Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 26 von 251
Das ist die eine Sache, also, wie gesagt, das Problemfeld Kompetenzen, Aufgabenstellung und Wirkungsbereich der Rechtspfleger. Da besteht die Hoffnung, dass das jetzt tatsächlich den verfassungsgesetzlichen Vorgaben entspricht. Das weiß man immer nur dann, wenn der Verfassungsgerichtshof darüber entscheidet. Wahrscheinlich wird es nicht mehr notwendig sein. Es wurde ja, so wie ich vernommen habe und selber auch feststellen durfte, dieses Gesetzesvorhaben durchaus mit dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtes akkordiert und ist diesbezüglich also sehr zu befürworten.
Eine weitere Änderung erfolgt durch die Hinzufügung des § 4a. Da geht es nämlich um die Zuteilung der Landesrechtspfleger. Diese wurde bis jetzt im Geschäftsverteilungsausschuss geregelt - der hat sie zugewiesen. Auf Grund der Überlegung, dass eben die Gerichtsbarkeit möglichst gleichartig gestaltet sein soll, sowohl bei den ordentlichen Gerichten als auch bei den Verwaltungsgerichten, ist diese Ergänzung - beziehungsweise es ist auch eine Änderung -, die wir da jetzt eingeführt haben, aus meiner Sicht durchaus verständlich, dass nämlich jetzt der Präsident zu bestimmen hat, welchen Mitgliedern für welche Angelegenheiten wie viele Landesrechtspfleger zugeordnet werden. Das ist, wie gesagt, bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit genauso geregelt. Bei den Bezirksgerichten macht das der Bezirksgerichtsvorsteher, und bei den Gerichten der ersten Instanz ist es ebenfalls so.
Also dahin gehend ist das zu verstehen. Das ist jetzt kein Ausdruck des Beschneidens der Zuständigkeiten der Richter im Geschäftsverteilungsausschuss, sondern es ist nach meinem Verständnis eben eine sinnvolle Änderung, durch die wir eben die Gesetzgebung hinsichtlich der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit möglichst gleichartig vornehmen.
Ich freue mich, wie gesagt - das darf ich hiermit nochmals zum Ausdruck bringen -, dass dieses Gesetzesvorhaben vorher akkordiert und koordiniert wurde. Das ist ja nicht bei allen Gesetzen so, die heute als Initiativantrag eingebracht werden. Ich hoffe, dass damit das Verwaltungsgericht in Wien eine gute Grundlage hat, um entsprechend zu arbeiten. - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsidentin Veronika Matiasek: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre daher die Verhandlung für geschlossen und erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort.
Berichterstatterin Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Meine sehr geehrten Abgeordneten!
Herr Abg. Kowarik hat gerade inhaltlich dargestellt, worum es in diesem gemeinsamen Antrag geht. Ich möchte mich von meiner Seite noch einmal im Besonderen bei Abg. Stürzenbecher dafür bedanken, dass wir hier mit allen Fraktionen gemeinsam im Einvernehmen arbeiten konnten und diese Verbesserung, Veränderung zustande gebracht haben. Danke auch allen Klubs dafür!
Ich möchte anmerken: Ja, es hat mehrere Novellen und Veränderungen gebraucht, aber ich denke mir, mit dem großen Stück des Gesetzes zum Landes-Verwaltungsgericht sind wir einfach immer noch - nach wie vor - eine lernende Organisation. Und das ist heute ein richtiger und guter Schritt, und ich bitte Sie um Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Frau Berichterstatterin.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Das ist damit so beschlossen.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.
Postnummer 6 betrifft die erste Lesung … (Unruhe im Saal.) Was ist das jetzt für ein Geschrei? - Ich bitte um Ruhe!
Wir kommen zur Postnummer 6. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Besoldungsordnung 1994 - 50. Novelle zur Besoldungsordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995 - 47. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995 und das Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz - 7. Novelle zum Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz geändert werden. Berichterstatterin hiezu ist wieder Frau Amtsf. StRin Frauenberger. Ich ersuche sie, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung.
Präsidentin Veronika Matiasek: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird dagegen ein Einspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Daher werde ich so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Mag. Huemer. - Bitte.
Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich war jetzt kurz irritiert, weil ich die Streichung meines Kollegen von den NEOS von der Rednerliste nicht mitbekommen habe.
Das heute hier vorliegende Geschäftsstück umfasst die Gehaltserhöhung für öffentlich Bedienstete und lässt sich in drei Bereiche unterteilen: das Besoldungsabkommen für das Jahr 2016, die Schaffung einer Psychiatriezulage und die Gehaltsanpassung von Abteilungs- und Institutsvorständen, medizinischen LeiterInnen und ärztlichen DirektorInnen. In den bereits erfolgten Verhandlungen hat sich ja herausgestellt, dass dieser Akt von NEOS, ÖVP, GRÜNEN und SPÖ getragen wird, dass wir alle der Meinung sind, diese Gehaltsanpassun
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