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Landtag, 14. Sitzung vom 03.03.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 15 von 62

 

Basierend auf den vorläufigen Jahreszahlen aus dem Jahr 2016, die endgültigen Zahlen werden ja erst ab April 2017 zur Verfügung stehen, haben im Jahr 2016 insgesamt 191.141 Personen Leistungen aus der Wiener Mindestsicherung bezogen. Die Aufteilung oder die Verteilung dieser Personen auf Untergruppen gestaltet sich wie folgt:

 

101.449 Personen sind österreichische StaatsbürgerInnen, 17.730 davon sind EU-Bürgerinnen, -Bürger, 42.733 sind Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, 29.197 Personen sind Drittstaatsangehörige und 32 sind Staatenlose.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. Die 1. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Mag. Emmerling. Bitte, Frau Abgeordnete. - Die Frau Abgeordnete ist nicht im Raum, damit ist das hinfällig. Wir kommen zur 2. Zusatzfrage. Sie wird von Frau Abg. Korosec gestellt. Bitte, Frau Abgeordnete.

 

10.13.27

Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Guten Morgen, Frau Landesrätin!

 

Sie haben ja die Diskussion bei der 1. Frage an den Herrn Landeshauptmann verfolgt. Ich habe ihn gefragt, Taskforce, sind da jetzt nur Mitarbeiter der Gemeinde Wien oder auch Experten von außen. Er hat mich an Sie verwiesen. Ich stelle daher die Frage jetzt an Sie: Sind da auch Experten von außen eingebunden, die bei der Taskforce mitarbeiten?

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Frau Stadträtin.

 

Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Die Taskforce wird aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Magistrats bestehen und hier sehr hochrangige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir haben zum Beispiel die Interne Revision dabei, wir haben die CIO dabei für unsere IT-Prozesse. Wir haben aber auch die Finanz dabei. Es geht jetzt einmal darum, dass wir in einer sehr interdisziplinären ExpertInnengruppe aus dem Magistrat heraus die Prozesse in der Magistratsabteilung 40 durchleuchten und so aufstellen - das ist mein Ziel, deswegen habe ich auch diese Gruppe eingesetzt -, dass, wenn in einem Jahr der Rechnungshof kommt und die Magistratsabteilung 40 überprüft, wir alle unsere Hausaufgaben erledigt haben.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 3. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Hebein. Bitte, Frau Abgeordnete.

 

10.14.55

Abg. Birgit Hebein (GRÜNE): Guten Morgen, Frau Landesrätin!

 

Vielen Dank auch. Ich möchte an Sie eine sehr allgemeine Einschätzungsfrage stellen, und zwar geht es jetzt um einen zweijährigen intensiven Diskurs in der Mindestsicherung, wo wir wissen, wir haben einerseits den Föderalismus, wir haben andererseits aber auch ein Problem der Kooperation übergreifender Institutionen. Das sieht man vor allem auf Bundesebene, Bildung, Wirtschaft, die SozialversicherungsträgerInnen. Das heißt, man begnügt sich sehr mit MindestsicherungsbezieherInnen, Betroffene, Soziales und aus. Insofern die Frage an Sie: Wie schätzen Sie das ein, wo sind notwendige Kooperationsmöglichkeiten auch auf Wiener Ebene, dass wir hier bessere Brücken schlagen können?

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin.

 

Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Also ich denke mir, wenn wir das System durchleuchten, dann geht’s ja in der Bedarfsorientieren Mindestsicherung auf der einen Seite um das, was mich die Frau Abg. Korosec vorhin gerade gefragt hat, nämlich: Wie setzen wir denn die Prozesse von der Bedarfsorientierten Mindestsicherung so auf, dass sie natürlich auch der Anzahl der Fälle gerecht werden kann, der Kontrolle gerecht werden kann und auch der Transparenz. Wenn wir jetzt über Kooperationen sprechen, dann finde ich, gilt dieses Ziel der Transparenz auch in Richtung der Kooperationen. Ich glaube, wir brauchen, um wirklich gut helfen zu können und aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ein Sprungbrett hinein in den Arbeitsmarkt machen zu können, Kooperationen sowohl in den Bildungsbereich, wir brauchen aber natürlich auch gute Kooperationen hinein in den Arbeitsmarktbereich. Wie Sie ja wissen, ist aus unserer gemeinsamen Sicht ja das große Ziel, dass wir gerade im Bereich der Arbeitsmarktintegration durch gute Kooperationen sehr genau an den Personen arbeiten können und hier auch wirklich Hilfestellungen leisten können, um die Menschen wieder in die eigenständige Existenzsicherung zu bringen. Da braucht es auf der einen Seite die klassischen Kooperationen, denke ich mir, wo wir uns auch noch, was den Austausch und die Möglichkeit des Austausches betrifft, mit dem AMS Wien, glaube ich, in einem gemeinsamen Ziel sehen. Aber es wird halt darum gehen, dieses gemeinsame Ziel auch gestalten zu können, den Weg auch so beschreiben zu können, dass wir dieses gemeinsame Ziel auch gut erreichen.

 

Aber ich nenne auch gerne dieses Beispiel: Wir haben ganz, ganz viele Alleinerzieherinnen in der Bedarfsorientieren Mindestsicherung. Abg. Ebinger hat mich ja heute gefragt: Wie stellen sich denn die Untergruppen zusammen? Da sieht man, es gibt Zielgruppen von Frauen, die sehr arbeitsmarktfern sind. Das heißt, du brauchst auch eine gute Kooperation in den frauenpolitischen Bereich hinein.

 

Oder als letztes Beispiel vielleicht genannt: Wir haben mit dem Qualifikationsplan 2020 wirkliche alle handelnden Organisationen und TrägerInnen in ein Team hineingeholt mit dem gemeinsamen Ziel, schlecht qualifizierte junge Menschen auch in den Arbeitsmarkt integrieren und entsprechend bilden zu können, eben von der Bildung vom Stadtschulrat. Wir haben ja, ich glaube, 48.000 Minderjährige in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung bis eben hin dann zu den sozialen Strukturen und Netzen. Also ich halte die Kooperation für den Schlüsselmoment, wenn es darum geht, die Bedarfsorientierte Mindestsicherung auf der einen Seite natürlich gut zur Verfügung zu stellen, aber auf der anderen Seite mit ihr auch genau das Ziel erreichen zu können, das uns wichtig ist. Es geht ja nicht nur um Armutsbekämpfung, sondern es geht eben in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung darum, Menschen in die eigenständige Existenz zu bringen.

 

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