Landtag, 14. Sitzung vom 03.03.2017, Wörtliches Protokoll - Seite 16 von 62
Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. Die letzte Zusatzfrage stellt Herr Abg. Ebinger. Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg. Mag. Gerald Ebinger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Landesrätin!
Ihre Antwort würde natürlich jetzt eine Reihe von Fragen aufwerfen wie zum Beispiel, wie ein Staatenloser überhaupt zu einer Mindestsicherung kommen kann? Ich möchte aber meine Zusatzfrage in eine andere Richtung lenken. Wir haben ja auch sehr viele Personen in der Grundversorgung, und das wird heute wahrscheinlich noch mehr diskutiert werden. Laut Medien ist ein Streit durch eine Initiative der Bundesregierung, eine Verschärfung des Asylgesetzes, entbrannt, dass nur mehr Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte in die Grundversorgung kommen können und andere nicht.
Was dann dazu geführt hat, dass der Herr Flüchtlingskoordinator im Namen der Stadt Wien, nehme ich an, gesagt hat, da werden 1.300 Personen schlagartig obdachlos und ohne Versorgung.
Meine Frage: Ich gehe einmal davon aus, dass das jetzt nicht nur in Wien so ist, sondern in ganz Österreich, dass diese betroffenen sogenannten Illegalen, die eigentlich hier in keine der Kategorien fallen, die ein Recht auf eine Grundversorgung haben, dass das, wie gesagt, in ganz Österreich der Fall ist.
Meine Frage: Welche Kosten würden Ihrer Schätzung nach auf Wien zukommen, wenn das im Parlament durchgeht und ab 1. Juli dann diese genannten 1.300 Personen nicht mehr Grundversorgung vom Innenministerium kriegen würden und Wien zum Beispiel sie trotzdem nicht auf die Straße setzt?
Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin.
Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Die erste Frage, diese technische Frage, die können wir gerne von der Abteilung beantworten lassen. Das wird sich ganz schnell erledigen lassen können. Zu Ihrer anderen Frage möchte ich Sie darauf hinweisen, dass das Fremdenrechtsänderungsgesetz in der Begutachtung war und dass mit 12. Jänner die Landesregierung eine Stellungnahme abgegeben hat, wo sie darauf hingewiesen hat, dass, wenn der Passus im Gesetz so kommt, wie er ursprünglich geplant war, das von einem Tag auf den anderen bedeuten würde, dass eben die Menschen ohne einen Aufenthaltstitel, die jetzt in der Grundversorgung drinnen sind, von einem Tag auf den anderen illegal wären und damit auch obdachlos wären, weil sie keine Unterstützung mehr bekommen könnten.
Was Zeitungen für Streits gerne provozieren, das möchte ich hier jetzt überhaupt nicht kommentieren. Ich kann Ihnen nur sagen, ich habe ein großes Interesse, hier eine gute sachliche Lösung zu finden. Warum? Ich darf Sie erinnern, 2003 wurde genau diese Regelung mit dem Bund getroffen, wo wir eben ganz genau aufgelistet haben, wer aller in der 15a-Vereinbarung drinnen ist. Das haben wir genau deshalb gemacht, weil wir, um den sozialen Frieden zu erhalten, diese Illegalität und diese Obdachlosigkeit eben bekämpfen wollten beziehungsweise verhindern wollten und haben daher damals diese gute 15a-Vereinbarung mit dem Bund gemacht.
Wie es jetzt rechtlich tatsächlich ausschauen wird, das ist in einem parlamentarischen Prozess noch in Diskussion, denn so, wie ich höre, wird es im Innenausschuss einmal einen Vorschlag, einen Entwurf geben, auf deren Basis wir uns das dann auch für Wien anschauen und prüfen können. Und dann wird es ja natürlich auch noch ein sogenanntes Ausschussbegutachtungsverfahren geben, wo wir auch die Position von Wien darlegen können. Aus der heutigen Sicht kann ich Ihnen auch nur sagen, dass der Flüchtlingskoordinator von derzeit 1.300 Personen spricht. Ob jetzt der Gesetzestext, der uns vorgelegt wird und den wir dann zu begutachten haben, hier eine Einschränkung vornimmt, die Personengruppe genauer definiert oder nicht, das kann ich Ihnen noch nicht sagen. Deswegen kann ich Ihnen heute auch keine Berechnung liefern. Das wäre unseriös.
Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Wir kommen damit zur Aktuellen Stunde. Der ÖVP-Klub hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema: „Selbstbedienungsladen Wien - Kontrollversagen bei der Wiener Mindestsicherung führt das Sozialsystem an den Abgrund!“ verlangt. Das Verlangen wurde gemäß § 39 Abs. 2 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt, und ich bitte die Erstrednerin, Frau Abg. Korosec, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke und erinnere, dass ihre Redezeit mit zehn Minuten begrenzt ist. Frau Abgeordnete.
Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Herr Präsident! Herr Landeshauptmann! Frau Landesrätin! Meine Damen und Herren!
Beispiele für die völlig verfehlte Politik der rot-grünen Stadtregierung gibt es ja zuhauf. Eine Aufzählung der Baustellen, Peinlichkeiten und Hoppalas würde einerseits meine Redezeit sprengen und andererseits wäre es für viele von Ihnen ein Déjà-vu-Erlebnis. Alles schon dagewesen. Und eine der Exponenten dieser rot-grünen Chaospolitik ist zweifellos die Mindestsicherung, ein für Wien besonders pikantes, aber gleichzeitig natürlich auch ein sehr trauriges Thema. Der Rohbericht des Rechnungshofes macht laut Medien deutlich, dass unser Sozialsystem definitiv vor dem Abgrund steht und auch die Ursache dafür nennt der Rechnungshof: Versagen der Kontrollinstanzen. Aber auch das ist keine Neuigkeit. Denken wir nur an das Krankenhaus Nord als ein Beispiel. Da könnte man jetzt viele Beispiele aufzählen, wo das Versagen der Aufsicht zu einer Kosten- und Zeitexplosion geführt hat und ja weiterhin führt. Aber kommen wir zurück zur Mindestsicherung.
Es ist kein Schwarzmalen, vielmehr eine realistische Prognose, dass der vom Rechnungshof erwartete Kostenanstieg von den 625 Millionen EUR im Jahr 2016 auf 1,6 Milliarden im Jahr 2021 natürlich das Sozialsystem zu einem Kollaps bringt. Das ist ganz offensichtlich. Ich kann mich nicht mehr daran erinnern, wie oft hier in diesem Raum von den Oppositionsparteien vor den davongaloppierenden Kosten gewarnt wurden. Geschehen ist nichts. Ich korrigiere mich: Es ist schon etwas geschehen. Es ist immer schlimmer geworden. Gegen
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