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Landtag, 2. Sitzung vom 17.12.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 84 von 85

 

hingegen nahezu unverändert. Das Geld vom Bund ist auch insofern nachdrücklich zu fordern, weil Wien hier ohnehin besonders engagiert ist. Die Bundesländer werden zum Beispiel aufgefordert, dafür zu sorgen, dass ab dem Kindergartenjahr 16/17 auch für die Vierjährigen der Besuch einer Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtung kostenlos oder nach sozial gestaffelten Tarifen ermöglicht werden soll. Nun, wie wir alle wissen, sind wir da schon einen wesentlichen Schritt weiter. Mit dem Gratiskindergarten haben wir dafür gesorgt, dass nicht nur die Fünfjährigen oder eben die Vierjährigen kostenlos in den Kindergarten gehen können, sondern alle, und auch nicht nur halbtags. Das spart Familien bis zu 3.000 EUR im Jahr und ist eine echte Betreuungsunterstützung für die Eltern und eine wesentliche Bildungsförderung für die Kinder. Durch Maßnahmen wie diese ist es heute in Wien schon so, dass über 92 Prozent aller 4-Jährigen in den Wiener Kindergärten sind, und das muss uns erst einmal ein Bundesland nachmachen.

 

Also könnte der Bund meiner Meinung nach ruhig noch einen Schritt weitergehen und auf die besonderen Bedürfnisse einer wachsenden Großstadt mit einer höheren Bezuschussung auch eingehen. Und auch über die angestrebte Erweiterung der Kindergartenpflicht auf die Vierjährigen können wir durchaus diskutieren. Aber auch da werden wir genau darüber sprechen müssen, wie es um die Höhe der Zuschüsse von Seiten des Bundes bestellt ist, weil es kann nicht sein, dass nur, weil wir den Gratiskindergarten haben, und das dann verpflichtend ist, wir die Kosten alleine zu tragen haben.

 

Um das noch zu verdeutlichen, im Jahr 2014/2015 hat der Bund das verpflichtende letzte Kindergartenjahr in Wien mit rund 15,5 Millionen EUR bezuschusst. Ungefähr in dem Bereich werden wir uns auch in den nächsten drei Jahren bewegen. Dem gegenüber stehen aber Investitionen der Stadt Wien für die 5- bis 6-jährigen Kinder im Ausmaß von rund 129 Millionen im städtischen und privaten Bereich. Das verdeutlicht ganz klar die Notwendigkeit, dass insbesondere auf Grund des starken Bevölkerungswachstums in unserer Stadt eine Erhöhung des Bundeszuschusses dringend notwendig wäre.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da das für heuer wohl meine letzte Rede hier sein wird, möchte ich Ihnen als überzeugter Atheist schöne gesetzliche Feiertage wünschen. Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Die Debatte ist geschlossen. Die Frau Berichterstatterin hat verzichtet.

 

18.14.34Wir kommen zur Abstimmung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die dieser Vereinbarung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen der GRÜNEN, der SPÖ, der ÖVP und der NEOS angenommen. Ich danke sehr.

 

18.14.51Postnummer 5 betrifft eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung. Ich ersuche die Frau Berichterstatterin, Frau Amtsf. StRin Mag. Wehsely, die Verhandlung einzuleiten.

 

18.15.07

Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Sonja Wehsely: Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich ersuche um Zustimmung. Es geht hier insbesondere um die Erhöhung der Tagsätze für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Und hier nur gleich ex ante zur Klarstellung: Die Beträge, die hier vorgesehen sind und die hier beschlossen werden, dienen natürlich nicht dazu, sie den Minderjährigen zu geben, sondern das ist der Tagsatz, den die Einrichtung bekommt (Abg. Dominik Nepp: Die roten Einrichtungen!), um minderjährige Flüchtlinge zu betreuen.

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Herr Abg. Haslinger zum Wort gemeldet.

 

18.15.47

Abg. Gerhard Haslinger (FPÖ)|: Danke, Herr Präsident. Hoher Landtag!

 

Das ist mir durchaus bekannt, Ihre einleitenden Worte, und meine Rede wird sich auch nicht darauf beziehen, dass es die Betroffenen selbst bekommen. Ich sage einmal, Grundversorgung und Bundesbetreuung sind nicht schlecht. Fremde bekommen hier Geld, die keinen rechtmäßigen Aufenthaltstitel in Österreich haben, und man muss es finanzieren. Das gehört geregelt, und das wird in diesen zwei Gesetzen gemacht.

 

Jetzt geht es um Erhöhungen in der Grundversorgung. Dagegen sprechen wir uns aus, und ich möchte das kurz begründen.

 

Es ist nämlich so, wie es die Frau Stadträtin jetzt gesagt hat, eine deutliche Erhöhung bei den unbegleiteten Minderjährigen. Da gibt es ein Problem. Es hört sich dramatisch an, wenn junge Menschen ohne Eltern, ohne Bekannte, Verwandte ihr Land verlassen und woanders hingehen müssen. Aber die Wirklichkeit schaut anders aus. Das weiß die Polizei, das weiß auch, glaube ich, die MA 11, das wissen Sie. Entweder gibt man sich als Minderjähriger aus, weil man keine Dokumente hat, oder man hat Dokumente, die echt sind und man ist tatsächlich minderjährig, dann ist man nicht unbegleitet, sondern gibt das oft vor. Da gibt es eindeutige Erhebungen, Erkenntnisse dazu, es gibt Kontakte. Und wenn hier diese unbegleiteten Minderjährigen dann tatsächlich Fuß fassen konnten, dann haben sie immer wieder Kontakt zu den verloren gegangenen Eltern und Verwandten und holen diese nach.

 

Ein weiterer Punkt, warum wir gegen diese Erhöhung sind, ist auch, es werden jetzt Unterkünfte gesucht. Für die Unterbringung und Miete gibt es Erhöhungen. Wenn man nach Deutschland schaut, so werden dort die Mietverträge aufgekündigt, um Flüchtlinge unterzubringen, weil sie ganz einfach für den Vermieter mehr Geld bringen. Diese Tendenz ist offenbar jetzt in Wien oder in Österreich auch schon bemerkbar. Da werden alte Objekte, die offenbar für normale Vermietungen unbrauchbar sind, angekauft, ein bissel restauriert, als Notquartiere hergerichtet und dann zur Verfügung gestellt, weil eben die Quartiere natürlich enden wollend sind, und man weiß ja, wo die Leute derzeit überall untergebracht werden müssen.

 

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