Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 251
Gewerberecht betreffen würde. Wird dort also beispielsweise eine Großküche eingerichtet, würde das nicht primär die Bauordnung, sondern das Gewerberecht betreffen.
Aber prinzipiell ist sichergestellt, dass über den Landesverwaltungsgerichtshof auch die Anrainerinteressen gewahrt bleiben, allerdings keine aufschiebende Wirkung, sondern dann erst nach einer Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtshofes unmittelbare Auswirkungen haben. Ich gehe deshalb davon aus, dass die Interessen der Anrainer dadurch gewahrt bleiben. Und wie gesagt, die Situation ist in vielen anderen Bundesländern generell bei allen Bauprojekten so, wir haben in Wien ein ohnehin sehr dichtes Netz, um die Anrainerinteressen auch bei Bauvorhaben zu berücksichtigen.
Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Die 4. und letzte Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dipl.-Ing. Dr. Gara. - Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Sehr geehrter Herr Stadtrat, vielen Dank für die Beantwortung. Ich möchte kurz auf die vorherige Frage bezüglich der verfassungsrechtlichen Prüfung replizieren, ich meinte damit ein verfassungsrechtliches Gutachten. Das geht natürlich schon schneller, wäre auch hilfreich, und im Kontext der Obergrenze hat es eine relativ eindeutige Aussage gegeben.
In diesem Kontext des § 71c Bauordnungsnovelle: Wenn ich mir vorstelle, ich plane längerfristig eine Novellierung, dann würde ich mir hier schon auch einen Gesamtplan skizzieren, wo ich sage, okay, wir haben ein Notmaßnahme, Schritt 1 müssen wir das machen, aber ich gebe gleichzeitig auch einen Plan für Schritt 2, sprich, eine umfangreichere Bauordnungsnovelle vor. Das würde auch helfen, um Interpretationsschwierigkeiten zu mildern. Das würde auch helfen, um auch Sicherheit zu geben, dass man nicht das Gefühl hat, das ist quasi nur kurzfristig auf Grund des Anlasses, sondern das ist ein Anstoß, und wir nutzen die Krise quasi als Chance.
Meine Frage ist: Warum hat man sich eigentlich nicht überlegt, hier von vornherein einen Gesamtplan zu entwickeln, indem wir sagen, okay, Schritt 1 ist dieser § 71c und Schritt 2 bedeutet, wir möchten mit einem klaren Zeitplan eine Novellierung der Bauordnung in einer umfangreicheren Form angehen?
Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Stadtrat.
Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Sie haben ja die Herausforderung jetzt selbst sehr gut beschrieben, nämlich, dass manches auch unter einem gewissen Zeithorizont zu sehen ist. Ich gehe davon aus, dass wir alle gemeinsam sehr intensiv an einer Novelle der Bauordnung arbeiten werden. Wir wollen auch ernsthaft Einwände, Vorschläge berücksichtigen, aber ich gehe davon aus, dass auch eine Novelle der Bauordnung sicher noch einige Monate dauern wird, wenn man wirklich etwas Tiefgreifendes, Umfassendes, Nachhaltiges tun möchte. Wir haben auch bei den letzten Novellen der Bauordnung alle Fraktionen einbezogen, aber auch alle schon heute zitierten Expertinnen und Experten, die Sozialpartner und viele andere mehr.
Von daher ist davon auszugehen, dass jede Novelle der Bauordnung, die auch eine gewisse Nachhaltigkeit erreichen will, auch sehr viel länger dauert. Und ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir jetzt schon in § 71 Möglichkeiten haben, beispielsweise temporäre Wohnbauten zu errichten. Heute werden wir ja den § 71c beschließen, der sich ja nicht so sehr um Wohnraum kümmert, sondern um Unterbringungsmöglichkeiten. Der § 71 sieht ja jetzt auch schon vor, dass wir temporäre Wohnmöglichkeiten schaffen können, beispielsweise auch Studentenheime und vieles andere mehr. Da gibt es Projekte, die auch in Umsetzung begriffen sind, wo auch die Maßnahmen der Bauordnung greifen, hier gibt es auch schon Erfahrungen, die wir in der Stadt gemacht haben.
Wie gesagt, der § 71c, den wir heute beschließen, ist eine zusätzliche Ergänzung zu den bereits bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen und soll sich ganz stark an temporär befristeten Unterbringungsmöglichkeiten orientieren, die nicht für längerfristige Wohnzwecke gedacht sind.
Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Die Anfrage ist damit beendet.
Wir kommen zur Aktuellen Stunde. Der ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema „Kanzler schwenkt auf ÖVP-Kurs: Vernunft statt naiver Einladungspolitik - Reform der Wiener Mindestsicherung für die Bewältigung der aktuellen Herausforderungen unerlässlich!“ verlangt. Das Verlangen wurde gemäß § 39 Abs. 2 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt. Ich darf den Erstredner, Herrn Abg. Mag. Juraczka, bitten, die Aktuelle Stunde zu eröffnen. Sie haben zehn Minuten Zeit.
Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Werter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Das Flüchtlingsthema ist omnipräsent. Wir haben es heute schon in der Fragestunde gesehen, wir werden uns heute im Zuge dieser Landtagssitzung ja noch mehrfach mit den Auswirkungen beschäftigen können, und es ist nicht nur ein europäisches Thema, wenngleich der derzeitig stattfindende Europäische Rat natürlich auch nur dieses Thema kennt. Es ist nicht nur ein Bundesthema, auch wenn wir Gott sei Dank, vor allem auf Initiative der Frau Innenministerin Hanni Mikl-Leitner und des Außenministers Sebastian Kurz jetzt auch auf Bundesebene ein Einlenken und ein Durchsetzen der Vernunft aufzuweisen haben, indem auch der Bundeskanzler und der Verteidigungsminister die notwendigen, richtigen Schritte setzen. Es ist, meine Damen und Herren - und das ist der Grund, warum wir es heute wieder zum Gegenstand auch dieser Aktuellen Stunde gemacht haben - sehr wohl auch ein Thema der Länder und vor allem ein Thema Wiens.
Warum ist das so? Noch einmal kurz replizierend die unbestrittenen Zahlen. Österreich hat über lange Jahre rund 15.000 Asylanträge jährlich behandelt. 2014 waren es dann schon 28.000 und 2015 - wir alle wissen, wie wir plötzlich gegen Sommer mit dieser unglaublichen Anzahl von Asylwerbern konfrontiert waren - waren es 90.000 Asylanträge. Jetzt wissen wir, dass Wien auf Grund der
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