Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 232 von 251
Es wird für Sie also immer schwieriger. Daher verstehe ich umso weniger, dass man in eine solche Gesetzesänderung nicht ein Begutachtungsverfahren mit einbezieht. In Oberösterreich und in der Steiermark gab es in diesem Zusammenhang ein Begutachtungsverfahren. Da ist doch nichts dabei! Warum muss man das denn so hereinschwindeln, dass es so ausschaut, als ob irgendetwas im Busch wäre?!
Das hat quasi Methode, nämlich das sozusagen schnell einen Tag vor dem Urlaub durchzuziehen und zu sagen, ein bisschen werden sie schon protestieren. - Das ist eine Nichtachtung der Opposition! Ich würde wirklich bitten, dass man so etwas ernst nimmt! Wir tun das hier ja auch nicht zum Spaß, und wir sind bemüht, zu erreichen, dass es hier eine echte Zusammenarbeit gibt! (Beifall bei der FPÖ.)
Man kann uns vieles vorwerfen: Man kann uns vorwerfen, dass wir vielleicht zu oft das Gleiche wiederholt haben, aber man kann uns keine Unsachlichkeit vorwerfen. Ich muss selbst gestehen: Ich bin zwar Jurist, aber kein Baurechtsexperte, und ich habe selbst gestaunt, welches Fachwissen meine Kolleginnen und Kollegen haben und mit welcher Bravour sie diese durchaus langen Reden gemeistert haben. Ich meine, das verdient sich nicht nur Hohn und Nichtachtung, sondern ich würde Sie ehrlich bitten, sich auch einmal selbst an der Nase zu nehmen und nachzudenken, ob man nicht vielleicht doch irgendetwas daran verbessern könnte!
Wenn man das ein bisschen polemisch ausdrückt, dann bedeutet das nämlich, wenn das ein Gesetz ist, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird, dass mit diesem Gesetz eigentlich die Bauordnung außer Kraft gesetzt wird.
Ich habe etwas nicht verstanden, aber der Herr Landesrat oder Christian Deutsch werden es sicherlich noch erklären: Das mit den 6 Monaten leuchtet mir noch ein, eventuell auch die Lösung auf 5 Jahre, denn Grundversorgung haben wir länger. Aber ich verstehe das mit den 15 Jahren nicht!
In diesem Zusammenhang gibt es etwa einen Artikel in der „Kronen Zeitung“, laut welchem Georg Niedermühlbichler sagt, dass es bei der Änderung der Bauordnung nicht primär um Flüchtlinge, sondern um temporäres Wohnen geht. Und im gleichen Artikel sagt Christoph Chorherr, dass es natürlich primär um die Unterbringung von Flüchtlingen, nicht aber um die Enteignung der Eigentümer geht.
Und ganz beruhigend ist auch, wenn Herr Kollege Chorherr in dem Artikel sagt: „Wir werden die Möglichkeit nur im Notfall nutzen.“ - Nicht böse sein! Aber ich kann doch nicht ein Gesetz akzeptieren, nur weil irgendjemand von einer anderen Partei sagt: „Macht euch keine Sorgen! Wir nutzen das eh nur im Notfall!“ - Das glaube ich Ihnen persönlich, aber das ist nicht rechtens! Das muss ja rechtlich festgelegt werden!
Im § 71c, den wir alle nach dieser Nacht der Bürgerrechte kennen, werden in Abs. 1 Naturereignisse oder völkerrechtliche Verpflichtungen genannt, was auch auf den Zuzug anzuwenden ist, und in weiterer Folge ist dann von den 15 Jahren die Rede. Aber selbst wenn dem nicht so wäre: Ich habe in der Nacht auch Meinungen gehört, dass es da moderne Wohnformen mit Holzmodulen gibt, woraus man etwas Tolles machen kann. Irgendwo gibt es von Georg Niedermühlbichler ja auch die Aussage, dass man das für Studentenheime nutzen kann. - Im Hinblick darauf frage ich mich allerdings: Wozu dann die 15 Jahre? Warum baut man etwas, das nach 15 Jahren wieder abgerissen wird? Was soll das? Man baut doch nicht etwas, was ein Ablaufdatum hat! Da dürfen dann zwei Studenten hintereinander oder müssten drei Studenten sehr schnell studieren?! - Das habe ich nicht verstanden.
Ich verstehe schon, dass es vielleicht architektonische … (Abg. Mag. Christoph Chorherr: Darin dürfte das Problem liegen, dass Sie das nicht verstanden haben!) Polemisch heruntermachen kann ich das auch! Ich versuche aber jetzt, nicht polemisch zu sein!
Es gibt sicherlich architektonische Formen, die vielleicht mit unserer Bauordnung nicht so leicht umzusetzen sind. Aber deshalb kann man doch nicht die Bauordnung außer Kraft setzen! Dann muss man eben diesen Wust von Vorschriften - ich weiß nicht, wie viele Seiten das sind! - überarbeiten, damit das lesbar und brauchbar für moderne Zeiten wird, ansonsten ist es nämlich eine Flickschusterei mit Fragen wie: Für wen gilt die Bauordnung? Für wen gilt sie nicht? Wer kann was anwenden?
Was sollen denn die armen Beamten tun, wenn dann irgendjemand kommt und sagt, dass etwas jetzt so oder so zu geschehen hat? Das wurde im Ausschuss nicht diskutiert! Es wurde kein Begutachtungsverfahren gemacht!
Eines ist mir noch entfallen: Ich habe zuerst davon geredet, dass es immer geheißen hat: Wir brauchen Wohnungen! - Noch im Wahlkampf hat Bgm Häupl gesagt: „Wir haben genügend Wohnraum für Flüchtlinge.“ Gleichzeitig hat die SPÖ plakatiert: „SPÖ wählen, damit Wohnen wieder leistbar wird!“ - Wie Sie das unter einen Hut bringen wollen, weiß ich nicht! Aber das funktioniert ganz offenbar auch nicht wirklich, denn sonst bräuchten Sie ja nicht solche „Ho-Ruck-Hintertürl-Aktionen“!
Fest steht: Das wird den Flächenwidmungsplan sowie Bebauungsvorschriften außer Kraft setzen: Es gibt keinen Rechtsschutz, keine Drei-Meter-Grenze, kein Verfahren, keinen Einspruch, keine Bausperren, keine Bauklassen, keine Mitsprache, keine Anrainerrechte. Daher ist es völlig klar, dass wir bei so etwas Alarm schreien, denn das ist für uns ein Anschlag auf die Rechtsstaatlichkeit. - Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Prof. Harry Kopietz: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abg. Nepp. - Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg. Dominik Nepp (FPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Keine Sorge! Ich werde jetzt nicht noch einmal 1 Stunde und 40 Minuten reden und Ihnen weismachen, warum dieser Initiativantrag schlecht ist! Wir befinden uns nämlich schon in der längsten Sitzung des Wiener Landtags in der Zweiten Republik, und ich meine, es ist auch eine Leistung, ein Gesetz so lange kontroversiell zu diskutieren.
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular