Landtag, 38. Sitzung vom 27.03.2015, Wörtliches Protokoll - Seite 10 von 64
Das Vergabeverfahren wurde im Juli 2013 von Wiener Wohnen widerrufen, und zwar deshalb, weil bei Los 1 und 3 jeweils nur ein Angebot eingelangt war, die angebotenen Preise in allen drei Losen deutlich über der von Wiener Wohnen erstellten Kostenschätzung lagen und bei alleiniger Beauftragung der Leistung von Los 2 keine Notdienstleistungen bei Gasgebrechen zur Verfügung gestanden wären. Von Wiener Wohnen wurde daher eine sofortige Überarbeitung der Ausschreibung ohne Notdienstleistung bei Gasgebrechen vorgenommen. Mit der neuen, geänderten Ausschreibung, welche die Wohnhausanlagen aller Wiener Gemeindebezirke in 37 Lose unterteilt hat, sollten mehr Firmen angesprochen und dadurch ein stärkerer Wettbewerb erzielt werden. Mit der Konsequenz, dass wir natürlich erreichen wollten, dass eine Kostensenkung – die für die Mieterinnen und Mieter relevant ist – durchgesetzt wird.
Die Angebotseröffnung des zweiten Vergabeverfahrens erfolgte im Oktober 2013. An diesem Verfahren beteiligten sich 19 Firmen. Als Arbeitsbeginn für die Prüfung und Durchführung notwendiger Dichtstellungsarbeiten an Gasanlagen in den Wohnbauten war von Wiener Wohnen in der Ausschreibung das 2. Quartal 2014 festgelegt. Bei der Ausschreibung sollten alle Wohnhausanlagen, welche mit dem Energieträger Gas versorgt werden, innerhalb von 4 Jahren überprüft und dichtgestellt werden. Beim zweiten Vergabeverfahren lagen lediglich bei 5 der 19 Angebote die Preise unter der Kostenschätzung von Wiener Wohnen, welche als oberstes Kostenlimit angesehen wurde. Eine Vergabe an Firmen mit Angeboten oberhalb der Kostenschätzung wurde daher von Wiener Wohnen nicht in Betracht gezogen. Drei der fünf Angebote mussten von Wiener Wohnen wegen nichtplausibler Preisgestaltung und aus formalen Gründen aus dem Verfahren ausgeschieden werden.
Von Wiener Wohnen wurde daher nur an zwei Firmen für elf Lose Ende April 2014 der Zuschlag erteilt, als Leistungsbeginn wurde im Auftragsschreiben an die Firmen von Wiener Wohnen der 19. Mai 2014 festgelegt. Für die restlichen 26 Lose lagen nur Angebote vor, die oberhalb der Kostenschätzung Wiener Wohnens waren, sodass das zweite Vergabeverfahren bei diesen Losen neuerlich aus wirtschaftlichen Gründen von Wiener Wohnen widerrufen wurde. Mittlerweile sind aber sämtliche Ausschreibungsverfahren erfolgreich abgeschlossen.
Sie sehen also, Herr Abgeordneter, es liegt nicht daran, dass Wiener Wohnen da nicht will, sondern dass wir ein sehr strenges Vergabegesetz haben, an dem wir uns natürlich orientieren und orientieren müssen, und dass wir zusätzlich natürlich auch bei der Kostenschätzung sehr gewissenhaft prüfen, ob es zu keiner Mehrbelastung von Mieterinnen und Mietern kommt.
Und ich möchte noch einmal betonen: Die Sicherheit der Wohnhausanlagen und jene der Mieterinnen und Mieter war zu keinem Zeitpunkt gefährdet.
Präsident Johann Herzog: Danke, Herr Stadtrat. Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Abg Dr Günther. – Ich ersuche darum.
Abg Dr Helmut Günther (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Stadtrat! Die Überprüfungen beziehungsweise die Ausschreibung und die Überprüfung sollten ja einen Garant dafür darstellen, dass Gasgebrechen so wenig als möglich passieren. Das ist einmal die Grundvoraussetzung. Jetzt lesen wir immer wieder in den Medien von Gasgebrechen und davon, dass Straßen gesperrt werden mussten. Das wird nicht immer eine Wohnhausanlage von Wiener Wohnen sein, aber Gasgebrechen sind in Wien – sage ich jetzt bösartig – fast etwas Übliches, das passiert immer wieder einmal. Gibt es bei Wiener Wohnen Aufzeichnungen darüber, wie viele Gasgebrechen es in den letzten Jahren waren, die repariert werden mussten und die vielleicht auch deshalb passiert sind, weil die Anlage eben zehn bis zwölf Jahre nicht überprüft wurde?
Präsident Johann Herzog: Herr Stadtrat.
Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Sie haben jetzt selbst in Ihrer Anfrage als Beispiel Gasgebrechen angeführt, die auf der Straße stattfinden. Das hängt damit zusammen, dass viele Gasrohre auch älteren Datums und bei bestimmten Einwirkungen, bei starken Regenfällen, und so weiter besonders gefährdet sind. Wir haben eigentlich keine nennenswerten Gasgebrechen in den städtischen Wohnhausanlagen. Im Gegenteil, wir werden als Wiener Wohnen sehr stark gelobt, auch von den Wiener Rauchfangkehrern, dass wir auch bei der Betreuung der Anlagen in den jeweiligen Wohnungen vorbildlich vorgehen – wir haben da sehr strenge Kriterien und Vorgaben, sehr viel strenger als im privaten Wohnhausbereich. Die tragischen Vorfälle, die es mit Gas auch in Haushalten gibt, finden im Regelfall nicht in den Gemeindebauten, sondern im privaten Wohnhausbereich statt, bedauerlicherweise.
Wir haben mit den Gasinstallateuren, aber auch mit den Rauchfangkehrern in Wien ein besonders enges Einvernehmen, die uns immer wieder auch auf bestimmte Ereignisse aufmerksam machen. Deshalb können wir solche Schadensfälle weitgehend ausschließen.
Präsident Johann Herzog: Danke, Herr Stadtrat. Die 4. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dr Ulm. – Ich ersuche darum.
Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sie haben mir zwar eine umfangreiche Erklärung gegeben, warum zwischen 2011 und 2014 – also in immerhin drei Jahren – nicht mehr passiert ist, aber dazu muss ich Ihnen schon sagen: Der Erfolg zählt. – Wiener Wohnen hat es offenbar nicht zustande gebracht. Aber es ist traurig, dass das nicht gelungen ist, und letztendlich bleibt diese geringe Überprüfungsquote.
Untersuchungen haben ergeben, dass auch in städtischen Wohnhausanlagen bei den Steigleitungen im Ausmaß von 50 Prozent Undichtheiten festgestellt wurden. Ich frage Sie daher: Wie stellen Sie bei einer hohen Wahrscheinlichkeit von Undichtheiten, die es nach wie vor in städtischen Wohnhausanlagen gibt, sicher, dass es keine Gefährdung für die Mieter gibt?
Präsident Johann Herzog: Herr Stadtrat.
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