Landtag, 16. Sitzung vom 05.05.2017, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 4
(Beginn um 20.13 Uhr.)
Präsident Prof. Harry Kopietz: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich darf die 16. Sitzung des Wiener Landtages eröffnen.
Entschuldigt haben sich Herr Lhptm-Stv. Mag. Gudenus, Amtsf. StRin Mag. Brauner, Herr Abg. Mag. Chorherr, Frau Abg. Martina Ludwig-Faymann, Herr Abg. Dipl.-Ing. Olischar, (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Der Herr Abgeordnete Olischar ist eine Frau!) - Frau Abg. Dipl.-Ing. Olischar, ich bitte um Entschuldigung, Herr Abg. Ornig und Herr Abg. Wiederkehr.
Nicht im Raum anwesend sind Herr Abg. Ellensohn und Frau Abg. Dr. Kickert.
Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Landtagsabgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen zwei, des ÖVP-Klubs und der NEOS jeweils vier schriftliche Anfragen eingelangt sind.
Vor Sitzungsbeginn ist von Landtagsabgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen, des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien und des NEOS-Rathausklubs ein Antrag eingelangt, dieser wurde den Fraktionen schriftlich bekannt gegeben, die Zuweisung erfolgt wie beantragt.
Die Abgeordneten Woller, Ellensohn und Kolleginnen und Kollegen haben am 27. April gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz zur Novellierung der Wiener Antidiskriminierungsgesetze eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport zugewiesen.
Die Abgeordneten Woller, Ellensohn und Kolleginnen und Kollegen haben am 27. April gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Abschaffung der Gemeindevermittlungsämter eingebracht. Dieser Antrag wurde ebenso dem Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport zugewiesen.
Es gelangt nunmehr die Postnummer 1 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft die Anfrage des Fernmeldebüros für Wien, Niederösterreich und Burgenland um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abg. David Ellensohn und der Frau Abg. Dr. Jennifer Kickert wegen des Verdachtes der Begehung einer Verwaltungsübertretung. Ich bitte die Frau Berichterstatterin, Frau Abg. Gaal, die Verhandlung einzuleiten. - Bitte, Frau Abgeordnete.
Berichterstatterin Abg. Kathrin Gaal: Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich kann mich Ihren Ausführungen nur anschließen und möchte sie auch nicht mehr wiederholen. Ich möchte Sie nur informieren, werte Kolleginnen und Kollegen, dass das Immunitätskollegium getagt und einstimmig beschlossen hat, die Zustimmung zur Auslieferung nicht zu erteilen. Ich bitte daher auch Sie, unserer Empfehlung zu folgen. – Danke vielmals.
Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Zu Wort gemeldet haben sich zwei Kolleginnen. Ich erteile das Wort Frau Abg. Mag. Emmerling. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Berichterstatterin! Werte Kolleginnen und Kollegen!
Es geht um diesen Antrag, der im Immunitätskollegium schon beschlossen wurde. Sie haben gesagt, er wurde einstimmig beschlossen. Nur vielleicht zur Richtigstellung: Wir haben dort kein Stimmrecht. (Abg. Dominik Nepp: Da müsstet ihr größer sein! Aber das nächste Mal auch nicht! Aber hier dann auch nicht mehr!) Ich wollte es nicht richtigstellen, ich wollte nur nicht den Eindruck vermitteln, dass wir hier unsere Meinung ändern, sondern nur erläutern, dass wir dort eben kein Stimmrecht haben und diesem Antrag nicht zustimmen werden.
Es ist diese Auslieferung nach Art. 57 des Bundes-Verfassungsgesetzes geregelt und diese Auslieferung ist etwas, was sehr breit gefasst werden kann. Die Entscheidung obliegt dem Immunitätskollegium beziehungsweise hier auch der Zustimmung im Gemeinderat (Abg. Dominik Nepp und Abg. Mag. Josef Taucher: Landtag!) und lässt viel Interpretationsspielraum offen, wie der direkte Zusammenhang mit dieser politischen Tätigkeit auszulegen ist. Im Nationalrat ist es eine gängige Praxis, dass es sehr stark an das politische Mandat im Nationalrat gekoppelt ist. In Wien will man das anscheinend breiter fassen und diese Bestimmung sehr weit auslegen.
In diesem Fall ging es also um eine politische Aussendung der grünen ImmigrantInnen, David Ellensohn und Jennifer Kickert sind hier als Vorstandsmitglieder, nachdem das keine eigene Rechtspersönlichkeit hat, in der Verantwortung.
Unser Zugang dazu ist: Sie werden sich vielleicht erinnern, dass wir einen ähnlichen Fall 2015 im Wien-Wahlkampf hatten, das sogenannte SMS-Gate, das wir hier in Wien verursacht haben, und unser Klubobmann im Nationalrat dafür belangt wurde, weil eben die Rechtspersönlichkeit hier in der Verantwortung stand. Wir haben damals selbst unserer eigenen Auslieferung zugestimmt, weil wir es wichtig finden, hier Verantwortung zu übernehmen und keine doppelten Standards wollen. (Beifall bei den NEOS.)
Wichtig finden wir, dass wir uns hier unserer politischen Tätigkeit, unserer politischen Verantwortung bewusst sind, und wir finden, dass auch in diesem Fall, die GRÜNEN, ich kann mich gut erinnern, mit erhobenem Zeigefinger hergegangen sind und uns 2015 für dieses Vorgehen sehr kritisiert haben und natürlich auch der Auslieferung zugestimmt haben, hier Courage beweisen könnten und im gleichen Sinne handeln sollten, wie wir damals.
Das war es von meiner Seite. Wie gesagt, hier eine Ablehnung, diesem Antrag des Kollegiums zuzustimmen. - Danke. (Beifall bei den NEOS.)
Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abg. Karner-Kremser. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abg. Waltraud Karner-Kremser, MAS (SPÖ): Herzlichen Dank!
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