Landtag, 35. Sitzung vom 27.11.2014, Wörtliches Protokoll - Seite 4 von 62
- Diese Anfrage haben Sie zugelassen. (Abg Mag Wolfgang Jung: Hört, hört!)
Sitzung vom 27.1.2011, Anfrage des Kollegen Mag Gudenus an den Landeshauptmann: „Wann wird es in Wien zu der notwendigen Reform der Briefwahl kommen?“ - Also auch eine Frage hinsichtlich der Gesetzesmaterie betreffend das Wahlrecht. Sie haben diese Anfrage zugelassen.
Herr Präsident! Sie tun dem Landtag und dem Parlamentarismus keinen guten Dienst, wenn Sie das Interpellationsrecht der Abgeordneten untergraben, und ich behaupte und empfinde das als Willkür (Beifall bei der FPÖ.) und eigentlich als unverständlich, denn Sie haben ja bis jetzt immer entsprechend der Geschäftsordnung gehandelt - diesmal nicht. Warum, kann man sich selbst vorstellen. - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Für die unsachgemäße Wortverwendung „Willkür“ erteile ich Ihnen vorerst einen Ordnungsruf (Lebhafte Zwischenrufe bei der FPÖ, darunter Abg Mag Wolfgang Jung: Das ist ja lächerlich! Lächerlich!), und ich unterbreche die Sitzung zur Abhaltung einer Präsidiale. (Abg Mag Wolfgang Jung: Das ist ja ungeheuerlich!)
(Unterbrechung der Sitzung von 9.09 Uhr bis 9.22 Uhr.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten!
Ich nehme die Sitzung um 9.22 Uhr wieder auf und darf kurz das Ergebnis der Sitzung interpretieren:
Wir sind uns weitestgehend einig, dass wir selbstverständlich unter Beachtung der Verfassung und der Geschäftsordnung in diesem Hause - darauf haben wir auch einen Eid geschworen - vorzugehen haben. Das lässt wenig bis gar keinen Spielraum bei Entscheidungen zu.
Die von Herrn Abg Kowarik eingebrachten Beispiele werde ich mir genau ansehen und sie auch beurteilen lassen, und ich stehe nicht an, wenn ich in meiner Vorsitzführung in der Vergangenheit einen Fehler begangen habe, mich dafür zu entschuldigen.
Aber wir haben uns auch in den letzten Präsidialen immer wieder darauf verständigt - um es genau nicht zu einer Interpretation dahin gehend kommen zu lassen, dass willkürlich vorgegangen wird -, ganz genau nach den Regeln und dem Buchstaben von Verfassung und Geschäftsordnung vorzugehen.
Wir kommen damit zum nächsten Begehren, zur Geschäftsordnung das Wort zu ergreifen, nämlich von Mag Kowarik. Ich weise darauf hin, dass ich ihm eine Redezeit von fünf Minuten zur Verfügung stellen kann. – Bitte.
Abg Mag Dietbert Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Präsident, damit werde ich auskommen.
Ich darf – ich weiß nicht, jetzt muss ich ja aufpassen, was ich sage – mein Unverständnis ausdrücken über den Ordnungsruf, den Sie mir gegeben haben. In unserer Geschäftsordnung steht: „Der Präsident leitet die Verhandlung. Er sorgt für die Aufrechterhaltung der Ordnung durch den Ruf zur Ordnung.“
Ich weiß nicht, inwieweit ich die Ordnung gestört habe durch die Mitteilung meines Empfindens. Wenn ich mich recht entsinne, dann habe ich mitgeteilt, dass ich das als Willkür empfinde. Wenn das aus Ihrer Sicht schon eines Ordnungsrufes würdig ist, dann soll es so sein. Ihre Entscheidung ist nicht anfechtbar. Umso heikler ist Ihre Entscheidung, Herr Präsident. (Beifall bei der FPÖ.)
Mir ist das Ganze ja nicht fremd. Ich weiß, wovon ich spreche. Herr Präsident, es würde mich aber trotzdem interessieren - ich habe noch keine Begründung von Ihnen, jetzt hier in dieser Landtagssitzung, dafür bekommen -, warum Sie meine Anfrage nicht zugelassen haben. Das hätte ich mir eigentlich erwartet als Antwort auf meine Wortmeldung zur Geschäftsordnung. Ich habe Ihnen die Gesetzesstelle zitiert, ich habe Ihnen Ihre Entscheidungen zitiert, und mich würde - noch einmal - eine Begründung dafür interessieren, warum Sie meine Anfrage nicht zulassen. Ich bitte darum. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Bevor ich dieses Versäumnis nachhole, erteile ich zur Geschäftsordnung Herrn Abg Dr Aigner das Wort.
Ich begrüße in der Zwischenzeit die Damen und Herren auf der Galerie. Herzlich willkommen im Wiener Landtag! (Allgemeiner Beifall.)
Bitte, Herr Abg Aigner.
Abg Dr Wolfgang Aigner (Klubungebundener Mandatar): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Es ist ein bisschen genau so gekommen, wie ich am Anfang befürchtet habe, als die Vorentscheidungen, die bezüglich des Fragerechtes schon getroffen worden sind, zitiert wurden, nämlich dass wir am Ende zu dem Ergebnis kommen, dass die bisher zugelassenen Fragen vielleicht gar nicht zugelassen werden hätten sollen. Und da muss ich schon eines sagen, Herr Präsident:
Ich erwarte mir von einem Präsidenten des Wiener Landtages, dass er im Zweifel - und so eindeutig sind die Bestimmungen nicht; alle rechtlichen Bestimmungen müssen interpretiert werden, und da gibt es zwangsläufig Spielräume – so interpretiert, dass ein Parlament sich nicht selbst kasteit und einschränkt. (Beifall bei der FPÖ.)
Und es werden hier viele Fragen zugelassen, wo es dann auch um persönliche Einstellungen geht, und der Herr Bürgermeister und Landeshauptmann beantwortet diese auch oft. Und wenn ein Regierungsmitglied keine Antwort geben möchte, dann gibt es halt keine oder eine sehr schnoddrige Antwort. Aber dass man jetzt von der Vorsitzführung her sagt, im Zweifel darf man nichts fragen?! Und dass der Landeshauptmann in Wien im Unterschied zu anderen Bundesländern für gar nichts zuständig ist, kann ja nicht dazu führen, dass man den Landeshauptmann nicht interpellieren kann. Ich würde, im Gegenteil, sagen, der Landeshauptmann und Bürgermeister hat auf Grund der Wiener Stadtverfassung und der Landesverfassung umfassende Ingerenzmöglichkeiten. Er kann überall Zugriff nehmen, er ist der wirkliche Regierungschef – es ist also fast ein Präsidialsystem.
Also zu dem Schluss zu kommen, weil er keinen exklusiven Aufgabenbereich hat, dürfe man ihn gar nichts
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular