Landtag, 38. Sitzung vom 27.03.2015, Wörtliches Protokoll - Seite 41 von 64
er selbstverständlich den Zusatzantrag zur Abstimmung bringen. Es ist alles ganz klar auf Grund der Stadtverfassung. Es ist leider nicht alles sehr klar auf Grund der in Wien gelebten Realverfassung!
Darum war es sinnvoll, dass die GRÜNEN diesen Antrag zur Klarstellung einbringen. Ich glaube auch, dass diese Debatte sehr notwendig war. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie von Abg Dr Wolfgang Aigner.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Dipl-Ing Margulies. - Bitte, Herr Diplom-Ingenieur.
Abg Dipl-Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus): Herr Präsident! Frau Berichterstatterin! Meine Damen und Herren!
Nachdem schon in den bisherigen Wortmeldungen zur Geschäftsordnung eigentlich alle Geschäftsordnungsanträge angesprochen und diskutiert wurden und ich denke, jeder daran Interesse hat, jetzt in die Wahlrechtsdebatte einzusteigen, mache ich es ganz kurz. Ich ziehe die beiden noch verbliebenen Geschäftsordnungsanträge im Namen aller AntragstellerInnen zurück und übergebe dies dem Präsidenten. - Danke sehr. (Abg Dipl-Ing Martin Margulies, auf dem Weg zurück zu den Sitzreihen: Der Präsident wird das zu schätzen wissen!)
Präsident Prof Harry Kopietz: Damit es jeder hört, ich muss erst einmal vergleichen, ob die gleichen Unterschriften darauf sind. So einfach ist es ja nicht.
Aus gutem Grund unterbreche ich einmal die Landtagssitzung für eine Präsidiale.
(Unterbrechung der Sitzung von 13.26 bis 13.34 Uhr.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Ich darf bitten, die Plätze wieder einzunehmen.
So, ich nehme die Tagesordnung wieder auf.
Die Präsidiale ist einstimmig zum Schluss gekommen und das wurde auch vom Verfassungsdienst so bestätigt, dass es zu keiner weiteren Maßnahme mehr kommen muss, wenn ein Antrag von den Antragstellern zurückgezogen wird.
Wir kommen damit zur Postnummer 3. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Gemeindewahlordnung der Stadt Wien hinsichtlich der Frist für Wahlkarten geändert wird. Ich bitte die Frau Amtsf StRin Frauenberger, diese Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich bitte um Zustimmung zur Änderung des Gesetzes über die Gemeindewahlordnung hinsichtlich der Frist für Wahlkarten. Danke.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Wir kommen damit zur Verhandlung. Ich schlage vor, gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Gibt es dagegen einen Einwand? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen und die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Dr Ulm. - Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Stadträtin! Sehr verehrte Damen und Herren!
Es geht bei diesem Poststück um die Verkürzung der Wahlkartenfrist, etwas, dem meine Partei selbstverständlich zustimmen wird.
Ich glaube aber auch, dass es jetzt der geeignete Ort ist, um einen Zusatzantrag einzubringen. Und zwar darf ich den nicht nur in meinem Namen, sondern auch im Namen der Abgen Dr Aichinger, Mag Gudenus und Mag Kowarik einbringen, und zwar betreffend Novellierung der Wiener Gemeindewahlordnung, geänderte Bestimmung im Ermittlungsverfahren. - Bitte, Herr Präsident. (Der Redner übergibt dem Präsidenten den Zusatzantrag.)
Der Zusatzantrag ist eingebracht. Es hat sich seit meiner letzten Wortmeldung nichts geändert. Ich weiß nicht, ob Sie den Antrag zulassen werden oder nicht. Aber nachdem jetzt eine Mehrheit von ÖVP, FPÖ und GRÜNEN nicht mehr besteht, glaube ich, dass die Wahrscheinlichkeit klar gestiegen ist, dass Sie ihn zulassen könnten. Ich meine, dass ich daher auf die Frage der Zulässigkeit gar nicht besonders eingehen sollte.
Ich glaube, dass es nur recht und billig ist, wenn nun endlich das passiert, wozu sich drei Fraktionen im Notariatspakt verpflichtet haben.
Präsident Prof Harry Kopietz (unterbrechend): Herr Abgeordneter, ich ersuche Sie, Ihren Vortrag kurz zu unterbrechen.
Nachdem ich einige wichtige Punkte des Zusatzantrages lesen konnte, ist mir völlig klar, dass der eingebrachte Abänderungs- und Zusatzantrag, wie Sie bereits auch selber erwähnt haben, keinen konkreten Bezug, nämlich weder inhaltlich noch systematisch, zum eingebrachten Gesetzesantrag hat. (Heiterkeit bei ÖVP und FPÖ.) Er ist daher nicht zulässig und kann in die Verhandlung nicht einbezogen werden, auch nicht in die Wortmeldungen. (Aufregung bei ÖVP und FPÖ. - StR Mag Manfred Juraczka: Wie bitte?)
Bitte, Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.
Abg Dr Wolfgang Ulm (fortsetzend): Herr Landtagspräsident, es ist für mich in keiner Weise nachvollziehbar, dass dieser Zusatzantrag nicht zum vorliegenden Geschäftsstück passen sollte. Da gibt es sogar einen Paragraphen, der in beiden Bereichen behandelt wird, nämlich der § 85. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und von Abg Dr Wolfgang Aigner.)
Der § 85 findet sich in der Novelle, die jetzt behandelt werden soll, und der § 85 findet sich in unserem Zusatzantrag. Ich kann daher absolut nicht verstehen, wie es da keinen Zusammenhang geben könnte! (Beifall bei der ÖVP und von Abg Dr Wolfgang Aigner.)
Aber es kann ja nicht nur an diesem einzigen Paragraphen liegen. Es geht um das Ermittlungsverfahren. Es geht um ein Hauptstück in dieser Gemeindewahlordnung. Sie wollen bei diesem Poststück eine Veränderung im V. Hauptstück dieser Gemeindewahlordnung haben. Nichts anderes wollen wir auch haben, eine Veränderung im V. Hauptstück dieser Gemeindewahlordnung, indem wir Bestimmungen für ein Ermittlungsverfahren vorsehen, welches ein Verhältniswahlrecht implementiert, so wie es auch die Bundesverfassung vorsieht. Nicht mehr und nicht weniger wollen wir, sehr verehrte Damen und
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