Landtag, 8. Sitzung vom 30.06.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 9 von 64
menhang ist daher einmal mehr auf die Leistungsvielfalt und die Mitarbeiterinnen- beziehungsweise Mitarbeiterstruktur der Stadt Wien hinzuweisen, die einen Vergleich mit dem Bund oder auch anderen Ländern oder aber Gemeinden kaum zulassen. Insbesondere in Hinblick darauf, dass die Stadt Wien Aufgaben der Gemeinde-, Bezirks- und Landesverwaltung zu besorgen hat sowie maßgeblich Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge erbringt, ist die hiesige Verwaltungsstruktur nicht mit der klassischen Verwaltungsbürokratie des Bundes und der anderen Länder vergleichbar.
Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 1. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Mag. Huemer. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
In der Pensionsdebatte ist häufig die Rede von Anhebung des Pensionsalters als Ausweg, um es zukunftssicherer zu machen. Ich halte diesen Weg aktuell nicht für den zielführenden, sondern eher den in Richtung Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters. Da ist noch Luft. Welche Möglichkeiten sehen Sie in diesem Bereich?
Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr. Michael Häupl: Wir stimmen da grundsätzlich völlig überein. Es ist das faktische Pensionsantrittsalter entsprechend an das gesetzliche heranzuführen. Aber auch das hängt von den Strukturen ab. Ein bisschen nur darauf verweisend und ohne redundant zu sein, aber es ist allein der Unterschied in der Akademikerquote von etwa 16 Prozent, die wir in Wien haben und etwa 36 Prozent, die es in der Bundesverwaltung gibt, schon ein Hinweis darauf, dass wir sehr viele Kolleginnen und Kollegen in der Stadt beschäftigt haben, die sich mit den Bereichen realer, menschennaher Dienstleistungen beschäftigen: der Wasserversorgung, der Müllabfuhr, dem Kanal und vielen anderen Bereichen, die wir hier in der Stadt haben – das ganze Gesundheitswesen beispielsweise. Es ist daher für uns sehr wichtig, diese Struktur dabei entsprechend zu berücksichtigen. Es ist nicht nur Schichtarbeit eine Schwerarbeit, es gibt auch andere Formen der Schwerarbeit, und auch das ist dabei zu berücksichtigen, wenn man über diese Frage Pensionsantrittsalteranhebung spricht.
Aber auch die Heranführung des De-facto-Pensionsantrittsalters an das gesetzliche Pensionsantrittsalter ist im hohen Ausmaß eine soziale Frage und ist daher sehr differenziert – selbstverständlich unter Bewahrung der Stadtfinanzen – durchzuführen. Um das bemühen wir uns in der täglichen Arbeit sehr.
Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 2. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Schütz. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abg. Angela Schütz (FPÖ): Herr Landeshauptmann!
Die nicht bundeskonforme Umsetzung dieser Reform kostet den Steuerzahler in etwa 350 Millionen EUR bis zum Jahr 2042. Wir pensionieren in der Stadt Wien von Amts wegen in etwa zwischen 550 und 750 Beamte jedes Jahr auf Grund eben von Krankheit oder jetzt erstmalig auch wegen einer Organisationsänderung, mehr Pensionierungen auf einen Schlag als im gesamten Jahr.
Meine Frage ist daher: Welche Auswirkungen haben diese vielen Pensionierungen von Amts wegen auf das gesamte Pensionssystem?
Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr. Michael Häupl: Offen gestanden kaum eine, denn wenn ich den Vergleich heranziehe, den Sie schon gemacht haben, etwa bei den Stadtwerken, so haben wir rund 80.000 Mitarbeiter, von denen etwa 500 bis 750 über diesen Weg pensioniert werden. Ich darf an die Pensionierungen erinnern, die von Amts wegen auf Grund von Organisationsänderungen etwa im Innenministerium durchgeführt worden sind; damals war ein Vielfaches an MitarbeiterInnen davon betroffen.
Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 3. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Wiederkehr. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg. Christoph Wiederkehr, BA (NEOS): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann!
Ich möchte hier auch nochmal nachfassen bei der Frage der Frühpensionierungen im Bereich der Wiener Stadtwerke, nämlich die Bestimmung § 68a der Wiener Dienstordnung, wonach Frühpensionierungen ab dem Alter von 55 Jahren möglich sind, wenn die Dienste am Ort nicht mehr gebraucht werden. Sehen Sie diese Bestimmung so noch zeitgemäß mit dem Alter von 55, nachdem die Menschen immer älter werden und immer länger auch gesund arbeiten können?
Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr. Michael Häupl: Darüber kann man diskutieren, das ist ja zweifelsohne keine Frage. Unmittelbar nach der Abschaffung auf Bundesebene können wir bei uns auch darüber diskutieren.
Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 4. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Ulm. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Danke für die Antwort, danke für Ihre Worte zum Thema Kreativität. Ich werde mich weiter bemühen (Beifall bei der ÖVP.) und möchte daher meiner Zusatzfrage auch nicht die Zielrichtung Reform des Wiener Pensionssystems geben, sondern Finanzausgleich. Ich glaube auch, dass beim Finanzausgleich Kreativität gefragt sein könnte, denn es gibt eine Vereinbarung, das Paktum 2008, in dem sich Länder und Bund verpflichtet haben, in etwa gleichwertige Pensionsregeln zu schaffen. Das ist nun im Fall Wien nicht ganz passiert, und deshalb könnte das zu Nachteilen beim Finanzausgleich für Wien führen. Ich frage Sie daher: Wie werden Sie versuchen, beim Finanzausgleich solche Nachteile für Wien hintanzuhalten?
Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr. Michael Häupl: Na, das ist ja wohl sehr einfach, und gerade für einen Anwalt muss das ja besonders einfach sein, der gewohnt ist, Sätze auch nach dem Beistrich zu lesen, nämlich den zweiten Teil, den ich
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