Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 50 von 251
welche Lage?“, kommt der Zwischenruf. Ich beantworte das gerne. Für die Situation, in der wir uns derzeit in Österreich (Abg. Dominik Nepp: In die Sie uns hineinmanövriert haben!) befinden, wo es sehr viele Flüchtlinge in Wien gibt und wir die Verantwortung haben, dass es nicht zu Situationen wie in Calais oder in anderen Bereichen kommt, sondern dafür entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten bereitstellen. Das heißt für uns, politische Verantwortung wahrzunehmen. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)
Da ist eine weitere ernsthafte Frage von den NEOS gekommen: Gilt da nur, dass Staatliche es tun zu können? Nein. Was steht hier wörtlich im Gesetz? „Wenn diese Nutzung staatlich organisiert ist.“ Was bedeutet das? Staatlich organisiert heißt, dass zum Beispiel über Mittel des Fonds Soziales Wien eine NGO wie die Caritas, die Volkshilfe, die Diakonie, die Samariter, die Verantwortung übernimmt. Und warum schreiben wir das hinein, weil was wollen wir nicht? Wir wollen nicht Geschäftemacher, die mit diesem Paragraphen irgendwelche Gebäude errichten, wo ohne jegliche Kontrolle die Ärmsten der Armen hineingepfropft werden. Wir wollen eine Verantwortung und sehen die dann, wenn Mittel des Fonds Soziales Wien eingesetzt werden, wenn anerkannte NGOs die Erfahrung und auch die Empathie haben, entsprechende Integrationsmaßnahmen vorzusehen, dass die das umsetzen und wir damit auch eine Qualitätsgarantie haben.
Eine weitere Frage ist: Ja, wer soll das alles zahlen? Das ist eine Bauordnungsnovelle und wenn man das klug errichtet, bedarf es dazu keiner zusätzlichen öffentlichen Mittel für die Gebäude. Das ist ein wichtiger Punkt. Als Beispiel einmal mehr, das Projekt, von mir schon erwähnt, in der Seestadt. Es kommt ohne Wohnbauförderung aus. Warum? Weil es dort keine Tiefgarage gibt, es zweigeschoßig ist und deswegen kein Lift notwendig ist. Obwohl es ein Passivhaus ist und einen sehr hohen technischen Standard hat, es deswegen günstig ist und deswegen auch günstig zur Verfügung gestellt wurde. Nein, hier geht es nicht um eine riesen Menge an öffentlichen Mitteln. Die können dann günstig bereitgestellt werden, wenn wir günstige Gründe haben. Und jeder, der sich in Wien in der Wohnsituation auskennt, weiß, dass das Hauptproblem für die Bereitstellung kostengünstigen Wohnraums die Grundstückskosten sind. Insofern ist das temporäre Bauen eine Königsidee, um die Grundstückskosten unten zu halten, diese Projekte aber trotzdem langfristig umzusetzen. Und für alle, die sich aufregen: Ich mache hier keine Vorlesung in Bauordnung.
Aber auch an die Kollegen von der ÖVP, über deren Polemik ich mich wirklich wundere, weil ich noch immer das Gefühl habe, dass es einen Unterschied gibt zwischen ÖVP und FPÖ, aber offensichtlich ist das nicht mehr der Fall: Es gibt bereits einen bestehenden, vor vielen, vielen Jahren beschlossenen § 71 „Bewilligung für Bauten vorübergehenden Bestandes“. Und das, was Sie jetzt bemängeln, steht jetzt schon wortwörtlich in dem § 71 drinnen, nämlich: Für temporäre Bauten gelten die Bestimmung dieses Gesetzes, also der Bauordnung, dann nicht, wenn das und das und das erfüllt ist. Sie regen sich über etwas auf, das es längst gibt! (Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz: Den nächsten Satz vorlesen! Den nächsten Satz vorlesen!) Sie regen sich über etwas auf, was es längst (Große Aufregung bei der FPÖ.) gibt! Hier wird jetzt für einen (Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz: Der nächste Satz! Den nächsten Satz vorlesen!) Notfall eine Erweiterung vorgenommen, die es möglich macht, einige Hundert, vielleicht sogar einige Tausend dezentrale, gemischte Projekte, die diese Stadt braucht und die uns dringend helfen, rasch ein Problem zu lösen, umzusetzen. Deswegen wollen und werden wir das beschließen.
Ein Abschließendes aus politischer Sicht: Wer sich die gesamte politische Situation in Europa anschaut, merkt, dass man überall das vermisst, was staatspolitische Verantwortung heißt, ein Problem zu erkennen (Aufregung bei der FPÖ.), eine Lösung zu durchdenken und sich mutig hinzustellen und zu sagen, wir haben ein Problem, wir haben eine Lösung, wir bemühen uns, sie bestmöglich umzusetzen. Ich bin froh, in einer Regierung mitarbeiten zu dürfen, die staatspolitische Verantwortung insofern auf sich nimmt, indem sie sagt, wir können ein Wohnungsproblem, das wir derzeit durch die Flüchtlinge in Wien haben, rasch, kostengünstig und qualitätsorientiert lösen. Deswegen gibt es diese Novelle und deswegen werden wir die heute beschließen. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)
Präsident Prof. Harry Kopietz: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich der Herr Abg. Pawkowicz gemeldet. Bitte schön.
Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (FPÖ): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Eine Wortmeldung zu einer tatsächlichen Berichtigung, weil der Herr Kollege Chorherr hier gerade den § 71 der Wiener Bauordnung zitiert hat, den es ja schon gibt, und zu dem er dann die Frage gestellt hat: Wieso regen sich die Freiheitlichen denn darüber auf, wo es diese Ausnahmebestimmungen jetzt schon gibt? Aber ich darf hier berichtigen: Sie haben hier ganz wesentlich den nächsten Satz desselben Paragraphen weggelassen, der die eigentliche Unterscheidung hier bringt. Die Ausnahmen sind tatsächlich möglich, aber, und das ist der wichtige Unterschied - ich zitiere, wörtlich aus dem 71er, fürs Protokoll -, das ist der 3. Satz § 71: „Der Bewilligung dürfen durch dieses Gesetz gegebene subjektiv-öffentliche Rechte nicht entgegenstehen.“ Und das ist der ganz entscheidende Unterschied! Das heißt, der Eindruck, zu sagen: „Der 71er, na ja, den gibt‘s eh schon“ - und daher -: „Worüber regen wir uns auf?“ Nun, der Unterschied ist eben, dass der 71er die Nachbarrechte ausdrücklich drinnen hat! Er hat sie nicht als freiwillige Leistung drinnen, sondern er hat sie deswegen drinnen, weil der 71er mehrmals novelliert werden musste, weil da zuerst die Nachbarrechte auch draußen waren. Dann hat der Verfassungsgerichtshof das ein paar Mal hintereinander aufgehoben und dann ist diese jetzige Regelung hier entstanden. Es gibt, ebenfalls noch zur Ergänzung, im 71er auch eine Rechtsprechung ganz in
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