Landtag, 21. Sitzung vom 23.11.2017, Wörtliches Protokoll - Seite 8 von 99
Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin.
Wir kommen damit zur 3. Anfrage (FSP - 03945-2017/0001- KSP/LM), die von Frau Abg. Mörk gestellt und an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung gerichtet ist. (Welche Schwerpunkte werden Sie im Bereich der Bauordnung und der dazugehörigen Nebengesetze setzen, damit Bauverfahren in Hinkunft noch schneller ablaufen und Wohnen weiterhin leistbar bleibt?)
Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Hoher Landtag! Sehr geschätzte Frau Landtagsabgeordnete!
In der Beschäftigung mit der Novelle der Bauordnung möchte ich ganz kurz zur Novelle 2014 zurückblicken, die ja schon einige Maßnahmen gesetzt hat, die Ihnen auch in der Anfrage wichtig waren, nämlich, dass wir uns auch schon in der Novelle 2014 mit der Senkung der Kosten sowie der Beschleunigung von Verfahren beschäftigt haben. Wir haben beispielsweise die gesetzliche Verpflichtung, Notkamine einzuführen, abgeschafft und beispielsweise auch die Erleichterung des Zubaus von Balkonen vorgesehen.
Ein ganz wichtiger Punkt, auch bei der letzten Novelle der Bauordnung, war die Erleichterung von Dachgeschoßausbauten, und es ist sicher richtig, wenn Sie fragen, welche Maßnahmen jetzt auch in der neuen Novelle in dieser Richtung vorgesehen sind. Auch hier gilt vor allem, dass die Vorteile für den Endnutzer und die Endnutzerin im Vordergrund stehen, dass wir die Verfahren beschleunigen, vereinfachen und damit auch mithelfen, die Kosten für die Mieterinnen und Mieter zu senken.
Da ich vorgeschlagen habe, dass wir gemeinsam mit Expertinnen und Experten einen Entwurf zusammenstellen, den wir dann auch den Fraktionen zur Diskussion zur Verfügung stellen wollen, wird sich ein Thema vor allem dem Entfall von Bauverhandlungen widmen, wenn es beispielsweise keine Einsprüche von Anrainerinnen und Anrainern gibt. Zweitens wollen wir uns auch überlegen, ob nicht kleine Bauvorhaben, beispielsweise in Gartensiedlungsgebieten sowie Bauvorhaben in der Bauklasse I durch ein vereinfachtes Verfahren auch beschleunigt auf Schiene zu bringen sind. Wir haben uns auch vorgenommen, dass wir eine Lösung finden, bewilligungsfreie beziehungsweise anzeigepflichtfreie Bauvorhaben deutlich auszuweiten, hier auch eine Beschleunigung und Erleichterung des Zuganges zu forcieren.
Ein wichtiges Thema, das in der Novelle der Bauordnung auch besonderen Platz haben wird, ist, dass die Planungsverfahren gestrafft werden sollen, auch hier eine deutliche Beschleunigung der Verfahren vorgesehen wird.
Ich möchte jetzt noch einige Punkte aus meiner Sicht als Stadtrat einbringen, denn, wie gesagt, ich möchte den Entwurf auch den Fraktionen zur Diskussion zur Verfügung stellen. Es würde mich freuen, wenn Sie, Frau Landtagsabgeordnete, auch Gelegenheit haben, sich an dieser Diskussion zu beteiligen, denn ich glaube, gerade die Erfahrungen von jenen Abgeordneten, die in diesem Bereich tätig sind, sind da sehr hilfreich.
Ein Thema war mir immer sehr wichtig, nämlich jenes der Barrierefreiheit und wie Menschen auch im fortgeschrittenen Lebensalter möglichst lange in der Wohnung verbleiben können. Hier könnte ein Ansatz sein, dass wir beispielsweise die jetzt vom Gesetz vorgesehene Trennung von Bad und Toilette in den Sanitärräumlichkeiten aufheben und damit insbesondere in der Barrierefreiheit bessere Möglichkeiten bieten, den Zugang durch das Verzichten auf Trennwände beispielsweise mit Rollstühlen und Gehhilfen und damit beispielsweise auch die effizientere Gestaltung der Wohnungsflächen zu erleichtern. Aber auch die Neudefinition von Einlagerungsräumen und der derzeit vorgesehenen Verpflichtung ist ein Thema, das Kostentreiber ist. Auch hier möchte ich mit den Fraktionen gemeinsam beraten, ob wir hier nicht Maßnahmen treffen können, um die Einlagerungsräume anders zu definieren und mitzuwirken, Kosten zu senken.
Im Zusammenhang mit der Novelle der Bauordnung diskutieren wir immer auch ein weiteres Gesetz, das hier für die Kostenstruktur sehr stark verantwortlich ist, nämlich das Garagengesetz. Ich würde auch diesmal wieder vorschlagen, dass wir Bauordnung und Garagengesetz gemeinsam diskutieren. Wir wissen, das Errichten von Garagen, insbesondere Tiefgaragen, ist einer jener großen Kostenfaktoren. Wir haben hier auch bei der letzten Novelle des Garagengesetzes viele Veränderungen vorgenommen. Frau Landtagsabgeordnete, Sie können sich erinnern, wir haben beispielsweise die Regelung getroffen, nicht mehr einen Garagenplatz für eine Wohnung, sondern einen Garagenplatz für 100 m² vorzuschreiben. Aber auch hier sehe ich die Möglichkeit, auf Grund der Erfahrungen noch einmal nachzudenken, welche Verbesserungen es in einer Novelle geben kann, beispielsweise, indem wir die Anzahl der Pflichtstellplätze überprüfen. Ich höre von Bauträgern immer wieder, dass es hier auch Pflichtstellplätze gibt, die nicht genutzt werden. Auch hier sind wir aufgerufen, gemeinsam nachzudenken, um insbesondere auch jene Pflichtstellplätze, die nicht genutzt werden, einer anderen Verwendung zuzuführen. Hier gibt es Beschränkungen durch feuerpolizeiliche Rahmenbedingungen, aber ich bin sicher, dass wir gemeinsam mit Expertinnen und Experten Lösungen finden werden, auch im Zuge der Novelle des Garagengesetzes, dass wir hier die nicht benützten Pflichtstellplätze einer anderen Verwendung zuführen können.
Ein Thema hat sich auch auf Grund der letzten Novelle der Bauordnung und des Garagengesetzes ergeben, das ist der Umstand, dass wir durch diese Veränderung bei der Stellplatzverpflichtung die spezielle Situation haben, dass, wenn auf der einen Seite in einem Gebäude Wohnungen zusammengelegt werden, gleichzeitig neue Dachgeschoßwohnungen erstellt werden, dadurch andere Flächen in den Wohnungen entstehen, die Stellplatzverpflichtung anders ausgelöst wird. Ich möchte nicht, dass es auf Grund der Novelle 2014 auch zu Benachteiligungen von privaten Hauseigentümern oder privaten Investoren kommt. Von daher möchte ich hier
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