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Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 35 von 251

 

die Stimmen der ÖVP mit den Stimmen von GRÜNEN, SPÖ, FPÖ und NEOS mehrstimmig angenommen.

 

Mir liegt ein zweiter Beschluss- und Resolutionsantrag vor, eingebracht von mehreren Abgeordneten der SPÖ, der GRÜNEN, der FPÖ und ÖVP betreffend gegen Euratom-Ausrichtung: „Der Landtag möge beschließen: Der Wiener Landtag fordert die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung auf, Österreich solle sich dafür einsetzen, dass Euratom-Gelder nur noch für konkrete frühzeitige AKW-Stilllegungen deutlich vor dem geplanten Laufzeitende der jeweiligen Anlage verwendet werden oder in erneuerbare Energien oder Energieeffizienzmaßnahmen investiert werden, dass überhaupt keine EU-Gelder in Laufzeitverlängerungen von Atomanlagen fließen oder zur sonstigen Unterstützung der Kernenergie eingesetzt werden, sollte keine Richtungsänderung von Euratom verhandelbar sein, dass ein Ausstieg überprüft werden soll. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung 12.41.12dieses Antrages beantragt.“ Wer diesem Antrag zustimmen kann, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig, ich danke sehr.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist einstimmig.

 

Ich ersuche nun jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist ebenfalls einstimmig. Somit ist das Gesetz beschlossen.

 

12.42.00Wir kommen zu Postnummer 3. Postnummer 3 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes über den Abschluss und die Vermittlung von Wetten, Wiener Wettengesetz. Berichterstatterin hierzu ist Frau Amtsf. StRin Mag. Sima. Ich ersuche sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

12.42.03

Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf.

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Nein, das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Mag. Emmerling, bitte sehr.

 

12.42.32

Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Zum neuen Wettengesetz. Wir begrüßen es prinzipiell außerordentlich, dass Wien sich hier ein neues und zeitgemäßes Gesetz gibt. Das alte Gesetz ist ja im Wesentlichen auch noch aus der Monarchie. Man hat da ja auch genug Zeit gehabt und nicht sehr überhastet gehandelt. Es war auch höchste Zeit, den Schutz von Wettkundinnen und -kunden und vor allem den Jugendschutz mal in den Vordergrund zu stellen. Es wurden im Zuge der Gesetzesvorlage auch Verbesserungsvorschläge aufgenommen. Die wurden in die Begutachtung eingebracht. Aber trotz der langen Zeit, die eigentlich da war, wurden nicht alle aufgenommen und es konnten einige juristische Bedenken nicht ausgeschlossen werden. Das ist jetzt auch der Grund, warum wir dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen werden und können.

 

Ich möchte hier besonders die Kritik der Rechtsanwaltskammer heranziehen und auch die des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes hervorheben. Da wurden einige Sachen nicht berücksichtigt. So soll zum Beispiel die Regelung, dass die mögliche Bewilligung vom Geschäftsstandort abhängt und nicht vom Ort der Lizenz, klar EU-rechtswidrig sein. Hier gibt es keine Klärung in diesem Fall. Auch der generelle Ausschluss der aufschiebenden Wirkung soll laut Verfassungsgerichtshof sehr heikel sein und eigentlich nur bei Gefahr im Verzug oder bei anderweitigem Interessensausgleich möglich sein. Auch eine Frage, die ungeklärt ist.

 

Die Übergangsbestimmung sieht jetzt vor, dass das Live-Wetten-Verbot für Wettunternehmer mit bestehender Lizenz erst ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes gelten soll, für nicht lizenzierte allerdings sofort. Jetzt stellt sich die Frage: Ist der Wettteilnehmer beim bereits lizenzierten Anbieter weniger schützenswert als der bei einem neuen? Der EuGH verlangt hier kohärente und systematische Lösungen. Ansonsten handelt es sich nicht um Spielerschutz, sondern um eine Wettbewerbsverzerrung zu Gunsten der Platzhirsche im Wettgeschäft.

 

Auf andere Vorschläge ist man hingegen schon eingegangen. Ich möchte da die Wirtschaftskammer nennen, die auch die Live-Wetten auf Teilergebnisse durchgebracht hat. Der ursprüngliche Entwurf sieht ja nur Endergebnisse vor. Jetzt haben wir Teilergebnisse auch wieder drinnen, die auch nicht näher definiert sind. Also zu detailreich darf es auch wieder nicht sein, aber ein bisschen Teilergebnisse geht. Das hat man der Wirtschaftskammer zugestanden. Die kritisiert im Prinzip auch insgesamt die bürokratischen Erschwernisse, okay. Im Gegenzug, und das finde ich besonders lustig und eigentlich ein Schwank der Wirtschaftskammer, hat sie versucht, die Bewilligungsinhaber zu einer verpflichtenden Absolvierung eines Fachlehrgangs zu verpflichten und schlägt gleich vor, am besten doch beim WIFI. (Beifall bei den NEOS.)

 

Also eine Preisliste liegt noch nicht bei. Aber es gibt sogar einen genauen Stundenplan, wie diese Anbieter hier ausgebildet werden sollen. Nach dem großen Geschäft, das sie mit den Registrierkassen machen, wollte man sich jetzt das nächste Körberlgeld holen. Ich finde das sehr lustig, aber finde es gut, dass Sie darauf nicht eingegangen sind.

 

In Summe: Wir finden, es war lange genug Zeit, hier juristische Bedenken auch auszumerzen. Wenn Spielerschutz, dann bitte bei allen Wettterminals gleiche Auflagen und eine gemeinsame Lösung. Danke. (Beifall bei den NEOS.)

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Mag. Juraczka.

 

12.46.52

Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

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