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Landtag, 2. Sitzung vom 17.12.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 41 von 85

 

Beide haben das eh immer gesagt! Sowohl die Sozialdemokratie als auch die GRÜNEN haben immer gesagt, dass deswegen natürlich kein Recht verloren gehen soll. Uns ist es eher darum gegangen, diesen Titel „Nicht amtsführend“ abzuschaffen. Man weiß es eh selber, wenn man es ist, dass es immer ein bisschen schwierig ist, zu erklären: Ich bin „Nicht amtsführend“. – Darauf folgt nämlich die Dauerfrage: Was machst du denn eigentlich? Ich kenne das aus eigener Erfahrung, Sie vielleicht auch!

 

Dafür brauchen wir allerdings eine Mehrheit außerhalb dieses Hauses. Wenn aber jetzt die Volkspartei Wien, die Sozialdemokratie und die Grünen dafür sind und wir unsere Bundesparteien überzeugen können, dass sie das in Wien zumindest freistellen, dann sind wir schon ein Stück weiter. Dann könnte es sich ausgehen, dass wir das noch nächstes Jahr umsetzen.

 

Die anderen zwei Anträge beschäftigen sich mit dem wesentlich unfaireren Teil des Wahlrechts. Es macht zwar nämlich einen Unterschied, ob eine Stimme um 4 Prozent mehr oder weniger zählt, wenn aber eine Stimme null zählt wie etwa jene von EU-BürgerInnen auf Landesebene und von Drittstaatsangehörigen auf allen Ebenen, dann ist das wohl die größte Ungerechtigkeit in einem Wahlsystem!

 

Es ist zutiefst ungerecht, jemanden gar nicht teilhaben zu lassen, und deswegen wird es heute zwei Anträge von uns geben. Einer beschäftigt sich damit, dass man das Wahlrecht der EU-BürgerInnen auf alle Ebenen ausweitet. Und den anderen Antrag werde ich jetzt persönlich einbringen: Wir beantragen eine Änderung der Bundesverfassung, dass dem Landesgesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt wird, dass er selber zuständig ist, zu regeln, wie er es denn mit den Drittstaatsangehörigen haben möchte und wie er es mit den Wienern und Wienerinnen haben möchte, die in Wien wohnen und über 16 Jahre alt sind. Außerdem könnte man auch noch darüber diskutieren, wie lange jemand da sein muss, ob etwa auch jemand, der drei Monate oder sechs Monate auf ein Stipendium da ist, bei allen Wahlen dabei sein darf. All das wollen wir hier selber lösen können.

 

Diesen Antrag bringen ein: Christian Oxonitsch, Georg Niedermühlbichler, Kurt Stürzenbecher und für die Grünen Faika El-Nagashi, Jennifer Kickert und ich. – Dieser Antrag würde in der Umsetzung am Ende bedeuten, dass wir bei der Wahlurne keinen Unterschied machen, woher jemand kommt.

 

Wer das immer noch nicht wahr haben will, dem sage ich jetzt: Wien ist in den letzten fünf Jahren gewachsen. Es gibt jetzt mehr EinwohnerInnen, wir hatten aber weniger Wahlberechtigte. Wie lange soll sich dieser Trend fortsetzen?

 

Von mir aus kann man auch ganz schnell Leute einbürgern, aber das wollen nicht alle. Ich halte es jedoch für die größte Unfairness, Menschen einfach gar nicht teilhaben zu lassen. Und es gibt ja einzelne Bezirke, in denen der Prozentsatz wesentlich höher ist. Diese Ungerechtigkeit bleibt leider bestehen. Wir von Rot-Grün II haben uns aber darauf geeinigt, dass wir diesen Antrag hier einbringen und hoffen, dass sich diesem über die Regierungsmehrheit hinaus zumindest noch eine Fraktion oder zwei Fraktionen – auf drei hoffe ich nicht! – anschließen können.

 

Die Pessimisten haben immer das Problem, dass alles halb leer ist. – Man kann es sich eh nicht selbst aussuchen, aber der Sinn, ein Pessimist zu sein, hat sich mir noch nicht erschlossen. Ich bin ein optimistischer Mensch und gehe mit großen Hoffnungen auch ins Jahr 2016.

 

Ein Wahlrecht wie das heutige Wahlrecht ist für mich echt ein Geschenk an die Demokratie. Wir machen heute einen wesentlichen Schritt. Es ist dies das beste Wahlrecht, das Wien jemals hatte, und wenn die zusätzlichen Verbesserungen durch die Bundesseite noch ermöglicht werden, dann wird es irgendwann perfekt sein. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Danke sehr. Ich ersuche noch um die Anträge. – Danke. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Mag. Kowarik.

 

13.20.51

Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ)|: Herr Präsident! Herr Landesrat! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Gleich vorweg: Wenn ich überraschenderweise ansatzlos und grußlos von diesem Pult weg nach draußen laufe, dann ist das keine Geringschätzung gegenüber diesem Hohem Hause und auch keine Flucht vor der Diskussion, sondern allein meinem Gesundheitszustand zu schulden, und ich bitte daher um Verständnis, falls dieser Fall eintritt! Ich werde meine Rede daher auch nicht ganz so lange konzipieren, wie ich ursprünglich geplant hatte. Ich glaube, Sie werden mir das nachsehen!

 

Worum geht es? Wir haben es von den Vorrednern schon gehört: Uns wurde ein Initiativantrag von Abgeordneten der rot-grünen Koalition vorgelegt. Dieser wurde – das wurde von einem Vorredner auch schon angesprochen – wenige Stunden, wenn es überhaupt Stunden waren, nach dem Ende der konstituierenden Sitzung des Gemeindesrats eingebracht. Dieses Gesetzesvorhaben wurde also in Form eines Initiativantrages eingebracht, und man wird das Gefühl nicht los, dass dieses ganze Thema für Rot und Grün offensichtlich unangenehm ist und man das endlich erledigt haben will. – Das nehme ich so zu Kenntnis. Fein ist das aber nicht, das sage ich einmal so salopp.

 

Man hätte auch ein bisschen anders vorgehen können. Man hätte eine Regierungsvorlage einbringen können. Dann hätte es eine Begutachtung zu dem ganzen Thema gegeben. Nur nebenbei: Es geht ja nicht nur um das Ermittlungsverfahren; ich werde dann in meiner Rede noch darauf zurückkommen. Es geht ja nicht nur um den berühmten § 83 der Wiener Gemeindewahlordnung, sondern auch um andere Bereiche.

 

Man hätte vorher vielleicht auch ein bisschen mit der Opposition über das Wahlrechtsthema sprechen können. Das wurde auch schon gesagt: Immerhin geht es meiner Meinung nach um den sensibelsten Bereich unserer an Kompetenzen gerade nicht üppig ausgestatteten Landesgesetzgebung. Man hätte sich also als Oppositionspolitiker vorstellen können, dass ein Thema, das so

 

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