Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 166 von 251
Konzepts wollte natürlich Anregungen haben, was man im Spital machen könnte.
Ich habe ihr dann darauf gesagt: Da gibt es eine Station, und da gibt es für sämtliche Patienten, für Männer und Frauen, nur ein WC am Gang mit einer Waschgelegenheit. Das hat sie nicht glauben können, aber es ist wahr. Das heißt, man kann das ganze System der Qualität in der Aufsicht nicht sehr ernst nehmen.
Nun, ich bin den Weg weitergegangen, habe an die Verwaltungsdirektion eine Sachverhaltsdarstellung geschrieben und habe gefragt: Wie kann es eigentlich sein, dass das Baurecht so ignoriert wird, dass auf einer großen Station für Männer und Frauen eigentlich nur ein WC besteht? Da wurde mir gesagt, na, es gibt ja eine Betriebsbewilligung. Mit dieser Betriebsbewilligung war so ungefähr alles entschuldigt, was fehlt, was nicht gemacht wurde und was auch nie gemacht werden wird.
Oder ein anderes Beispiel für das Ignorieren von Bauordnungen: Da gibt es immer noch eine Damengarderobe für Hausarbeiterinnen neben einem Klo, neben einem WC. Wir haben uns von unserer Gewerkschaft aus dafür stark gemacht, dass die Hausarbeiterinnen in einen anderen Raum kommen. Es gibt ja genug Räume im Spital mit Tageslicht, wo jetzt Geräte stehen, die nicht verwendet werden, oder Mineralwasserkisten. Ich hab mich stark gemacht: Ob man das vielleicht tauschen kann, dass die Hausarbeiterinnen in den Raum mit Tageslicht kommen? Das wurde nicht gemacht. Die Reaktion war die, dass die Hausarbeiterinnen jetzt überhaupt keinen Sozialraum mehr haben.
Das jetzt zu der Art und Weise, wie in Wien, wie bei der Gemeinde Wien eigentlich Leitlinien, auch Rechte und Menschen tatsächlich behandelt werden. (Der Redner macht eine Viertelminute lang Pause.)
Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Herr Abgeordneter, sind Sie mit Ihrem Redebeitrag zu Ende?
Abg. Dr. Günter Koderhold (fortsetzend): Nein, ich bin noch nicht zu Ende. (Abg. Erich Valentin: Aber bald!)
Es wird immer deutlicher - und jetzt gehe ich auf das eigentliche Gesetz ein -, dass hier in Wien mit zweierlei Maß gemessen wird, dass Wiener, dass Anrainer deutlich weniger Rechte haben, sich ihre Wohnqualität, ihre Eigentumswohnung, sich möglicherweise ihr kleines Häuschen oder Gartenhäuschen zu verbessern, während Personen wie Flüchtlinge oder Migranten, die, ich weiß nicht, welchem Zweck der Gemeinde Wien und anderer Interessensgruppen dienen, eigentlich problemlos, ohne Auflagen einen schnell verfügbaren Wohnbereich bekommen.
Hier komme ich jetzt zum § 71c. Zunächst: „Vorübergehende Einrichtung zur Unterbringung von Personen.“ Hier steht im Abs. 1: „Soweit dies zur vorübergehenden Unterbringung“ - Ich habe schon auf die Problematik des Wortes vorübergehend Bezug genommen: Dass an sich 15 Jahre hier nicht zulässig sind, dass, wenn man sich die EU-Rechtssprüche beziehungsweise die deutsche Rechtsprechung anschaut, man auf maximal 7 Jahre kommt, wo die Bezeichnung „vorübergehend“ noch akzeptiert wird.
Ich setze fort: „ einer größeren Anzahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen,“ - Die „bevorstehenden Ereignisse“ sind irgendwie eigenartig. Wie kann ich jemanden aus der Not her unterstützen, wenn das Ereignis noch gar nicht eingetreten ist? Aber das ist ja nur einer der vielen kryptischen Absätze in diesem Gesetz. - „insbesondere Naturereignissen, oder auf Grund völkerrechtlicher, unionsrechtlicher oder Verpflichtungen der Gemeinde beziehungsweise des Landes gegenüber dem Bund.“ - Im Grunde genommen gibt es eigentlich keinen Anlass, der einem im Leben passieren kann, den man nicht in diesem Absatz, in diesem Bereich interpretieren kann, übernehmen kann und dieser Person oder dieser Personengruppe die entsprechende Hilfe, eben durch Unterbringung in einem dieser Notquartiere, dieser Container oder Containerquartiere, zu Gute kommen lassen kann.
Interessant ist auch die „Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke zur Errichtung von Neu- und Zubauten in Leichtbauweise“. Es wird hier auf Neu- und Zubauten Bezug genommen. Ich meine, jeder von uns weiß, wie schwierig es ist, ein schon bestehendes Haus, eine schon bestehende Wohnung, die eine Terrasse aufweist, durch einen Zubau zu erweitern, auch wenn das nur eine Kleinigkeit ist.
Zum Beispiel, man hat eine Genossenschaftswohnung irgendwann ins Eigentum übernommen und möchte auf der Terrasse eine Markise anbringen, ein Vordach, möglicherweise mit Glasschiebetüren, oder gar ein neues, zusätzliches Fenster einbrechen. Es ist außergewöhnlich aufwändig, außergewöhnlich teuer und vor allem langwierig, wenn man aus dem eigenen, persönlichen Wohnbereich, aus dem eigenen Eigentum eine Änderung haben will, dies auch erreichen zu können.
Das heißt, während für unsereins die Errichtung von Neu- und Zubauten eigentlich erschwert, fast kann man schon sagen, auf Grund des Zeitaufwandes unmöglich gemacht wird, ist das hier für die Errichtung von Notunterkünften, von Containersiedlungen eigentlich kein Problem. Man benötigt keine Bewilligung, man benötigt keine Zustimmung der Nachbarn.
„Die Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen gelten nicht, sofern auf die allgemeinen Anforderungen an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit, den Brandschutz, die Hygiene und Gesundheit Bedacht genommen wird.“ Nun, ich mache mir wenig Sorgen über Festigkeit und Standsicherheit. Brandschutz kann ich nicht beurteilen, da kenne ich mich nicht so aus.
Bei Hygiene und Gesundheit schaut es schon ein bisschen problematischer aus. Wenn man heutzutage irgendwo neu ein Haus errichtet, hat man im Allgemeinen eine duale Kanalisation, also einen Regenkanal, einen Fäkalienkanal, der entsprechend erzwungen wird. Man kann einfach keinen Mischkanal mehr bauen, das ist nicht möglich. Der Aufwand ist natürlich erheblich größer, nicht nur von den Kosten her, sondern auch von der Verfügbarkeit eines entsprechenden Kanalwerkes her.
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular