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Landtag, 14. Sitzung vom 03.03.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 34 von 62

 

ses zu einer zu erwartenden Verschlechterung der medizinischen, der pflegerischen Qualität ganz einfach deshalb, weil es sich viele nicht leisten können, eine dem gegenwärtigen Stand der Medizin angepasste Pflege umzusetzen.

 

Ich persönlich halte den Pflegeregress für medizinisch absolut indiskutabel und hätte mir eigentlich gewünscht, dass in diesem umfassenden Gesetzeskonvolut die Finanzierung der Pflege und die Umsetzung der Pflege den Stellenwert bekommt, der ihr an sich zusteht.

 

Ich komme zum Schluss und möchte, weil ich heute so oft das Wort Sozialabbau hören müsste, darauf hinweisen, dass eine Einschränkung der Versorgungsqualität im medizinischen Bereich auch eine Form des Sozialabbaus darstellt. Ich möchte das allen Fraktionen, die hier anwesend sind, ans Herz legen. Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Danke sehr. Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Deutsch.

 

12.23.28

Abg. Christian Deutsch (SPÖ)|: Herr Präsident! Frau Landesrätin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Der vorliegende Entwurf einer Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a Bundes-Verfassungsgesetz über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens stellt sicher, dass es von der Struktur her auch weiterhin eine Bundesgesundheitsagentur auf Bundesebene und Landesgesundheitsfonds auf Länderebene geben wird.

 

Die inhaltlichen Schwerpunkte, zu denen ja auch das Einvernehmen zwischen dem Bund und den einzelnen Bundesländern hergestellt werden musste, sind insbesondere die Intensivierung der erforderlichen Strukturveränderungen sowohl im intra- als auch im extramuralen Bereich, eine sektorenübergreifende Finanzierung von ambulanten Leistungen und die Forcierung von Maßnahmen zur Sicherstellung einer integrativen und sektorenübergreifenden Planung, Steuerung und Finanzierung des gesamten Gesundheitswesens. Das sind die wesentlichen Kernpunkte, die wesentlichen Fragen auch für das Gesundheitswesen.

 

Weiters sollen Effektivitäts- und Effizienzsteigerungen eine flächendeckende verbindliche Verankerung der Qualitätsarbeit auf allen Ebenen des Gesundheitswesens erreichen. Die Verbesserung des Nahtstellenmanagements zwischen den einzelnen und verschiedenen Leistungserbringern sowie die Forcierung gesundheitsökonomischer Ansätze nach dem Prinzip, dass Geld hier auch entsprechend der Leistung folgt, bis zu Maßnahmen der Prävention sind weitere Schwerpunkte.

 

Die Realisierung einer integrativen Planung ist insbesondere für die Versorgungsbereiche ambulanter Bereich, akutstationärer und tagesklinischer Bereich, ambulante und stationäre Rehabilitationsbereiche hier auch sicherzustellen. Dabei gilt es, als Rahmenbedingung bei der integrativen Versorgungsplanung etwa die Frage der Wahlärzte zu berücksichtigen, die Kollege Gara auch angesprochen hat, nämlich: Welche Versorgungswirksamkeit etwa haben Wahlärzte?

 

Wir haben im Ausschuss dazu erfahren, dass diese Versorgungssicherheit derzeit im Bereich von einem Zehntel liegt. Das kann hier auch entsprechend berücksichtigt und eingerechnet werden. Aber es sind natürlich auch der gesamte Sozialbereich, das Rettungs- und Krankentransportwesen zu berücksichtigen.

 

In der Vereinbarung gilt als klarer Grundsatz der Planung, dass die integrative Versorgungsplanung hier sehr patientenorientiert zu erfolgen hat, dass das Ziel einer schrittweisen Verlagerung der Versorgungsleistungen von den akutstationären hin zu den tagesklinischen und ambulanten Leistungserbringungen erreicht werden soll und eine möglichst rasche und lückenlose Behandlungskette durch ein verbessertes Nahtstellenmanagement sicherzustellen ist.

 

Mein sehr geehrten Damen und Herren! In der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern werden auch die Prioritäten dieser integrativen Versorgungsplanung ganz klar definiert, nämlich ein effektiverer und effizienterer Ressourceneinsatz, die Stärkung des ambulanten Bereiches, die Weiterentwicklung des akutstationären und tagesklinischen Bereiches, insbesondere auch durch die Bündelung komplexer Leistungen an bestimmten und auch dafür geeigneten Standorten, sowie der Ausbau einer österreichweit gleichwertigen, flächendeckenden, abgestuften Versorgung im Palliativ- und Hospizbereich sowohl für Erwachsene wie auch für Kinder und Jugendliche. Diese Bereiche werden in der Vereinbarung auch ganz klar angesprochen.

 

Wenn Kollege Koderhold vorhin gemeint hat, dass die Gesundheitsökonomie in so einer Vereinbarung nichts zu suchen hat, dann würde ich schon darauf hinweisen wollen, dass es letztendlich auch um die bestmögliche Verwendung und den effizientesten Einsatz von Steuermitteln und auch um die langfristige ökonomische Absicherung des Gesundheitswesens geht. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die zentralen Planungsinstrumente sind hier auch weiterhin der Österreichische Strukturplan Gesundheit sowie die Regionalen Strukturpläne Gesundheit als integrale Bestandteile der Zielsteuerung Gesundheit und sind mit den Zielen und auch mit den Maßnahmen der Gesundheitsreform abgestimmt.

 

Die Standorts- und Kapazitätsplanung von Großgeräten - hier geht es auch um die Strahlentherapiegeräte, die etwa Kollegin Kugler in ihrem Beitrag angesprochen hat - mit überregionaler Bedeutung, die Festlegung der Kapazitätsplanung für den akutstationären Bereich, für die ambulante Fachversorgung bis hin zur Stärkung der Primärversorgung durch den Ausbau von wohnortnahen, multiprofessionellen und/oder interdisziplinären Versorgungsangeboten sind hier als Schwerpunkte auch klar definiert.

 

Mein Vorredner ist ja bereits auf die Primärversorgungszentren, die auch einen Schwerpunkt in dieser Vereinbarung bilden, eingegangen. Diese Versorgungsstrukturen sollen auf bundesgesetzlicher Grundlage umgesetzt werden. Eine Primärversorgungseinheit kann entsprechend den örtlichen Verhältnissen - darauf wird auch entsprechend Rücksicht genommen - an einem Standort, als Gruppenpraxis oder selbstständiges Ambu

 

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