Landtag, 38. Sitzung vom 27.03.2015, Wörtliches Protokoll - Seite 9 von 64
mit mehr als 100 geförderten Eigentumswohngen ein solches, sehr praktikables und positives Modell darstellt.
Präsident Johann Herzog: Danke, Herr Stadtrat.
Wir kommen zur 4. Anfrage (FSP - 00843-2015/0001 - KVP/LM). Sie wurde von Herrn Dr Wolfgang Ulm gestellt und ist an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung gerichtet. (Die Instandhaltung und Überprüfung von Gasanlagen ist im Wiener Gasgesetz geregelt. Bereits im Jahr 2011 stellte das Kontrollamt fest, dass Wiener Wohnen die 12-jährige Frist für die Überprüfung der Gasanlagen in städtischen Wohnhausanlagen nicht einhält. Mit dem letzte Woche erschienenen Tätigkeitsbericht zur Überprüfung von Gasanlagen in städtischen Wohnhausanlagen musste der Stadtrechnungshof feststellen, dass Wiener Wohnen im Zeitraum 2011 bis April 2014 die Überprüfung der Gasanlagen lediglich in 10 von 1436 mit Gas versorgten Wohnhausanlagen durchgeführt hat. Die mittlerweile jahrzehntelang überfälligen Überprüfungen sind damit per April 2014 noch bei 1426 Wohnhausanlagen, das sind 99 Prozent der Wohnhausanlagen, offen. Für diese Säumigkeiten tragen Wiener Wohnen sowie der Wohnbaustadtrat die Verantwortung. Wie erklären Sie sich diesen Missstand?)
Ich bitte StR Dr Ludwig um Beantwortung.
Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Sehr geschätzter Abg Ulm!
Die Instandhaltung und Überprüfung von Gasanlagen ist unter anderem im Wiener Gasgesetz, im Gaswirtschaftsgesetz und anderen Richtlinien enthalten beziehungsweise definiert. In diesem Zusammenhang darf ich auf den aktuellen Stand der Technik hinweisen, wonach eine wiederkehrende Überprüfung der Gasanlage – darunter ist unter anderem die Gasleitungsanlage einer Wohnhausanlage zu verstehen – alle zwölf Jahre vorgeschrieben ist.
Wiener Wohnen hat bereits im 2. Halbjahr 2011, nachdem diese Richtlinie eingeführt worden ist, intensiv damit begonnen, die in einem im März 2012 veröffentlichten Kontrollamtsbericht aus 2011 aufgezeigten Handlungsempfehlungen hinsichtlich einer periodischen Überprüfung von Gasanlagen rasch und ohne Verzögerungen umzusetzen.
Selbstverständlich haben auch in der Vergangenheit immer wieder erforderliche Arbeiten an den Gasanlagen stattgefunden. So werden beispielsweise allein im Rahmen von Mieterwechsel in rund 10 000 Mietobjekten jährlich standardmäßig umfassende Gasleitungsüberprüfungen durchgeführt, ehe die Wohnungen an den nächsten Mieter oder die Mieterin übergeben werden. Zusätzlich werden im Bedarfsfall natürlich auch außerhalb der periodischen Überprüfungsintervalle notwendige Reparaturmaßnahmen durchgeführt.
Grundvoraussetzung für eine flächendeckende periodische Überprüfung von Gasanlagen ist jedoch die Planung und Durchführung eines verpflichtenden und umfassenden Ausschreibungsverfahrens gemäß dem Bundesvergabegesetz 2006. Die als Grundlage für dieses Ausschreibungsverfahren im Detail zu ermittelnden Leistungskriterien wurden bereits im Jahr 2012 im Rahmen eines Pilotprojektes in neuen Wohnhausanlagen festgelegt. Im Anschluss daran hat Wiener Wohnen die erforderlichen Ausschreibungsunterlagen vorbereitet und das Ausschreibungsverfahren auch gestartet. Ein Zuschlag der ersten Lose erfolgte Mitte 2014. Seither sind die Überprüfungsarbeiten voll im Gange.
Mittlerweile sind sämtliche Ausschreibungsverfahren erfolgreich abgeschlossen. In einer ersten Tranche fand bis März 2015 – also bis jetzt – die Überprüfung von insgesamt 50 Wohnhausanlagen statt, weitere 280 Gemeindebauten werden bis Ende des Jahres überprüft. Zusätzlich werden in all jenen Wohnhausanlagen, in denen umfassende Sanierungen stattfinden, die Gasüberprüfungen im Rahmen dieser Sanierungsarbeiten durchgeführt. Derzeit finden in 51 städtischen Wohnhausanlagen Sanierungen statt. Für weitere 49 Gemeindebauten fällt noch heuer der Startschuss. Somit werden die periodischen Überprüfungsarbeiten bis Jahresende bei mehr als einem Viertel aller mit Gas versorgten städtischen Wohnhausanlagen erfolgt sein.
Der Leistungszeitraum für die flächendeckende Überprüfung sämtlicher Wohnhausanlagen wurde im Rahmen der Ausschreibung auf vier Jahre limitiert. Festhalten möchte ich aber ausdrücklich, dass – und dies kann auch von den entsprechenden Berichten des Stadtrechnungshofes abgeleitet werden; wir haben ja auch gestern unter Ihrem Vorsitz eine Sitzung des Stadtrechnungshofes gehabt – es zu keinem Zeitpunkt Gefahr in Verzug gegeben hat, weder für die Wohnhausanlagen noch für die Mieterinnen und Mieter.
Präsident Johann Herzog: Danke, Herr Stadtrat, für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dr Ulm. – Ich ersuche darum.
Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Stadtrat! Es gibt 1 436 mit Gas versorgte städtische Wohnhausanlagen. Wir wissen seit dem Jahr 2011, dass die notwendigen und gebotenen Überprüfungen nicht stattgefunden haben. Man hat dann begonnen oder versucht, diese Überprüfungen nachzuholen, und hat das im Zeitraum 2011 bis April 2014 nur bei 10 Wohnhausanlagen geschafft – das ist ungefähr 1 Prozent von diesen 1 436 Betroffenen, ein eklatant niedriger Anteil. Wieso ist es nicht gelungen, hier zu einer rascheren Überprüfung zu kommen?
Präsident Johann Herzog: Herr Stadtrat, ich ersuche um Beantwortung.
Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Es ist eine interessante Zusatzfrage. Ich muss nur leider da jetzt ein bisschen ausholen, Sie verzeihen mir das, aber ich möchte doch sehr tiefgehend auf Ihre Zusatzfrage eingehen: Um Überprüfungen gemäß dem aktuellen Stand der Technik für alle städtischen Wohnhausanlagen sicherzustellen, hat Wiener Wohnen für die Vergabe eines Dienstleistungsvertrages betreffend die Prüfung und Durchführung notwendiger Dichtstellungsarbeiten an Gasanlagen in den entsprechenden Wohnbauten im Februar 2013 ein offenes Verfahren, ein Preisangebotsverfahren durchgeführt. Das Vergabeverfahren für sämtliche Wohnhausanlagen von Wiener Wohnen war in drei Lose unterteilt.
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