Landtag, 2. Sitzung vom 17.12.2015, Wörtliches Protokoll - Seite 68 von 85
StR Mag. Gernot Blümel, MBA: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bürgermeister!
Vielen Dank für die doch recht ausführliche Beantwortung unserer Fragen. Ein bisschen salopp zusammengefasst heißt es, eh alles okay (Lhptm Dr. Michael Häupl: Sehr salopp!), sehr salopp. Das kann wahrscheinlich nur auf dem aktuellen Kenntnisstand der Stadt Wien beruhen. Deswegen bin ich sehr froh, dass sich die Stadt Wien dazu durchgerungen hat, jetzt eine Studie in Auftrag zu geben gemeinsam mit dem Herrn Prof. Aslan, der gerade wieder die Tribüne verlassen hat. Es war ja schön, dass er da war. Vielleicht wenn wir die Anfrage dann am Ende der Studie wieder stellen, ist der Kenntnisstand erweitert, und wir bekommen vielleicht einige konkretere Angaben. Denn eines müsste uns nach dieser Debatte in den letzten Tagen und Wochen schon bewusst sein, nämlich dass es offenbar doch da und dort Probleme gibt und manchmal man ein bissel den Eindruck hat, dass Realitätsverweigerung betrieben wird. Die Diskussion hat ans Licht gebracht, dass diese Vorstudie von Prof. Aslan doch einige erschreckende Erkenntnisse aufzeigt, nämlich dass es sowas wie Parallelgesellschaften in Kindergärten offenbar doch in Wien gibt, dass die Vermittlung der Inhalte oft nicht in deutscher Sprache erfolgt, dass da und dort auch religiöse Riten über staatlichem Recht in der Vermittlung stehen. Und das betrifft offenbar einige 1.000 Kinder, 10.000 sind in dieser Vorstudie festgehalten worden.
Und was mittlerweile ein Faktum ist, ist, dass es auch so etwas wie einen Förderskandal gibt, wo es bereits eine erweiterte Ermittlung der Staatsanwaltschaft gibt, wo es um 1,8 Millionen EUR für islamische Kindergärten geht, die offenbar zweckwidrig verwendet wurden. Die Stadtregierung hat in den letzten Monaten doch einiges an Energie aufgewandt, diese Aspekte nicht hochzuspielen, um es so zu formulieren. Und, Frau Stadträtin, die gerade nicht da ist, ich habe hier das Interview von Ihnen aus der „Presse“ vom 26. November, wo die Antwort von Ihnen war: „Es gibt keine islamischen Kindergärten, weil sich alle an den Wiener Bildungsplan halten müssen, sprich, es darf dort keinen Religionsunterricht geben.“ Da kann man nur sagen, das ist bestenfalls zynisch gemeint und wohl doch ein bissel an der Realität vorbeiargumentiert. (Beifall bei der ÖVP.)
Es gibt aber einen zweiten Aspekt in dieser gesamten Debatte, der mir noch ein bissel zu wenig hervorgehoben worden ist, und zwar dass es insgesamt wohl auch um ein grundsätzlicheres Problem geht. Es geht um die Grundprinzipien des Zusammenlebens in unserer Gesellschaft, die schon einige Male adressiert worden sind in den letzten Sitzungen, wie etwa individuelle Freiheit, die Gleichheit der Geschlechter vor dem Recht, Selbstbestimmung und Religionsfreiheit. Das sind Fakten, die in unserer Verfassung über die Menschenrechte verankert sind. Die sind Gesetz. Sie sind aber vor allem auch, und das ist der Punkt, den ich machen möchte, Ausdruck unserer Wertehaltung, und Werte müssen auch gelebt werden, sonst laufen sie Gefahr, abgeschafft zu werden oder nicht mehr da zu sein. Auch wenn sie mittlerweile Gesetz geworden sind, Verfassungsgesetz, allgemein anerkannte Menschenrechte, so sind sie doch Ausdruck und Ausgang einer langen Wertedebatte über die Ideen der Aufklärung, die irgendwann einmal Gesetz geworden sind. Und ich habe manchmal den Eindruck, dass, nur weil etwas Gesetz ist, braucht man nur den Buchstaben dieses Gesetzes zu folgen und dann passt alles. Da vergisst man, dass es eine Wertehaltung ist, die in der Legislative zum Ausdruck kommt, das heißt, nicht nur der Buchstabe des Gesetzes ist wesentlich, sondern auch der Sinn, den dieses Gesetz aussagt. Und das heißt eben auch, dass diese Werte gelebt werden müssen, sonst gehen sie unweigerlich verloren. (Beifall bei der ÖVP.)
Wenn immer mehr Menschen zu uns kommen, die eine andere Werteorientierung teilen, und wenn wir immer öfter über diverse Vorstudien oder Zeitungsberichte oder im persönlichen Erleben draufkommen, dass die Wertorientierung bis zu einem gewissen Grad nicht mehr Grundkonsens in unserer Bevölkerung ist, dann müssen wir auch stärker einfordern, dass diese Werthaltung, die sich über Jahrhunderte entwickelt hat, auch wirklich eingehalten wird. Und Sprachkurse oder was auch immer, Kurse beim Wiener AMS, wo Männer und Frauen getrennt unterrichtet werden, sind keine Förderung dieser Werthaltung, wo es auch darum geht, dass Männer und Frauen vor dem Gesetz gleich sind. Wenn getrennter Schwimmunterricht für Burschen und Mädels gegeben wird, dann fördert das auch nicht unsere Grundwertehaltung, das muss man einfach sagen. Und wenn man hört, dass islamische Kindergärten in Wien gefördert werden, wo sich eine Parallelgesellschaft entwickelt, dann entspricht das eben auch nicht dieser Grundwertehaltung.
Ich habe mir diese Vorstudie entsprechend angesehen und darf nur ein paar Aspekte davon herausheben. Auf der Seite 23 im Anhang ist von der gezielten Errichtung islamischer Inseln in der Gesellschaft die Rede. Da gibt es eine Homepage von einem Trägerverein, wo draufsteht: „Wir sind uns alle einig, dass unsere Kinder von klein auf in islamischer Umgebung und mit islamischer Erziehung aufwachsen müssen. Da wird durch das Bildungs- und Integrationszentrum bereits eine gute Grundlage gelegt. Mehr als tausend Kinder im Alter von zwei bis sechs werden in diesen Einrichtungen betreut, erzogen und islamisch gebildet.“ Und weiter heißt es dann: „Leider besuchen viele Kinder anschließend aus Mangel an islamischen Alternativen öffentliche Schulen ohne islamische Umgebung und Erziehung. Besonders groß und gefährlich ist die Lücke für 10- bis 15-Jährige.“ Ganz ehrlich, das ist die verschriftlichte Anleitung zum Erziehen von Parallelgesellschaften, und das kann es wohl nicht sein, dass das mit Steuergeld gefördert wird! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Ein weiterer sehr problematischer Punkt, der nicht dem Grundkonsens unserer Bevölkerung und dem Zusammenleben entspricht, ist die explizite Beförderung von religiösen Riten vor staatlichem Recht. Ebenfalls in dieser Vorstudie ist ein Auszug aus einer Gegenüberstellung von Scharia und weltlichem Gesetz von einer Per
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