Landtag, 8. Sitzung vom 30.06.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 60 von 64
verstehen. Ich bitte Sie, wenn Sie Wortmeldungen haben, sich entsprechend zu melden. – Bitte.
Abg. Christian Hursky (fortsetzend): Wenn Sie über die Pensionierungen der Stadt Wien reden wollen, dass 798 Bedienstete hinausgegangen sind, dann schauen Sie sich das einmal in der Privatwirtschaft an, wie das dort funktioniert! Entweder man schmeißt die Leute raus, und diese finden mit 50 oder 45 oder mit 47 sowieso keinen Job mehr in dieser Richtung, oder sie bekommen den Golden Handshake.
Ich kenne das aus Branchen, in denen Leute mit 50 Jahren Golden Handshakes bekommen haben und die nun zu Hause sitzen. Diese sind genau unter diesen Bedingungen, wozu man sagt, auch diese Leute hätten in dieser Gesellschaft was leisten können. Leider Gottes ist das manchmal der Fall. Ich sage, gerne hat man es nicht gemacht, aber wir haben das gerne im Sinne der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in diesem Fall gemacht. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abg. Mag. Meinl-Reisinger. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Herr Kollege, ich kann das jetzt nicht einfach unwidersprochen lassen, denn es gibt schon einen ganz fundamentalen Unterschied zwischen einem privaten Arbeitgeber und der öffentlichen Hand als Arbeitgeber. Und ich will Ihnen jetzt auch erklären, warum. (Beifall bei NEOS, FPÖ und ÖVP.)
Wenn Sie sich heute, und ich bezweifle, dass Sie das je gemacht haben und machen werden, selbstständig machen und ein Geschäft aufmachen und damit irgendwelche Geschäftsinteressen verfolgen oder einen Geschäftsgegenstand haben, ein Produkt haben, dann haben Sie natürlich ein Recht darauf, dass Ihre Arbeitnehmer, Ihre Angestellten auch diese Interessen Ihres Unternehmens vertreten. Die öffentliche Hand hat aus gutem Grund in den verschiedensten Bereichen andere Regelungen. Zum Beispiel bei der Bevorzugung von Frauen, wenn noch nicht das gleiche Verhältnis geschaffen wurde, aber auch sonst bei Gleichstellungs- oder Gleichberechtigungsfragen. Die öffentliche Hand ist nicht in der Situation, sich – und schon gar nicht aus politischen Kriterien – auszusuchen, wer für sie arbeiten darf und wer nicht. Das sei hier ein für alle Mal gesagt! (Beifall bei NEOS und FPÖ.)
Ich habe hier diesen Bewertungsbogen in der Hand, der übrigens nicht nur für den KAV, sondern für die Magistratsdirektion gilt. Das ist Beilage 2 zum Beurteilungs- und Förderungsbogen, zusätzliche Kriterien für Managementfähigkeiten. Da wird nach dem Führungsstil gefragt, ob er autoritär, partnerschaftlich, gewinnend, beruhigend, distanzlos, herabsetzend oder delegationsfreudig ist. – Okay, möglich. Geistige Beweglichkeit: scharfsinnig, flexibel, schwerfällig, Horizont weit, Horizont eng. – Okay, auch d’accord. Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und gleichgestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. – Sicherlich durchaus wichtig. Entscheidungsfreude: ausgeprägt, laviert, unbedacht, ängstlich. Kreativität: Ist jemand flexibel, hat jemand eher ein starres Denkmuster? Verantwortungsbereitschaft. – Das sind alles Eigenschaften, die ich durchaus gut finde, wenn es um Managementaufgaben im öffentlichen Dienst geht. Arbeitsmethodik wird gefragt, Überzeugungskraft, Urteilsfähigkeit, soziale Kompetenz gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Kolleginnen und Kollegen. – Das halte ich für sehr gut.
Und dann kommen aber zwei Punkte: „Identifikation mit den Gesamtinteressen der Dienststelle“ – Ich sage Ihnen, da lasse ich sogar mit mir drüber reden, denn eine Dienststelle ist eine kleine Organisationseinheit, in der man zusammenarbeiten muss. Ich gebe zu, dass das tatsächlich de facto Probleme bietet, wenn man sich nicht mit den Gesamtinteressen einer Dienststelle auseinandersetzt, auch wenn ich in einer schriftlichen Anfrage gefragt habe – im konkreten Fall Rainer –, wo denn eigentlich diese Gesamtinteressen der Dienststelle festgelegt sind. Kann ich mir als Dienstnehmerin der öffentlichen Hand irgendwo einen Überblick schaffen? Gibt es das vielleicht in schriftlicher Form? Ist das ein Manifest der Dienststelle? Oder wie schaut das eigentlich aus? Wer beurteilt, was das Gesamtinteresse einer Dienststelle ist? (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das Gericht im Endeffekt!) – Aber, wie gesagt, ich bin in diesem Punkt verhandlungsbereit.
Aber der Punkt „Identifikation mit den Gesamtinteressen der Stadt Wien“ – meine Damen und Herren, also das hat wirklich nichts in einem Beurteilungsbogen bei Managern, bei Führungskräften der öffentlichen Hand zu suchen. (Beifall bei NEOS und FPÖ.)
Wo sind die Gesamtinteressen festgelegt? Wer legt sie fest? Sind sie in schriftlicher Form vorhanden? Kann ich mir als Dienstnehmerin oder als Dienstnehmer der öffentlichen Hand irgendwo einen Überblick verschaffen, was die Gesamtinteressen sind? Was passiert, wenn ich mir keinen Überblick verschaffen kann, ich aber möchte, dass ich die Gesamtinteressen der Stadt Wien vertrete? Gilt das nur für die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer der öffentlichen Hand, oder gilt es für jede Bürgerin und jeden Bürger der Stadt Wien? Was passiert, wenn ich als gesetzestreue Bürgerin, die auch die Gesamtinteressen der Stadt als Patriotin verfolgen will, mich schlau machen möchte, was denn die Gesamtinteressen der Stadt Wien sind? Wo schaue ich da drauf? – Das ist doch völlig absurd! Sie können doch nicht etwas hineinschreiben, das dann völlig beliebig von einer Personalkommission entschieden wird. Ich verlange ausdrücklich, dass diese Klausel aus diesem Beurteilungsbogen gestrichen wird! – Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und FPÖ.)
Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächster und zum zweiten Mal hat sich Herr Dr. Aigner gemeldet. – Bitte.
Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Herr Präsident, Frau Stadträtin!
Da kann man eigentlich gar nicht mehr viel dazu sagen, da Kollege Hursky das mit dem Fahrradgeschäft aus dem privaten Bereich gesagt hat. Als Arbeitsrechtler sage ich Ihnen Folgendes: Sie können privat Ihre Mobili
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