Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 140 von 251
oder Antragstellerin wissen, was hier genau gemeint ist. Aber schauen wir einmal:
Landtagsabgeordnete Dr. Kurt Stürzenbecher, Christian Deutsch, Georg Niedermühlbichler und Barbara Nowak - SPÖ sowie Mag. Christoph Chorherr und David Ellensohn - GRÜNE betreffend ein Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien - BO für Land Wien, LGBl. Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 8/2015, geändert wird. Begründung: Auf Grund von Ereignissen - das merken wir uns -, wie sie etwa Naturereignisse - merken wir uns auch - oder der Zustrom hilfs- und schutzbedürftiger Menschen aus Krisengebieten darstellt oder aus humanitären Gründen ist es erforderlich, betroffene Personen rasch vorübergehend - das merken wir uns auch - eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Dies stößt in der Praxis insofern auf Probleme, als oftmals prinzipiell geeignete Unterkünfte auf Grund von bautechnischen Anforderungen erst nach deren Adaptierung verwendet werden können beziehungsweise Verfahren zur Herstellung eines rechtmäßigen Zustandes - etwa durch Änderung eines Flächenwidmungsplanes - zu lange dauern würden. Da in den genannten Fällen vorübergehender Belegung die Interessen an einer raschen Unterkunft überwiegen, soll durch Ergänzung der Bauordnung für Wien die Nutzung von Bauwerken oder die Durchführung von Baumaßnahmen für diese Zwecke auch dann ermöglicht werden, wenn die baurechtlichen oder technischen beziehungsweise raumordnungsrechtlichen Vorschriften nicht vollständig eingehalten werden. Interessen der Sicherheit und Gesundheit müssen dabei aber jedenfalls gewahrt werden. - Müssen wir auch fragen: für wen? - Zwecks Verfahrensbeschleunigung soll den gegen solche Bescheide gerichteten Beschwerden an das Verwaltungsgericht grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zukommen. Die gefertigten Abgeordneten stellen daher gemäß § 125 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung und § 30b Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien folgenden Initiativantrag: Der Wiener Landtag wolle beschließen: Der Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird, wird zum Beschluss erhoben.
Gut. Und jetzt schauen wir, was dieser Entwurf beinhaltet. Da geht es um § 71c, vorübergehende Einrichtungen zur Unterbringung von Personen. Abs. 1: „Soweit dies zur vorübergehenden Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen, insbesondere Naturereignissen, oder auf Grund völkerrechtlicher, unionsrechtlicher oder Verpflichtungen der Gemeinde beziehungsweise des Landes gegenüber dem Bund oder aus humanitären Gründen notwendig ist, ist die Nutzung von Bauwerken und die Durchführung von Baumaßnahmen nach Maßgabe der folgenden Absätze zulässig.“
Also, da geht es jetzt um die vorübergehende Unterbringung. Was ist eine vorübergehende Unterbringung? Wie lange dauert eine vorübergehende Unterbringung? Wie lange soll das dauern? Ist das festgesetzt, dass man sagt, da kommen jetzt Menschen, die werden hier untergebracht und bleiben einen bestimmten Zeitraum? Es geht ja nicht darum, wie lange die Einrichtung oder das Bauwerk oder das Containerdorf dort steht, das ist ja anders definiert, sondern um die vorübergehende Unterbringung. Wie lange ist da jemand drinnen? Kann der 5 Jahre drinnen sein, 15 Jahre, oder ist das ein kurzfristiger Aufenthalt für 6 Wochen oder 2 Monate oder 3 Monate? - Keine Ahnung. Was ist mit vorübergehend gemeint, und wer legt das fest?
Dann die größere Anzahl, was ist eine größere Anzahl, wie viel ist das? Wenn man nach Synonymen für eine größere Anzahl schaut, dann wirft das Internet Folgendes aus: viele, zig, zahlreiche, wahnsinnig viele, unzählige, unglaublich viele, ungezählte, ungeheuer viele, reichlich viele, Milliarden von, mehrere, jede Menge, irre viele, etliche, eine Vielzahl, eine Menge, zahllose, eine Vielzahl. - So, wie viele sind es jetzt? Was ist eine große Anzahl? - Das geht nicht! Sie wollen uns ein Gesetz vorlegen und wir wissen nicht, wie viele Menschen davon betroffen sind, oder Sie verwenden Begriffe, die hier ganz einfach nicht reiflich erklärt sind.
Von Personen: Spricht man von Personen, wer sind jetzt die Personen? Ist das jedermann, oder welches Verhalten muss er setzen, oder von welchem Ereignis oder Maßnahme muss er betroffen sein? Was ist, welche Personen sind gemeint? Muss er Zuwanderer sein? Muss er die Grenze passiert haben? Auf dem Luft-, auf dem Landweg, Wasser? - Es ist nicht definiert, wer es ist. Kann es ein Inländer sein? Müssen es Ausländer sein? Ein Staatenloser? - Personen: Keine Antwort ist natürlich auch eine. Sind es EU-Migranten oder mobile ethnische Minderheiten ohne festen Wohnsitz? - Weiß man nicht.
Wann spricht man von einem Ereignis oder dann in weiterer Folge insbesondere von Naturereignissen? Was ist ein Ereignis? Was ist da gemeint mit dem Ereignis? - Okay, was zeigt das Internet über ein Ereignis: das Auftreten eines beobachtbaren Geschehens, beobachtbar, weil es sich um ein Geschehen handelt, das im ursprünglichen Sinne des Wortes vor Augen tritt - eräugt werden kann, ein Ereignis. Na bitte, also ein Ereignis, aber insbesondere ein Naturereignis.
Bevor wir zum Naturereignis kommen, nehme ich einen Schluck. (Der Redner trinkt aus einem Glas.) Beim Initiativantrag muss sich ja jemand was gedacht haben, es gibt ja Personen, die haben das geschrieben oder unterschrieben, da muss sich ja jemand was gedacht haben. Aber bitte. Naturereignis - die Judikatur schauen wir uns gleich an -, was ist ein Naturereignis: Als Naturerscheinung oder Naturereignis werden den Menschen erscheinende, das heißt, auffällige oder messbare natürliche Ereignisse bezeichnet, die auf natürliche Ursachen zurückgehen.
Im Gegensatz dazu stehen anthropogen ausgelöste Erscheinungen, die direkt oder indirekt auf menschliche Aktivitäten zurückgehen. Wichtige Gruppen von Naturerscheinungen sind Himmelserscheinungen aller Art wie Objekte und Bewegungen am Sternenhimmel, dessen Änderungen, wie Novae oder veränderliche, überraschende Erscheinungen, wie Kometen oder Sternschnuppen, siehe auch astronomische Phänomenologie, oder meteorologische oder hydrologische Phänomene
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