kindergruppen. Der zweite Schritt, den wir jetzt verhandeln, ist das Kindergartengesetz.

 

Ich bitte um Zustimmung.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Stadtrat. Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General.- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird dagegen Widerspruch erhoben? - Ich sehe, dass das nicht der Fall ist, und werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Schwarz. (Zwischenruf von Abg. Sabine Schwarz.) Aha, gut. Wenn die Schriftführer das so verzeichnet haben, dann vertraue ich darauf. - Ich erteile somit Herrn Abg. Wiederkehr das Wort. - Bitte.

 

15.51.40

Abg. Christoph Wiederkehr, BA (NEOS)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren!

 

Danke für das Wort. - Zu dem Thema Kindergärten habe ich mich in der laufenden Gesetzesperiode schon zehn Mal zu Wort gemeldet. Man merkt, dass das ein heiß diskutiertes Thema ist! Leider verläuft die Diskussion nicht ganz so, wie ich es mir wünschen würde, nämlich dass wir wirklich darüber reden, wie wir es schaffen, die Qualität in den Kindergärten quasi nach vorne in die

 

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