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Landtag, 40. Sitzung vom 02.07.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 23 von 53

 

den.“ Das heißt, das wäre vielleicht oder ist ein Auftrag an uns, an den Landesgesetzgeber, hier in sich zu gehen und vielleicht, natürlich nach Rücksprache mit dem Gericht, hier sinnvolle Regelungen zu normieren.

 

Wir haben es schon gehört, auch vom Kollegen Ulm, unser Gesetz, das VGWG, Bestimmungen des VGWG wurden in Wirklichkeit schon zwei Mal vom Verfassungsgerichtshof gehoben. Der letzte Entscheid hat die Landesrechtspfleger betroffen, die Einrichtung von Landesrechtspflegern, die ja, glaube ich, nur in Wien vorgesehen wurden, wenn mich nicht alles täuscht, in den Bundesländern nicht. Das ist grundsätzlich zulässig, so sagt der Verfassungsgerichtshof, und was der sagt, ist dann ja grundsätzlich zu akzeptieren. Allerdings hob der VfGH eben den § 26 Z 6 VGWG, der die Zuständigkeit der Landesrechtspfleger für Verwaltungsstrafsachen, wenn die Verwaltungsübertretung mit höchstens 1 500 EUR Geldstrafe bedroht ist, betrifft, als verfassungswidrig auf. Diese Aufhebung tritt mit Ende dieses Jahres in Kraft. Auch hier ist der Landesgesetzgeber aufgerufen, eine entsprechende gesetzliche Novelle, eine Novellierung des Gesetzes natürlich nach Rücksprache mit dem Gericht zu finden und hier vielleicht eine kluge Bestimmung zu finden, die auch die Arbeit so gestalten kann oder von der dann das Verwaltungsgericht seine Arbeit so gestalten kann, wie es notwendig ist.

 

Ich möchte in diesem Zusammenhang aber auch, nachdem es der erste Tätigkeitsbericht dieses Gerichts ist, daran erinnern, dass die Gesetzwerdung unseres VGWG ja nicht so einfach war, um es einmal so auszudrücken. Das hat mit dem Begutachtungsverfahren beziehungsweise mit dem Begutachtungsentwurf begonnen, mit dem Entwurf, der in Begutachtung geschickt wurde, der, wie soll ich sagen, ja nicht das Gelbe vom Ei war, um es einmal salopp auszudrücken. Ich darf daran erinnern, es hat etliche Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren gegeben, vom Bundeskanzleramt über die Richtervereinigung oder die Vereinigung der Mitglieder des UVS, alle haben dort Stellungnahmen abgegeben, die in Wirklichkeit vernichtend waren. Wir haben dann gesehen, dass sich einiges geändert hat. Nichtsdestotrotz hat dieses Gesetz einige Mängel gehabt. Wir haben das Gesetz nicht umsonst schon mehrmals novelliert und der Verfassungsgerichtshof hat dieses Gesetz auch auf Grund einer Initiative der Opposition schon zwei Mal aufgehoben, und zwar ging es in diesem Gesetz durchaus auch um heikle Sachen, um es einmal so zu sagen.

 

Ich nehme zur Kenntnis, dass der Kollege Margulies, mein Vorredner, da angeregt hat, dass wir uns auch diesen § 3 beziehungsweise diese Richterbestellung noch einmal überlegen. Das nehme ich gerne auf, ich bin der Letzte, der das nicht auch gerne machen würde. Schauen wir einmal, aber ich glaube, vor der Wahl werden wir diesbezüglich nichts mehr zusammenbringen. Ich nehme es aber gerne auf. Es wäre nur schön gewesen, Herr Kollege, wenn wir uns das schon am Beginn der Gesetzwerdung dementsprechend überlegt hätten. Nachher kann man immer gescheiter werden. Nachher merkt man dann auch, welche Probleme es in der tatsächlichen Umsetzung gibt. Das haben Sie auch gesagt. Ich darf nur eines anmerken: Auch diese Bestimmung ist einmalig, die gibt es nur in Wien. Ja also, dass neben dem Personalausschuss dann noch eine eigene Hearing-Gruppe, oder wie das heißt, dann eingeführt wird mit dem Problem, das wir schon vom Kollegen Ulm dargestellt bekommen haben, dass eben vier Richter bestellt worden sind und von den Bestgereihten oder von den Dreier-Vorschlägen des Personalausschusses des Gerichts, wo man sich denken kann, na ja, die werden ja doch den besten Zugang dazu haben, davon wurde nur einer genommen. Der Kollege Ulm hat es schon zitiert oder hat es schon dargestellt, das war auch in der Öffentlichkeit. Das heißt, man braucht ja keine Angst zu haben, dass man da irgendwas aus einem vertraulichen Akt der Landesregierung zitiert. Das war ja auch schon in den Medien, zumindest im „Standard“ ist das gestanden, dass es da eben, sagen wir so, Divergenzen zwischen dem, was der Personalausschuss wollte, und dem, was dann die Landesregierung beschlossen hat, gegeben hat.

 

In dem Zusammenhang, wie gesagt, hat Kollege Ulm das Problem ganz richtig dargestellt. Nur einen Hinweis kann ich mir nicht verkneifen, lieber Wolfgang: Die ÖVP hat in der Landesregierungssitzung zugestimmt.

 

Also das nur dazu. Das ist vielleicht dann nicht ganz so glücklich gewesen. Wir haben dagegen gestimmt. Ich glaube, wir haben sogar einen Absetzungsantrag gestellt. Ich glaube, das darf ich jetzt sagen, ohne dass ich irgendwelche Vertraulichkeiten breche. Also wir haben das Problem erkannt und dementsprechend auch dagegen gestimmt. Das ist Vergangenheit. Wie gesagt, für die Zukunft, vielleicht bringen wir es zusammen, hier bessere Lösungen als die jetzigen zu finden.

 

Ich habe auch schon gesagt, der Verfassungsgerichtshof hat die Bestimmung hinsichtlich der Landesrechtspfleger gehoben. Auch hier wäre es schön, wenn wir das zusammenbringen, und zwar noch bis zum 31.12.2015, dass man da eine Gesetzwerdung zusammenbringen muss. Auch bei aller Kritik, und die Kritik habe ich ja schon oftmals geäußert und dargelegt: Das war kein Ruhmesblatt, die Gesetzwerdung, und das war auch einmalig in ganz Österreich. Ich glaube, so oft novelliert wie unser Gesetz und auch wie unser Dienstrechtsgesetz, heute haben wir wieder eine Novellierung des Dienstrechtsgesetzes, wurde das in keinem anderen Bundesland vorgenommen und auch im Bund nicht. Es gibt ja auch zwei Verwaltungsgerichte, also das ist schon hausgemacht und das zeigt schon auch ein bisschen, was das heißt, das zeigt sehr deutlich den Versuch der Politik, so interpretiere ich das, auf die Gerichtsbarkeit Einfluss zu nehmen, und genau das sollte es in Wirklichkeit nicht sein, meine Damen und Herren! Das gebe ich Ihnen heute nur mit auch in der Sitzung. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Ich möchte aber auch, und der Kollege Ulm hat das ja schon anmerken lassen, betonen und der Herr Kollege Stürzenbecher wird uns da ja noch seine Sicht der Dinge darstellen, dass es da grundsätzlich, glaube ich, eine gute Gesprächsbasis gibt, auch insbesondere mit dem

 

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