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Landtag, 2. Sitzung vom 17.12.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 36 von 85

 

was man in Wien derzeit vorbildlich unternimmt, auch weiterhin so fortsetzt.

 

Ich wünsche Ihnen schöne Festtage. – Vielen Dank. (Allgemeiner Beifall.)

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

 

Bevor wir zur Abstimmung des Berichts gelangen, möchte ich mich noch einmal ausdrücklich für den Bericht und die rege Teilnahme an der Diskussion betreffend Volksanwaltschaft bedanken.

 

12.45.24Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Bericht der Volksanwaltschaft zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das ist einstimmig.

 

Wir kommen zur Abstimmung des Beschluss- und Resolutionsantrages, eingebracht von den ÖVP-Abgeordneten Korosec, Kugler betreffend Reform der Mindestsicherungshilfe durch einen Wiedereinsteigerbonus und effizientere Missbrauchskontrolle. In formeller Hinsicht wird die Zuweisung des Antrages an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit, Soziales und Generationen als zuständiges Mitglied der Landesregierung verlangt. Wer diesem Antrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. – Auch diesbezüglich erfolgt einstimmige Zustimmung. - Ich danke sehr.

 

Ich bedanke mich noch einmal bei der Volksanwaltschaft.

 

12.46.24Wir kommen zur Postnummer 2. Diese betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Gemeindewahlordnung der Stadt Wien, Wiener Gemeindewahlordnung 1996, GWO 1996, das Gesetz über die Durchführung von Volksabstimmungen, Wiener Volksabstimmungsgesetz, WVAbstG, das Gesetz über die Durchführung von Volksbefragungen, Wiener Volksbefragungsgesetz, und das Gesetz über die Durchführung von Volksbegehren, Wiener Volksbegehrengesetz, geändert werden. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Dr. Mailath-Pokorny. Ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten.

 

12.46.57

Berichterstatter Amtsf. StR Dr. Andreas Mailath-Pokorny: Herr Präsident! Ich danke sehr. Ich bitte um Zustimmung.

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? – Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Mag. Meinl-Reisinger.

 

12.47.28

Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Stadtrat! Werte Kolleginnen und Kollegen!

 

Der vorliegende Antrag auf Änderung des Wahlrechts ist zweifelsohne ein Schritt in die richtige Richtung, und ich beziehe mich jetzt hauptsächlich auf das Thema der Reduktion des mehrheitsfördernden Faktors, was ja auch in den vergangenen Jahren der zentrale Kern der Diskussion war.

 

Nun muss man sich aber bei solchen Anträgen, die nicht ganz das bringen, was man sich eigentlich gewünscht hat, immer entscheiden, ob das Glas halb voll oder halb leer ist. – Ich hätte nicht die Gelegenheit dazu gehabt, aber wenn ich 2011 oder vielleicht auch noch 2012 hier gestanden wäre, dann hätte ich sagen können, das Glas ist halb voll. Aber verzeihen Sie: Jetzt, nach fünfeinhalb Jahren Eiertanz um diesen mehrheitsfördernden Faktor können wir nichts anderes sagen als: Das Glas ist halb leer! Und daher werden wir diesem Antrag betreffend diese Gesetzesänderung nicht zustimmen. (Beifall bei den NEOS.)

 

Der mehrheitsfördernde Faktor des Wiener Wahlrechts ist zu Recht schon lange ein Diskussionspunkt. In der öffentlichen Debatte schmerzt es mich immer wieder, dass bei der Diskussion um diesen Faktor das „mehrheitsfördernde Wahlrecht“ und das „Mehrheitswahlrecht“ immer vermengt werden. – Das ist einmal der erste Punkt, den ich persönlich schade finde, weil das zwei unterschiedliche Dinge sind, die man auseinanderhalten muss. Aber das wird immer wieder vermengt.

 

Im genannten Wahlrecht, das letztlich auch 2015 noch zur Anwendung gekommen ist, ist wirklich ein mehrheitsfördernder Aspekt enthalten, was dann zum Ergebnis führt, dass ein Mandat beispielsweise für die SPÖ oder jetzt auch für die FPÖ deutlich billiger ist als ein Mandat für die kleineren Fraktionen. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Für die Stärkeren!)

 

Für die Stärkeren! – Ich glaube, der Standort bestimmt auch den Standpunkt. Aber mir geht mir nicht nur um den Standort, sondern auch um die Frage, was ich eigentlich für ein Wahlrecht haben will. Das Wahlrecht ist immerhin die zentrale Säule der Demokratie, und deshalb muss ich sagen, ein Wahlrecht zu haben, das hier einer stärkeren Fraktion quasi automatisch auch noch mehr Gewicht zuschanzt, halte ich nicht für gut. Das halte ich einfach nicht für gut.

 

Das gibt es ja auch beispielsweise im Rahmen der Nationalratswahl nicht. Dabei wird ein anderes Verfahren zur Anwendung gebracht, und da gibt es diese mehrheitsfördernde Komponente nicht.

 

Dafür gibt es natürlich historische Erklärungsmuster, keine Frage. Und ich verstehe schon, dass man sich von wohlerworbenen Rechten nicht ganz leicht löst. Diesbezüglich gibt es ja bei Ihnen – da möchte ich gerne einmal ein Mäuschen sein! – darüber eine sehr schwierige interne Diskussion, bis Sie sich durchringen, das abzuschaffen. Das verstehe ich schon!

 

Trotzdem noch einmal: Das ist eine zentrale Säule der Demokratie. Darum halte ich es neben der Vermischung der Begriffe „mehrheitsförderndes Wahlrecht“ und „Mehrheitswahlrecht“ auch für bedauerlich, dass dieser Thematik meiner Meinung nach in der öffentlichen Debatte oftmals nicht so viel Aufmerksamkeit geschenkt wird, wie es eigentlich der Fall sein sollte. (Beifall bei den NEOS.)

 

Es braucht jetzt nicht unbedingt darauf hingewiesen werden, dass diese Diskussion schon vor über fünf Jah

 

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