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Landtag, 35. Sitzung vom 27.11.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 62

 

meines Auftrags ist es auch, zu schauen, wie man dazu kommen kann. (Beifall von Abg Franz Ekkamp.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke.

 

10.17.52†Amtsf StRin Sandra Frauenberger - Frage|

Wir kommen damit zur 2. Anfrage (FSP – 03663-2014/0001 – KFP/LM), die vom Abg Mag Wolfgang Jung gestellt und an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal gerichtet ist. [In der Sendung „Hohes Haus“ am 12. Oktober 2014 wurde die Thematik der Staatsbürgerschaftsverleihungen angesprochen. Der Leiter der MA 35 äußerte sich dabei kritisch zu den Einschränkungen und Komplikationen, die bei der Verleihung durch den erforderlichen Einkommensnachweis entstehen. Dabei könnte ein Akt leicht auf „100 Seiten Papier“ kommen. Es erscheint erstaunlich, dass in Zeiten des „elektronischen Aktes“ und der allgemeinen Reorganisation in der Verwaltung bei diesen Vorgängen keine Straffung des Ablaufes ohne Informationsverlust möglich ist. Entspricht die zitierte Aussage des Leiters der MA 35 zum Umfang der Bearbeitung („100 Seiten …“) wirklich der allgemeinen Praxis in der Mehrheit der Fälle?]

 

Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Besucherinnen und Besucher auf der Galerie, herzlich willkommen!

 

Ich habe eine Frage zu der Aktendicke von Staatsbürgerschaftsanträgen bekommen und darf dem Herrn Abg Jung dazu Folgendes antworten: Grundsätzlich muss jede Staatsbürgerschaftswerberin beziehungsweise jeder Staatsbürgerschaftswerber nachweisen, dass sein Lebensunterhalt hinreichend gesichert ist. Das zählt zu den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen, die eben von allen dann zu erfüllen sind. Davon ausgenommen sind lediglich einzelne besondere Verleihungsgegenstände, und das sind wirklich die extremen Ausnahmen.

 

Gemäß dem § 10 Abs 5 des Staatsbürgerschaftsgesetzes ist der Lebensunterhalt dann hinreichend gesichert, wenn feste und regelmäßige Einkünfte aus Erwerb, Einkommen, gesetzliche Unterhaltsansprüche oder Versicherungsleistungen zum Entscheidungszeitpunkt im Durchschnitt von 36 Monaten aus den letzten 6 Jahren vor dem Antragszeitpunkt von Fremden nachgewiesen werden können, wobei jedenfalls die letzten geltend gemachten 6 Monate unmittelbar vor dem Antragszeitpunkt liegen müssen. Also, 36 Monate, 6 Jahre, die letzten 6 Monate vom Antragszeitpunkt. Die genannten Nachweise sind von der jeweiligen Staatsbürgerschaftswerberin beziehungsweise dem Staatbürgerschaftswerber einzubringen, und zwar in Form von urkundlichen Nachweisen. Das heißt, jeder Nachweis ist ein Zettel.

 

Angesichts der langen Berechnungszeiträume versteht es sich von selbst – das muss man unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dort gegenüber anerkennend erwähnen –, dass die Unterlagen sehr, sehr umfangreich sind. Wir haben gerade von den Zeiträumen gehört, über die urkundliche Nachweise zu erbringen sind.

 

Hinsichtlich des Einkommens werden in der Praxis zumeist Einkommenssteuerbescheide, Lohnzettel, Gehaltsbestätigungen, und diese sehr oft monatsweise für ein ganzes Jahr, bei den Selbstständigen ergänzend durch Gewinn- und Verlustrechnungen, Bestätigungen über den Bezug von Arbeitslosengeld oder von Familienbeihilfe, von Kinderbetreuungsgeld, von Wochengeld und viele Nachweise zu erbringen sein.

 

Bestehen Unterhaltsansprüche gegenüber anderen Personen, und es werden ja oft gesammelte Anträge gestellt, zum Beispiel gegenüber Kindern, Eltern oder Ehegatten, dann sind auch die Einkünfte dieser Personen zur Berechnung heranzuziehen, was natürlich noch einmal zu einer Vervielfachung der Nachweise führt.

 

Hinzu kommt, dass im Verfahren oftmals auch negative Informationen beinhaltet sind. Damit meine ich, dass es notwendig ist, dann ein Parteiengehör einzuräumen, um über dieses negative Berechnungsergebnis miteinander reden zu können; und da werden dann oft wiederum weitere Unterlagen vorgelegt, ergänzend zum Vorbringen, und die gilt es dann auch zu berücksichtigen. Das heißt, wir sind da schon in einem ganz schönen Aktenzettelprozess drinnen. Diese Fülle der Nachweise, mit denen wir da konfrontiert sind, führt sehr schnell dazu – jetzt zu Ihrer Frage –, dass 100 Papierseiten in so einem Akt eine realistische Größe sind.

 

Abgesehen davon, muss man auch dazusagen, ist ja auch der gesamtwirtschaftliche Trend, was Arbeit und Einkommen betrifft, auch zu berücksichtigen, und der beschäftigt uns natürlich auch bei einem Antrag auf Verleihung einer Staatsbürgerinnenschaft oder einer Staatsbürgerschaft: Flexibilisierung des Arbeitsmarktes, oft mehrere Jobs, um auf ein entsprechendes existenzsicherndes Einkommen zu kommen, Arbeitgeberwechsel, eben diese mehrere Anzahl von vielleicht auch prekären Beschäftigungsverhältnissen, das alles füllt hier Seite um Seite.

 

Im Übrigen ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, die auf die Einkünfte, nicht aber auf ein bestimmtes insbesondere steuerliches Einkommen abstellen, teilweise auch überaus sehr komplexe Fragestellungen, was den Verwaltungsaufwand wiederum zusätzlich vermehrt. Hat etwa noch eine Veranlagung beim Finanzamt stattgefunden, noch keine Entschuldigung, muss die Behörde sozusagen Finanzamt spielen und prüfen, welche Posten vom Bruttoeinkommen jeweils abzuziehen sind: Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer, et cetera. Insbesondere bei Selbstständigen führt das häufig zu Problemen. Zum Beispiel bei der Wertung von Verlustvorträgen, die bei den realen Einkünften in solchen Fällen ja sicher höher sind als die steuerlichen Einkommen.

 

Ich habe hier noch mehrere Beispiele, aber ich möchte das abkürzen und sagen, dass anhand der sehr technischen Ausführungen, die ich hier jetzt treffen musste, um ihre Frage zu beantworten, ich aber auch deutlichst sagen kann: Ja, durchschnittliche Staatsbürgerakten können sehr, sehr leicht 100 Seiten umfassen. Man sieht auch in der Abteilung der Magistratsabteilung 35 in der Verwaltungspraxis, dass es zum Teil sehr, sehr schwierig und vom Verfahren her sehr, sehr zeitintensiv ist.

 

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