Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 80 von 251
werde ich mir anhören und dann entscheiden. Ich denke, das werden wir so auf diese Art und Weise abhandeln.
Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke für die Klarstellung. Zu Wort gelangt Herr Amtsf. StR Dr. Ludwig.
Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Ich habe mir vorgenommen, am Ende der Gesamtdebatte inhaltlich Stellung zu nehmen, da ich mir denke, dass die vielen Wortmeldungen es verdienen, dass sie am Ende dann noch zusammengefasst werden und dass ich dann auch als zuständiger Landesrat dazu Stellung nehme. Von daher möchte ich nicht während der Debatte in die inhaltliche Diskussion eingreifen.
Aber zur Frage der Vertretung und inwieweit mich auch ein Landtagsabgeordneter oder auch eine Landtagsabgeordnete hier vorne vertreten können, möchte ich doch eine Klarstellung treffen, da es hier offensichtlich eine Aufregung gegeben hat. Ich habe mich beim Verfassungsdienst erkundigt und es ist so, dass die ununterbrochene Anwesenheit des Berichterstatters während der Debatte nicht erforderlich ist. Aus diesen Gründen spricht auch nichts dagegen, dass der Berichterstatter andere Landtagsabgeordnete mit seiner Vertretung während dieser Zeit betraut. Das, was Sie gemeint haben, was wir im Ausschuss beschlossen haben, bezieht sich darauf, dass, falls ich als Landesrat verhindert sein sollte, der Landtagsabgeordnete Dr. Kurt Stürzenbecher meine Vertretung übernehmen kann, um hier als Berichterstatter auch einen Akt, einen Gesetzesvorschlag einzubringen. Das gilt auch für das Schlusswort, da ist der gewählte Berichterstatter verpflichtet, auch das Schlusswort hier vorne zu halten. Das bezieht sich allerdings nicht auf die laufende Anwesenheit hier vorne.
Ich verspreche aber gerne, dass ich der Diskussion ohnehin erhalten bleibe, weil es mich auch inhaltlich sehr interessiert. Nachdem man aber auf diesem Platz etwas schlechter hört als im Publikum, ist es mir immer lieber, nachdem ich ja dann auch dazu Stellung nehmen möchte, dass ich die Diskussion auch von den Sitzreihen verfolgen kann. Das ist also, wenn man so will, eher eine räumliche und keine inhaltliche Distanzierung. Ich hoffe also, das war auch eine Klarstellung, mit der wir alle leben können.
Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Abg. Blind gemeldet.
Abg. Armin Blind (FPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie gesagt, die Geschäftsordnungsproblematiken heute sind ja mannigfaltig, diese ist jetzt relativ einfach. Wir haben in diesem Haus im Wesentlichen zwei Verfahrensordnungen, nämlich die Geschäftsordnung des Gemeinderates und die Geschäftsordnung des Landtags. Wir sind ja jeweils personell ident, treten aber in verschiedenen Gremien zusammen. Wir haben daher auch zwei Geschäftsordnungen zur Berichterstattung.
Ich darf zunächst zur Berichterstattung des Wiener Gemeinderates vorlesen: „Berichterstatter im Gemeinderat ist der zuständige amtsführende Stadtrat. Dieser kann ein Mitglied des zuständigen Gemeinderatsausschusses mit der Berichterstattung betrauen.“ - Das heißt, entweder Stadtrat oder, wenn der Stadtrat ein Mitglied betraut, nämlich er, dann das zuständige Gemeinderatsausschussmitglied. Hingegen … (Abg. Gerhard Kubik: Genau!) - Herr Kollege, ich kann ja lesen, nicht nur, weil ich in Wien in die Schule gegangen bin, sondern trotzdem ich in Wien in die Schule gegangen bin. (Beifall bei der FPÖ.)
So, dann kommen wir zur Berichterstattung im Wiener Landtag, zu finden in § 18: „Als Berichterstatter im Landtag sowie bei der Vorberatung im Ausschuss oder einer vom Landtag eingerichteten Kommission wählt der Ausschuss oder die Kommission das zuständige Mitglied der Landesregierung oder einen Landtagsabgeordneten.“ - Das heißt, nicht der Stadtrat - oder in diesem Fall Landesrat - selbst ist automatisch Berichterstatter, sondern entweder er oder das vom Ausschuss gewählte Mitglied. Das heißt, die Aussage, dass, wenn es einen nicht freut, er den anderen benennen kann, so einfach ist es nicht, wie wir ja gerade gehört haben. Was aber der Fall ist, ist, dass die gesamte … (einen Schluck Wasser trinkend) - einen Schluck noch nicht privatisierten Wiener Wassers - (Zwischenruf von Abg. Mag. Josef Taucher) - Ja, Herr Kollege, sind wir’s dann? Sind wir dann fertig? Okay?!
Was aber nicht der Fall ist, ist, dass die Geschäftsordnungen, nämlich beide, eine Vertretungsregelung zum Ausdruck bringen. Das ist einfach nicht der Fall, sondern es steht eindeutig drinnen, wer Berichterstatter ist. Es gibt keine Vertretungsregelung wie Sie sie zum Beispiel beim gewillkürten Vertreter im AVG wiederfinden. Das steht einfach nicht drinnen. Man kann es ändern, es ist aber nicht so. Das heißt, die Interpretation des Verfassungsdienstes, der sich ja auch schon beim Wiener Wahlrecht äußerst kreativ gezeigt hat - um das jetzt sehr höflich auszudrücken -, würde ich ganz gerne einmal nachvollziehen können, indem vielleicht die Interpretation auch vom Herrn Ersten Vorsitzenden in der Langfassung vorgetragen wird. Interessant ist es allemal, nachvollziehbar ist es derzeit leider nicht. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Zu Wort gemeldet ist der Amtsf. StR Dr. Ludwig.
Berichterstatter Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Ich glaube, wir liegen da nicht so weit auseinander. Aber es ist jetzt spannend, wieder ein bisschen von der Bauordnung wegzukommen, denn da haben wir ohnehin, habe ich den Eindruck, schon sehr viel inhaltlich diskutiert. Deshalb ist es vielleicht spannend, ein neues Feld zu diskutieren.
Es geht ja gar nicht darum, dass der Berichterstatter gewechselt werden soll. Denn die Berichterstattung ist ja bereits durch mich als zuständigen Landesrat erfolgt. In Wirklichkeit diskutieren wir ja nur die Frage, wo ich als Berichterstatter sitze, ob das hier ist oder auf einem anderen Platz. Das ist ja nicht die entscheidende Frage. Das, was Sie Herr Landtagsabgeordneter, jetzt angesprochen haben, ist richtig, dass ich mich in der Berichterstattung nicht von irgendjemandem im Landtag vertreten lassen könnte. Das will ich auch gar nicht. Meine
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