Landtag, 2. Sitzung vom 17.12.2015, Wörtliches Protokoll - Seite 47 von 85
wann das eingeleitet werden kann, und so weiter. Auch da muss etwas verändert werden. Aus unserer Sicht gibt es da noch sehr viel zu tun. Auch im Hinblick auf die Stadtverfassung muss dementsprechend noch einiges überlegt und getan werden. – Auch diesbezüglich darf ich einen entsprechenden Antrag einbringen. (Beifall bei der FPÖ.)
Auch bezüglich der Vorzugsstimmen möchten wir, wie schon angesprochen, dass das zuerst einmal überfraktionell in einer Arbeitsgruppe breit erörtert wird, bevor wir dann nach Möglichkeit eine gemeinsame Fassung dazu finden. – Auch diesen Antrag darf ich einbringen. (Beifall bei der FPÖ.)
Zuletzt möchte ich einen Beschlussantrag bezüglich der – ich habe das unter Anführungszeichen gesetzt – nicht amtsführenden Stadträte einbringen. Nur ganz kurz dazu: Es geistern da immer gewisse Vorschläge herum. Aus meiner Sicht brauchen wir in diesem Zusammenhang den Bundesverfassungsgesetzgeber um gar nichts bitten und nicht bemühen. Es liegt bei uns selber, das durchzusetzen, was aus unserer Sicht heraus Sinn macht, nämlich das zurückzunehmen, was die SPÖ einstmals in ihrer Alleinregierung eingeführt hat.
Betreffend die amtsführenden Stadträte gemäß § 36, wenn mich nicht alles täuscht, der Stadtverfassung ist dann plötzlich unterschieden worden: Es gibt Stadträte, die ein Amt führen, und welche, die kein Amt führen. – Wir sagen, dass das, was im Art. 117 Abs. 5 B-VG steht, sehr wohl Sinn macht, und das wird auch in allen Städten und Gemeinden – wobei ich nicht weiß, wie viele es in Österreich gibt -, so angewendet. Das heißt, das wird in der kleinsten Gemeinde und in der größten Gemeinde, also bei uns, so angewendet, und wir glauben, dass das Sinn macht. Das ist ein gewisses Proporzsystem auf Gemeindeebene, und Wien ist nun einmal vor allem als Gemeinde strukturiert, das brauche ich Ihnen nicht zu erzählen. Es gibt da eine Mitwirkung an den Amtsgeschäften zumindest für Fraktionen, die eine entsprechende Stärke aufweisen.
Das heißt, wir könnten das selbst wieder rückgängig machen. Unsere Meinung der Freiheitlichen zu dem, was da herumgegeistert ist, ist eindeutig und auch durchgängig. Wir haben einmal – ich weiß gar nicht, wann das war – gemeinsam mit der ÖVP versucht, diese Regelung beim Verfassungsgerichtshof zu kippen. Das ist uns nicht gelungen. Der Verfassungsgerichtshof hat nämlich festgestellt – und das gilt es zu akzeptieren –, dass mit der Regelung in Wien diesem Art. 117 Abs. 5 B-VG Genüge getan ist. Damit müssen wir leben.
Aber diese nicht amtsführenden Stadträte sind nicht unsere Erfindung. Das muss auch einmal dazugesagt werden. Es wird in der Diskussion immer so dargestellt, als hätten wir uns darum gerissen, ein Amt zu haben, bei dem man – unter Anführungszeichen – nichts arbeiten muss, um es einmal salopp auszudrücken. – Nein! Ganz im Gegenteil: Natürlich muss man arbeiten! Wir wollen, dass unsere Vertreter in der Stadtregierung und in der Landesregierung auch ein Amt zugesprochen bekommen und, so wie in jeder anderen Gemeinde in Österreich auch, ein Amt zu führen haben und ein Amt führen können. Das wollen wir, und dazu stelle ich diesen Beschluss- und Resolutionsantrag. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren! Das Resümee lautet: Wir werden dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Prof. Harry Kopietz: So. Das ist ein mögliches Zitat, das man zitieren kann. - Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Dr. Stürzenbecher.
Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!
Wir beschließen heute endlich einen sehr guten Kompromiss betreffend ein neues Wahlrecht. Dieser Kompromiss bezieht sich, wie von Vorrednern schon ausgeführt, auf die Wahlzahl für die Vergabe und Festlegung von Grundmandaten.
Ich finde, das ist politisch wirklich ein guter Kompromiss. Wie man ja auch feststellen konnte, halten wir in dieser Frage das geltende Recht nach wie vor für besser. Die Grünen halten eine komplette Änderung für besser. Deshalb haben wir uns in der Mitte getroffen, und ich glaube, damit kann man als Demokrat zufrieden sein, und damit haben wir vor allem den Kopf wieder frei für wirklich wichtigere Themen, die es in dieser Stadt gibt. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ. – Abg. Armin Blind: Demokratie ist also nur Nebensache!)
Nur damit es auch gesagt wird: Wir verbessern auch einige andere Punkte neben dieser Wahlzahlsache. Es gibt auch eine neue Regelung des Berichtigungs- und Beschwerdeverfahrens zur Berichtigung des Wählerverzeichnisses im Zusammenhang mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Ferner gibt es auch eine Angleichung der Wahlausschlussgründe für das passive Wahlrecht an die Regelung der Bundeswahlen.
Außerdem wird der letztmögliche Zeitpunkt zur Einbringung von Wahlvorschlägen analog der Praxis bei den Bundeswahlen vorverlegt.
Und dann haben wir weiters die Regelung in der Europawahlordnung betreffend die Abgabemöglichkeit von benützten Briefwahlkarten in jedem beliebigen Wahllokal und bei jeder beliebigen Bezirkswahlbehörde, dass das in die Gemeindewahlordnung übernommen wird, da damit die Anzahl verspätet einlangender Briefwahlkarten reduziert wird. Ich glaube, auch für die Praxis ist das eine sehr wichtige Sache.
Weiters werden Bestimmungen des Volksabstimmungsgesetzes, des Volksbefragungsgesetzes und des Volksbegehrensgesetzes angepasst. Das sei einmal gesagt, damit man das nicht nur auf diese eine Frage fokussiert.
Künftig wird § 83 Abs. 1 der Gemeindewahlordnung eben heißen: „Die Wahlzahl für die Verteilung der Gemeinderatsmandate wird gefunden, indem die Gesamtsumme der im Wahlkreis für die Parteilisten abgegebenen gültigen Stimmen durch die um 0,5 vermehrte Anzahl der Mandate geteilt wird.“
Das ist jetzt die Zauberformel, um die wir relativ lange gerungen haben. Man kann ruhig sagen, hätten wir auch schon früher machen können, hätten wir uns einiges erspart. Aber was lange währt, wird endlich gut. Wir
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