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Landtag, 35. Sitzung vom 27.11.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 62

 

Abg Mag Wolfgang Jung (Klub der Wiener Freiheitlichen): Danke nochmals auch für diese weitere Auskunft, Frau Stadträtin! Wir sehen also, dass das nach Ihrer Aussage im Wesentlichen mit den Regelungsmechanismen, wahrscheinlich mit dem Innenministerium, und so weiter, zusammenhängt, also nicht in Ihrem Einflussbereich liegt.

 

Trotzdem eine Frage zur Vereinfachung in diesem Bereich, nämlich zur Kostenersparnis bei den elektronischen Unterlagen. Wir bekommen auch im Ausschuss Unterlagen, und es wäre leicht möglich bei den meisten Akten – ich rede ja nicht von Vergabeakten mit Ausschreibungen –, diese gleich elektronisch an die Ausschussmitglieder zu übermitteln. Man würde sich damit Zeit und Papier ersparen. Sehen Sie die Möglichkeit, das in Ihrem Ausschuss zu tun?

 

Präsident Johann Herzog: Frau Landesrätin! Ich bitte um die Beantwortung!

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Es gibt ein ganz großes Projekt bei uns im Magistrat, nämlich Elak. Da wird ein Verfahren nach dem anderen hergenommen und man versucht, da die elektronische Aktenführung einzuführen. Auch hier sind wir damit schon konfrontiert. Zum Beispiel werden die Anträge, die gestellt werden, schon elektronisch weiterverteilt und geführt. Ich denke, in der Zukunft wird das vielleicht auch einmal kommen.

 

Ich kann Ihnen aber jetzt nicht sagen, wann, denn was wir uns vorgenommen haben bei dieser ganzen Elak-Sache, ist, dass wir in allererster Linie einmal schauen möchten, dass unsere BürgerInnen und Bürger die Ersten sind, die profitieren von so einer Verdichtung von Verfahren, von der Beschleunigung von solchen Verfahren.

 

Und noch einmal, die Frage des Elak in der Magistratsabteilung 35 stellt sich einfach jetzt, zu dieser Zeit deshalb nicht, weil die elektronische Aktenführung bei einem Staatsbürgerschaftsantrag gesetzlich nicht möglich ist.

 

Präsident Johann Herzog: Ich danke der Frau Landesrat.

 

10.32.50†Amtsf StRin Sandra Frauenberger - Frage|

Die 3. Anfrage (FSP – 03661-2014/0001 – KSP/LM) wurde von Abg Barbara Teiber gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal gerichtet. (Im März 2014 haben Sie uns über die Dienstrechts- und Besoldungsreform ‚Arbeiten für Wien‘ informiert. Wie ist der aktuelle Stand der Besoldungsreform?)

 

Bitte, Frau Landesrat.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, danke für diese Frage!

 

Ich habe ja angekündigt, dass ich immer bei nächsten Etappenschritten hier im Landtag gerne berichten möchte, wo unsere Besoldungsreform gerade steht. Nun ist es so, dass wir ganz viele Informationen dazu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Intranet zur Verfügung stellen; denn – und das habe ich auch schon am Dienstag bei unserer Diskussion zu meiner Geschäftsgruppe für die Budgeterstellung erzählt –, es geht uns sehr stark auch darum, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter absolut im Bilde darüber sind, was gerade passiert und wo wir gerade stehen in diesem Reformprozess.

 

Was ich Ihnen mitteilen kann, ist, dass wir unter dem Motto „Arbeiten für Wien“ diese große Besoldungs- und Dienstrechtsreform angegangen sind. Das läuft auf Hochtouren. Wenn man es vom Programm her anschauen möchte, befinden wir uns derzeit in der Phase 2. Was bedeutet das? Das bedeutet, dass wir unser bisheriges Gehaltssystem weiterentwickeln wollen, Regeln definieren wollen und wir uns ansehen wollen, wie wir Funktionen, Beschäftigung bewerten werden.

 

In dieser Phase 2 geht es erst einmal darum, die Grundlage für ein neues Dienstrechts- und Besoldungssystem zu schaffen. Ich habe im März schon einmal erzählt, wie wir das angehen möchten: Bis 2017 soll das System in Kraft treten, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die danach aufgenommen werden, werden in dieses neue System hineinkommen.

 

Das bisherige bleibt natürlich und muss dadurch auch kontinuierlich weiterentwickelt werden; wiewohl es natürlich Angebote an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben wird, die in diesem sogenannten alten System sind, in das neue System hinein zu optieren. Das ist aber ganz sicher noch ein ganz großer Schritt und auch eine Ausverhandlungssache unter den Sozialpartnerinnen und Sozialpartnern. Kern der derzeitigen Arbeit ist in der aktuellen Phase die Funktionsbewertung an sich. Da geht es darum, sachlich richtige, aber auch gut nachvollziehbare Einstufungen vorzunehmen.

 

In diesem Zusammenhang möchte ich aber auch in Richtung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betonen, und das ist ganz wichtig: Wir bewerten hier Funktionen und nicht Personen. Es geht wirklich darum, sich die Funktion anzusehen, die erfüllt werden muss, und nicht die Person. Und es geht auch darum, und das ist uns sehr wichtig als Ziel, Grundlagen zu schaffen für ein neues Besoldungssystem, das eben objektiv, gender-gerecht, diskriminierungsfrei und natürlich auch entsprechend transparent ist.

 

Die Funktionsbewertung basiert auf einer wissenschaftlichen Methode, die international sehr erfolgreich angewandt ist. Ich möchte nur einmal mehr sagen: Wir sprechen in unserem Bereich der Stadt Wien von 70 000 Beschäftigten und 300 verschiedenen Berufsgruppen. Das zu bewerten, da braucht es natürlich eine gute Methode, die auch garantiert, dass wir einen objektiven Zugang hier wählen können.

 

Und was wir noch machen, ist: Wir beziehen in diesen gesamten Besoldungsprozess auch sogenannte Stakeholders ein, um Erfahrungen in diesem Bereich abzurufen und aus Fehlern, die andere vielleicht gemacht haben, gut lernen zu können; beziehungsweise gehen wir auch her und nehmen die Erfahrungen anderer Gebietskörperschaften auf, um da eben eine gute Methodik anzuwenden.

 

Methodisch und organisatorisch wird die Funktionsbewertung durch den Unternehmensberater CFS Consulting GmbH begleitet. Das ist ein Vorarlberger Unternehmen, das ausgezeichnete Referenzen hat, und zwar

 

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