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Landtag, 40. Sitzung vom 02.07.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 22 von 53

 

Personen, die auf diesen Vorschlägen aufscheinen. Ich glaube, es wäre dann zumindestens richtig, diese Bestimmungen im § 3 mit Vorschlägen zu ersetzen, die für die Landesregierung nicht bindend sind. Wir wollen aber natürlich bindende Vorschläge an die Landesregierung, weil sich ja die Landesregierung und der Magistrat nicht aussuchen können sollen, wer sie überprüft.

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf zum Ende meinen Dank aussprechen, meinen Dank an die Mitarbeiter des Verwaltungsgerichtes Wien, an den Herrn Präsidenten dafür, dass er mit derart sicherer und besonnener Hand dieses Schiff da auf den ersten Wegen gesteuert hat. Ich freue mich darüber, dass wir über ein Verwaltungsgericht verfügen, das uns sicherlich mehr Rechtsschutz, mehr Rechtssicherheit und mehr Rechtsstaatlichkeit in unser Bundesland bringt. Ich bedanke mich für die Arbeit, für den Tätigkeitsbericht und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Als Nächster zum Wort gemeldet hat sich Herr Abg Dipl-Ing Margulies. Bitte, Herr Abgeordneter

 

11.06.32

Abg Dipl-Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus)|: Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich freue mich heute, kürzer als ursprünglich gedacht, nachdem Kollege Ulm mir einiges vorweg genommen hat und ich deshalb nicht alles wiederholen muss, auch einige dankende Worte auf der einen Seite an das Verwaltungsgericht und die Arbeit des Verwaltungsgerichts, des Präsidenten und der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen richten zu können und gleichzeitig ganz kurz auch einen Problembereich aufzugreifen, den auch mein Kollege Ulm vorher angesprochen hat, unter anderem eben auch die Frage der Bestellung. Ich sage bewusst jetzt. nicht aus einer Sicht, wo ich glaube, dass jetzt SPÖ-nahe oder magistratsnahe Menschen bestellt wurden, sondern vielmehr dass ich glaube, dass wir tatsächlich gemeinsam nach der Wahl möglicherweise oder sinnvollerweise in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe selbstverständlich auch unter Einbeziehung des Herrn Präsidenten uns darüber unterhalten sollen, wie ein wirklich effektiver Bestellmodus zu machen ist, insbesondere wenn zum Beispiel vier Richter gleichzeitig zu bestellen sind, die Ausschreibung eigentlich auch gleichwertige Posten vorsieht und dann unterschiedliche Dreier-Vorschläge kommen. Ihr wisst ja, eigentlich müsste jeder Erstgereihte überall erstgereiht sein. Ja, und da geht es meines Erachtens darum, auch um Redundanzen zu verhindern, und es ist doch das Auswahlverfahren der Stadt Wien unseres Erachtens nach nicht schlecht, aber es ist redundant, wenn unterschiedliche Ausschüsse, unterschiedliche Gremien eigentlich dasselbe machen. Darüber sollten wir gemeinsam nach der Wahl, unabhängig davon, wer letztendlich wo in welcher Regierung sitzt, gemeinsam reden, um zu versuchen, einen Bestellmodus zu entwickeln, der der Stadt Wien und dem Landesverwaltungsgericht wirklich dienlich erscheint. In diesem Sinne könnte man sogar die Arbeit tatsächlich noch etwas weiter fassen, weil man nach einem Jahr Stärken und Schwächen erkennt und in diesem Sinne die Tätigkeit des Landesverwaltungsgerichts einer Evaluierung gemeinsam unterziehen, wo man sich wirklich anschaut, was kann man noch besser machen und was hat super funktioniert. Das wäre eigentlich eine Entwicklung, die aus unserer Sicht durchaus vorstellbar ist, um die positive Entwicklung, die generell mit der Einführung des Landesverwaltungsgerichts und den dem Landesverwaltungsgericht übertragenen Aufgaben eingeleitet wurde, weiter fortzusetzen.

 

In diesem Sinne möchte ich mich nochmals bei Ihnen und Ihrem Team bedanken und freue mich über den Tätigkeitsbericht, der vorgelegt wurde. Ich danke sehr. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Als Nächster zum Wort gemeldet hat sich Herr Abg Mag Kowarik. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

11.09.43

Abg Mag Dietbert Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Danke, Herr Präsident! Frau Landesrätin! Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

 

Der Tätigkeitsbericht von unserem Verwaltungsgericht Wien, wir haben es schon gehört, liegt zum ersten Mal für das Jahr 2014 vor. Ich habe, und so wie ich annehme, auch meine Vorredner und mein Nachredner, den Bericht aufmerksam studiert.

 

Er ist sehr interessant, ist gut dargestellt und man hat nach dem Studium dieses Berichts tatsächlich den Eindruck, dass dieses Gericht funktioniert, gut funktioniert. Das kommt meines Erachtens nicht zuletzt auch hinsichtlich der Anführung bezüglich Beschwerde und Revisionen der Gerichtshöfe öffentlichen Rechts zum Ausdruck. Es gibt dann noch den Rechtsweg an die Gerichtshöfe öffentlichen Rechts, den Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof. Also was da dargestellt ist, ist, glaube ich, durchaus in der Norm und entspricht oder zeigt an und für sich auch die qualitativ gute Arbeit des Gerichts. Auch Fristsetzungsanträge an den Verwaltungsgerichtshof hat es zwölf gegeben. Das sind zwölf zu viel, aber ich glaube, das ist an und für sich eine gute Zahl und kann sich sehen lassen, um es einmal so zu sagen.

 

Es wird in dem Tätigkeitsbericht, wie gesagt, sehr gut die Arbeit dargestellt. Es wird über die Tätigkeit der diversen Organe des Gerichts berichtet. Es wird aber auch, und das sollte für uns, die wir hier als Landesgesetzgeber diesen Bericht diskutieren, interessant sein, nämlich auch die Bitte oder den Verweis des Gerichts oder der Hinweis des Gerichts an den Landesgesetzgeber, wo vielleicht noch Änderungen der gesetzlichen Vorgaben notwendig sind oder von Vorteil sind. Ich darf da insbesondere einmal die Seite 5 erwähnen, was das Dienstrechtsgesetz betrifft. Da darf ich zitieren, da steht: „Unklarheiten beziehungsweise eine uneinheitliche Anwendung des Gesetzes finden sich nach wie vor im Bereich der Berücksichtigung der Ausbildungs- und Vordienstzeiten. Um unnötige und zeitaufwändige Dienstrechtsverfahren zu vermeiden wird daher angeregt, auch für die verbleibenden Problembereiche klare gesetzliche Regelungen vorzusehen beziehungsweise die betreffenden Bestimmungen einheitlich anzuwen

 

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