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Landtag, 33. Sitzung vom 26.09.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 45 von 55

 

Die Anfrage ist ja an den Landeshauptmann gerichtet und nicht an die GRÜNEN (Allgemeine Heiterkeit.), und da habe ich jetzt so meine Bedenken, dass es im Jahr 2014 mit diesem modernen Verhältniswahlrecht noch wirklich etwas wird. Das Archiv, das ich bemüht habe, lässt eine gewisse Skepsis in mir aufkommen – um es vorsichtig zu formulieren –, wobei mich ja das rot-grüne Regierungsübereinkommen durchaus zuversichtlich stimmen sollte. Da steht ja immerhin auf Seite 24, unter Demokratie und Kontrolle, Wahlrechtsreform: Ziel ist ein modernes Wahlrecht, legistische Umsetzung erfolgt bis längstens Ende 2012.

 

Gut, da macht sich natürlich schon die erste Skepsis bemerkbar. Ich habe zwölf Wortmeldungen oder Beteuerungen gefunden, dass der Termin 2012 für die Wahlrechtsreform eingehalten wird. Das Regierungsübereinkommen ist von Anfang November 2010:

 

Am 15.11.2010 hat Vassilakou natürlich noch erklärt: Keine Frage, die Reform kommt bis 2012.

 

In der Aktuellen Stunde am 27.1.2011 hat Stürzenbecher erklärt: Selbstverständlich bis 2012.

 

Wir haben das auch noch von Ellensohn am 4.3.11 gehört, von Ellensohn auch am 9.9.11 – und da in einer besonders sympathischen Art und Weise, da haben Sie nämlich gesagt, Sie sehen den VP-Vorstoß positiv (Beifall bei der ÖVP.) und die Mandate sollten im Modus der Nationalratswahl vergeben werden. – Das ist natürlich etwas sehr Erfreuliches.

 

Weniger erfreulich war, was Sie dann am 28. Jänner 2012, also relativ knapp danach, gesagt haben: Die Reform muss richtig erfolgen, nicht schnell. – Da konnte man also schon wieder ein bisschen skeptisch werden.

 

Schicker und Ellensohn gemeinsam erklärten am 20.2.2012: Die Reform kommt bis Ende 12.

 

Schicker am 25.5.2012: Die Wahlrechtsänderung kommt noch 2012.

 

Schicker am 8.8.12: Im November oder Dezember 2012 erfolgt die Beschlussfassung im Landtag.

 

Am 16.8. hören wir von Ellensohn: Das Wahlrecht wird bis Ende 2012 vorliegen.

 

Schicker und Ellensohn erklären gemeinsam in der APA am 16.8.2012: Das Wahlrecht wird bis Ende 2012 ausgearbeitet.

 

Am 5.12.2012 hören wir noch vom Herrn Klubobmann Ellensohn: Heuer das Wahlrecht vorstellen, entspricht auch dem Koalitionsvertrag. – Das war also schon ambitioniert.

 

Am 5.12.2012 hat der Herr Kollege Ellensohn noch immer daran geglaubt, dass der Koalitionsvertrag eingehalten wird.

 

Doch leider, es hat nicht lange gehalten. Noch am gleichen Tag, wenige Stunden danach, auch am 5.12.2012, der Herr Landeshauptmann meldet sich zu Wort: Der Herr Landeshauptmann sagt nichts anderes als: Ich habe nie gesagt, dass es heuer noch eine Einigung geben muss. – Das wird auch stimmen. Ich weiß von nichts anderem.

 

Ellensohn sagt dann am 14.12.2012: Im Jahr 2013 gibt es keine Wahl, man kann das Thema ruhig angehen. – Was in der Folge auch passiert ist. (Heiterkeit bei Abg Ellensohn und StR Mag Manfred Juraczka.)

 

Ich bin schon im März 2014. (Anhaltende und sich steigernde allgemeine Heiterkeit.) Es ist ja dann ruhig weitergegangen. Es ist ruhig weitergegangen. (Abg Mag Christoph Chorherr: Stromausfall kommt auch noch dazu!) Stürzenbecher erklärt am 21. März 2014: Das Wahlrecht wird im Juni im Landtag beschlossen.

 

Juni 2014, ja, das hat nicht lange angehalten. Am 25. März 2014 sagt uns der Herr Kollege Stürzenbecher: Das Wahlrecht wird doch nicht im Juni beschlossen.

 

Aber erfreulich Schicker am 6.8.2014: Er ist immerhin zuversichtlich, dass das Wahlrecht noch heuer beschlossen wird.

 

Am 10.9.2014 hören wir von Ellensohn: Das Wahlrecht wird am 27. November 2014 beschlossen.

 

Doch bereits einen Tag danach, am 11.9.2014, sagt Ellensohn: Platzt die Einigung, dann kommt Plan B. (Heiterkeit bei der ÖVP und bei Abg David Ellensohn.)

 

Ich bleibe ratlos zurück, sehr geehrten Damen und Herren, aber ich vertraue auf die Kreativität und auf den politischen Willen und auf das überzeugte Demokratieverständnis des Herrn Landeshauptmann. (Beifall bei ÖVP und GRÜNEN. – Lhptm Dr Michael Häupl: Ja, das war nicht schlecht!)

 

Präsident Johann Herzog: Ich danke dem Herrn Abg Ulm für seine Begründung. Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich der Herr Landeshauptmann zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

13.58.31

Lhptm Dr Michael Häupl|: Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter!

 

Wir kennen uns hier schon sehr lange. Ich darf heute völlig neidlos gratulieren: Das war das Witzigste, was ich von Ihnen je gehört habe. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und GRÜNEN.) – Das ist ja bei der Trockenheit eines Juristen nicht so selbstverständlich.

 

Bevor ich auf die zwei bedeutenden Fragen eingehe, erlauben Sie kurz Überlegungen dazu, weil ich es nicht so stehen lassen will, dass man dieses Wahlrecht als unfair bezeichnet. Denn im Gegensatz zu den Auffassungen, die Herr Dr Ulm hier geäußert hat, ist ein Bundesländervergleich sehr wohl zulässig. Und wenn man den auch ernsthaft macht, dann kann man daran erkennen, dass es bei Weitem nicht das mehrheitsförderndste Wahlrecht in der Republik ist. Ja, es ist ein anderes als die Berechnungen zur Mandatsverteilung bei der Nationalratswahl, aber im Ländervergleich bestehen wir, was die Fairness des Wahlrechts betrifft, selbstverständlich jeden Vergleich.

 

Jetzt will ich es gar nicht mit anderen Dingen oder mit einem anderen Wahlrecht vergleichen. Da demnächst eine Standesvertretungswahl ansteht, wie etwa die Wirtschaftskammerwahl, ließe sich auch dazu eine Menge sagen. Ich meine, es ist ja nichts dagegen zu sagen, dass man mit 50 Prozent der Stimmen über 60 Prozent der Mandate bekommt. Das geht schon in Ordnung, und man wird wissen, was man tut. Aber ich will nicht stehen lassen, dass man dieses Wiener Wahlrecht einfach pauschal als unfair verurteilt.

 

Abgesehen davon: Weil Sie darauf hingewiesen haben, dass es einen gewissen Diskussionsbedarf zwi

 

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